Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Lärm von Motorrädern zu verringern. In einer am 15. Mai 2020 gefassten Entschließung spricht er sich dafür aus, die zulässigen Geräuschemissionen aller Neufahrzeuge auf maximal 80 dB(A) zu begrenzen. Die Bundesregierung solle sich bei der Kommission entsprechend dafür einsetzen.
Härtere Strafen fürs Tunen
Außerdem hält der Bundesrat härtere Strafen für das Tunen von Motorrädern erforderlich, wenn es eine erhebliche Lärmsteigerung zur Folge hat. Das Sound-Design, über das Fahrerinnen und Fahrer die Soundkulisse selbst einstellen können, müsse verboten werden.
Bei zu viel Lärm sofort sicherstellen
Darüber hinaus fordern die Länder das Recht für Polizisten, Fahrzeuge bei gravierenden Lärmüberschreitungen sofort sicherzustellen oder an Ort und Stelle zu beschlagnahmen.
Problem der Erkennbarkeit
Weiter müsse eine Lösung dafür gefunden werden, dass Raser häufig einer Strafe entgingen, weil sie aufgrund der Helmpflicht und fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht erkannt würden. Auch bei der Haftung macht der Bundesrat Änderungen geltend, um die Halter eines Motorrads zumindest für die Kosten der Erstellung eines Bußgeldbescheids belangen zu können.
Begrenzte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen
Für notwendig halten die Länder es auch, aus Lärmschutzgründen zeitlich beschränkte Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken sollten davon ausgenommen werden. Überhaupt solle die Bundesregierung den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität mit alternativen Antriebstechniken verstärkt unterstützen.
Silent Rider unterstützen
Abschließend bittet er die Bundesregierung, Initiativen wie „Silent Rider“ zu unterstützen. Dabei handelt es sich um einen Verein, der sich gegen Motorradlärm engagiert. Mitglieder des Vereins sind Kommunen und Interessengemeinschaften.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle: Bundesrat
- Schnelle Motorräder dürfen wieder mit M+S-Reifen fahren - 28. September 2021
- 🚓 Neue Bußgeldsätze (2021) - 12. Mai 2021
- Motorräder mit Trackern ausstatten! - 17. April 2021
- Initiative gegen Motorradlärm - 15. Mai 2020
- 🚓 Neue Bußgeldsätze - 1. März 2020
Wie immer bestens Informiert.
Na da haben wir den Salat, Fritze ist das was Du predigst nicht zuletzt Kampf gegen Windmühlen?, Fühlt sich zumindest so an.
Also zukünftig und möglicherweise nur noch Auslandsreisen, so das ganze nicht m allgemeinen Geschwurbel der, in vielen Dingen uninteressierten, Politiker untergeht und vergessen wird.
Der einzige politisch relevante Führsprecher für “Motorradfahrer aus Freude”, den ich eventuell erkennen könnte (allerdings und man kann ja nicht alles haben, wurde seiner Meinung nach die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland auch am Hindukusch verteidigt) ist leider 2012 verstorben
Andreas