Am 11. Mai 2016 führte der Verkehrsdienst des PP Südhessen an der B 460 am Marbach-Stausee eine Motorradkontrolle durch. Hier sollten zwei Kradfahrer angehalten werden, weil sie zuvor mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren.
Beim Erkennen des Anhaltesignals bremste der Fahrer des einen Motorrades zwar, beschleunigte kurz darauf aber stark und fuhr am Anhalteposten vorbei. Das zweite Motorrad beschleunigte ebenfalls und erfasste den zur Seite springenden Beamten am Bein, wodurch dieser schwere Verletzungen erlitt.
Die Kräder fuhren mit hoher Geschwindigkeit davon, jedoch konnte eines der beiden Kennzeichen erkannt werden. Eine sofort eingeleitete Fahndung führte zur Ermittlung und Festnahme des Beschuldigten und durch dessen Befragung auch zur Festnahme des anderen Fahrers. Beide Motorräder sowie umfangreiches Filmmaterial der mitgeführten Actioncams wurden beschlagnahmt.
Bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Michelstadt wurden die beiden Beschuldigten zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung bzw. einem Jahr und sechs Monaten und 2000 Euro Geldstrafe verurteilt, die Fahrerlaubnisse wurden für vier Jahre entzogen. Beide Motorräder wurden eingezogen. Nebenkläger und Verteidigung legten gegen das Urteil Berufung ein.
Jetzt fand die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt statt, wo die Berufung der Nebenklage und Verteidigung verworfen wurde. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Michelstadt rechtskräftig.
Quellen: Hessische Polizeirundschau 4/17
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