⚖ Rentner verletzt Kradfahrer

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Ein 92-jähriger Autofahrer ist nach Angriffen auf Motorradfahrer zu einer Geldstrafe und Führerscheinentzug verurteilt worden. Ein 22-Jähriger verletzte sich, als der Rentner ihn am Schauinsland ausbremste.

Es war ein ungewöhnlicher Fall, der in dieser Woche vor dem Freiburger Amtsgericht verhandelt wurde. Auf der Anklagebank saß ein 92-jähriger Mann, dem im vergangenen Sommer wegen einer abenteuerlich gefährlichen Fahrt auf der Schauinslandstrecke, bei der ein Motorradfahrer verletzt wurde, der Führerschein entzogen worden war. Dagegen legte er Einspruch ein und stritt vor Gericht alles ab. Unbedingt wollte er seinen Führerschein wieder haben.

Wegen Nötigung, vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wurde der ehemalige Architekt schließlich zu 18 Monaten Führerscheinentzug, sechs Monate davon sind bereits verbüßt, sowie einer Geldstrafe von 9000 Euro von Richterin Birgitta Stückrath verurteilt.

Wie sich in der Verhandlung schnell herausstellte, spielte die grundsätzliche Frage, ob ältere Menschen überhaupt noch Auto fahren sollten, in diesem Fall nur eine kleine Nebenrolle. Die Hauptrolle spielte der Mann mit seinem Verhalten damals auf der Straße – und nun im Gerichtssaal. Immer wieder unterbrach er den Oberstaatsanwalt oder bezeichnete Zeugen als Lügner. In seinen eigenen Aussagen schweifte er immer wieder weit vom Thema ab.

Dass Senioren am Steuer tendenziell langsamer unterwegs sind, sei bekannt, so Oberstaatsanwalt Matthias Rall. “Wie sich der Angeklagte an diesem Tag am Steuer verhielt, ist nicht auf das Alter zurückzuführen.” Es war ein sonniger Tag im August vergangenen Jahres, als der Angeklagte mit seinem neuwertigen Mercedes GLK auf der Schauinslandstrecke talabwärts mit sehr langsamer Geschwindigkeit in Richtung Günterstal fuhr. Zwischen 30 und 40 Stundenkilometer, auch auf gerader Strecke, sollen es zunächst gewesen sein, wodurch sich hinter ihm rasch eine Schlange von Motorrädern und Autos bildete.

Besonders die Motorräder im Rückspiegel müssen den Mann dabei so genervt haben, dass er “in verkehrserzieherischer Absicht” immer wieder abbremste und am Lenkrad wild gestikulierte. Damit nicht genug, als unabhängig voneinander drei Motorradfahrer zum Überholen ansetzten, scherte der frühere Architekt aggressiv nach links aus, um das zu verhindern. Zwei erfahrene Motorradfahrer, die als Zeugen aussagten, schafften es, vorbeizukommen, den Außenspiegel des ausscherenden Mercedes nur wenige Zentimeter vom eigenen Motorrad entfernt. Ein Dritter, ein 22-jähriger Auszubildender aus Hamburg, erzählte sachlich, wie er sich nach einem ersten Überholversuch und dem gefährlichen Verhalten des Autofahrers nicht mehr getraut hatte, es noch einmal zu versuchen.

Zeugen: Er wollte Motorradfahrer von der Straße drängen

Weil der damals 91-Jährige anscheinend so verärgert war, dass ihn die anderen Motorräder überholt hatten, bremste er in einem Kurvenausgang bei der Abfahrt Bohrer fast bis zum Stillstand ab. Der 22-Jährige hinter ihm musste eine Vollbremsung hinlegen, stürzte dabei über den Lenker und wurde vom eigenen Motorrad auch noch überrollt. Noch heute leidet der junge Mann unter neurologischen Ausfällen wie Genickschmerzen und einschlafenden Händen. Nach dem Sturz fuhr der Rentner mit erhöhter Geschwindigkeit weiter. Einige hundert Meter weiter wartete derweil einer der anderen Motorradfahrer, hielt den Mercedes an und wollte ihn auf der Straße zur Rede stellen. Es endete damit, dass der Rentner davonfuhr und der Motorradfahrer am Außenspiegel des Autos hängen blieb und stürzte.

Der Angeklagte erzählte eine komplett andere Version als die insgesamt fünf Zeugen in diesem Fall. Eine ganze Motorradkolonne sei plötzlich hinter ihm aufgetaucht, links und rechts hätten diese ihn überholt. “Wenn ich nicht so gut fahren könnte, hätte es richtig gekracht.” Von einem Sturz habe er nichts mitbekommen. “Ich habe mein ganzes Leben rechtschaffen gelebt”, führte er immer wieder laut und mit erhobenem Finger aus. Er erzählte von seiner Zeit im Krieg, von seiner beruflichen Laufbahn und redete von dem Arzt, wegen dessen falscher Behandlung seine Tochter zu einem Pflegefall wurde. Für die 53-Jährige sorgt der Witwer noch, daher sei auch der Führerschein für den noch fitten Mann so wichtig, versuchten seine Anwälte zu argumentieren.

Während der viereinhalbstündigen Verhandlung fielen ihm immer wieder die Augen zu. Auf die mehrfache Nachfrage der Richterin, ob er eine Pause brauche, antwortete er, dass er alles mitbekomme. An anderer Stelle wollte die Richterin erfragen, wie fit sich der Mann noch fühle und ob er denke, dass er noch Auto fahren sollte. Nachdem sie zum dritten Mal nachgefragt hatte, ob er sie verstehe, antwortete er: “Ja, ich höre alles, ich hab keine Probleme.”

Als die Richterin schließlich zur Urteilsverkündung ansetzte, schob sie vor: “Dieses Urteil soll nicht Ihre Lebensleistung in Frage stellen, es beschäftigt sich nur mit diesem einen Nachmittag, der drei Motorradfahrern fast zum Verhängnis wurde.” Durch das maßvolle Urteil gelte er nicht als vorbestraft, betonte sie. Zudem folgte sie der Forderung des Oberstaatsanwaltes, wonach eine Untersuchung durch die Führerscheinbehörde erfolgen solle, falls der Mann seinen Führerschein nach der Sperrfrist wieder haben wolle. “Wir sind uns einig, in Sachen Führerschein ist das das Todesurteil”, sagte sein Anwalt Hans-Werner Dünnweber. “Sie sind ein Lügner”, sagte der Verurteilte noch zum Oberstaatsanwalt.

Quelle: Daniel Weber in Badische Zeitung

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