Krad weg

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„Streetfighter“ – so wird die 160 PS starke Yamaha MT-10 genannt. Und so fuhr der 22-jährige Besitzer sie auch. Nach halsbrecherischen Manövern zog ihn die Hamburger Polizei aus dem Verkehr und ein Richter entschied jetzt: Das rund 15.000 Euro teure Motorrad wird als „Tatmittel“ eingezogen. Möglich macht diese „Enteignung“ eine neue Rechtslage.

„Wenn 160 Pferde an der Kette ziehen und der Radstand nur 1400 Millimeter beträgt, weißt du, dass es ein großartiger Tag wird.“ So beschrieb ein Motorrad-Tester die Yamaha MT-10. Für den 22-Jährigen war die Maschine das Ein und Alles.

Die Fußraste schlug Funken auf dem Asphalt

Im Mai 2018 kaufte er das Motorrad (Spitze: knapp 250 km/h) und „pimpte“ es mit Teilen im Wert von 2000 Euro auf. Doch nur sechs Monate hatte er Spaß an dem Geschoss.

Am 14. November 2018 fuhr der junge Mann gegen 21 Uhr auf die A7. Er wechselte auf die A23, fuhr statt der erlaubten 60 stolze 148 km/h, überholte rechts und überfuhr durchgezogene Linien. Kurven nahm er so halsbrecherisch, dass die Fußraste auf dem Asphalt Funken schlug.

Er raste innerorts mit wahnsinnigen 129 km/h

Yamaha MT-10
Yamaha MT-10

Bei Halstenbek bretterte der „Streetfighter“ mit 226 Stundenkilometern über die Autobahn (100 sind erlaubt) und fuhr dann Pinneberg-Mitte ab. Doch dort hatte noch nicht genug und erreichte innerörtlich wahnsinnige 129 km/h. Dann zuckte Blaulicht. Seine irre Fahrt war von Verkehrspolizisten auf Video festgehalten worden.

Jetzt musste sich der Raser in Hamburg vor Gericht verantworten. Bis Ende 2017 wäre Lars A. „nur“ mit 400 Euro Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen die Straßenverkehrsordnung belangt worden. Doch jetzt greifen die neuen Paragrafen 315d und f des Strafgesetzbuches: „Verbotene Kraftfahrzeug-Rennen“.

Hintergrund des Gesetzes: Illegale Autorennen

Dort heißt es: „Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“ Und: Das Gericht kann das Fahrzeug einziehen.

Hintergrund der neuen Gesetzesregelung waren innerstädtische Rennen mit schlimmen Folgen. Im jetzt in Hamburg verhandelten Fall gab es aber keinen „Gegner“, der Motorradfahrer fuhr quasi ein Rennen gegen sich selbst. Juristisch ist der Tatbestand Neuland.

Völlig fertig, weil er sein Traummotorrad verliert

Polizei, Anwälte und Staatsanwälte haben mit Spannung auf das erste Urteil gewartet. Es lautete auf 60 Tagessätze à 40 Euro Geldstrafe, außerdem Entzug der Fahrerlaubnis, neun Monate Führerschein-Sperre und eben der Einziehung des „Tatmittels“ – der Yamaha.

Der Beschuldigte war völlig fertig, als er realisierte, dass er sein Traummotorrad verliert. Er legte Einspruch ein, zog diesen aber zurück. Das Urteil hat Rechtskraft und das Motorrad wird versteigert. Wenn er will, dann kann er es dort ein zweites Mal erwerben …

Quelle: Mopo

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Kommentar zu „Krad weg

  1. Das Eigentum als ‘Tatmittel’ einzuziehen, halte ich für den falschen Weg.
    Der ‘Täter’ kann sich wieder ein neues Fahrzeug kaufen und bereits nach 9 Monaten wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
    M. E. ist jemand, der die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten mehrfach derart drastisch überschreitet, nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet. Die Fahrerlaubnis sollte dauerhaft entzogen werden und, wenn überhaupt, erst nach erfolgreich durchlaufener MPU wieder erteilt werden.
    Die Gefahr ist m. E. zu groß, das solche Menschen ‘irgendwann mal’ eine(n) Unschuldige(n) töten. Das kann zwar m. E. richtigerweise nach neuester Rechtssprechung mit einer Verurteilung wegen Mordes geahndet werden, dann ist aber bereits ein Mensch gestorben.

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