Fahrtenbuchauflage

MV115: Gerade Motorradfahrer bleiben nach begangenen Verkehrsverstößen oft im Verborgenen. Das liegt einerseits an der gesetzlich verordneten Vermummungspflicht und zweitens daran, dass auf den Frontfotos vieler Blitzer das Kennzeichen auf dem rückwärtigen Nummernschild nicht zu erkennen sind. Was die Behörde tun kann, um dennoch nicht leer auszugehen, erklärt Fritze im heutigen Motovlog.

Thumbnail Motovlog 115 – Fahrtenbuchauflage: Radargerät, Richterhammer und handgeschriebenes Dokument mit dem Titel „Fahrtenbuchauflage – wen kann sie treffen und wann?" – Fritzes Motovlog Kradmelder24
Titelbild von Fritzes Motovlog MV115: Fahrtenbuchauflage – Wen kann sie treffen und wann? (Video auf Youtube)

Motorradfahrer genießen beim Blitzen ein ganz besonderes Privileg — allerdings keines, über die man sich allzu sehr freuen sollte: weil der Helm auf Radarfotos von vorn die Erkennung des Gesichts zuverlässig verhindert und das hintere Kennzeichen bei klassischen Frontblitzern schlicht nicht im Bild ist, stehen die Bußgeldstellen regelmäßig auf dem Schlauch. Kein erkennbares Gesicht, kein Kennzeichen, kein Täter — der Stadtkämmerer schaut in die Röhre.

Damit wissen die Ordnungsbehörden natürlich umzugehen. Neuere Poliscan-Leuchttürme fotografieren den Verkehr nicht nur von vorn, sondern — nach dem Vorbeifahren — auch von hinten. Damit hat die Behörde wenigstens einen Halter, den sie anschreiben kann. Und genau das tut sie dann auch: Es kommt ein Anhörungsbogen ins Haus.

Als Halter habt ihr dann drei Möglichkeiten. Entweder ihr gebt zu, selbst gefahren zu sein — dann gibt es einen Bußgeldbescheid, ihr zahlt, fertig. Oder ihr nennt den Namen eines anderen Fahrers — dann wandert das Verfahren zu dieser Person weiter. Oder ihr schweigt. Das ist euer gutes Recht, besonders wenn der Fahrer ein Familienmitglied oder Ehegatte war und ihr deshalb ein Zeugnisverweigerungsrecht habt.

§ § 31a StVZO | Fahrtenbuch

Die (...) zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

Nur: Ganz folgenlos bleibt das Schweigen nicht. Die Behörde hat drei Monate Zeit für ihre Ermittlungen — läuft diese Verfolgungsverjährungsfrist ab, ohne dass der Fahrer ermittelt werden konnte, muss das Verfahren eingestellt werden. Bußgeld: Null. Aber dann greift das eigentliche Thema dieses Videos.

Fakten zur Fahrtenbuchauflage

Rechtsgrundlage:

§ 31a StVZO.

Voraussetzung:

Verkehrsverstoß mit mindestens 1 Punkt in Flensburg, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.

Verfolgungsverjährung:

3 Monate ab Tatzeit.

Form:

Papierfahrtenbuch (kein elektronisches Fahrtenbuch).

Eintragung vor jeder Fahrt:

Name und Anschrift des Fahrers, Kennzeichen, Datum, Uhrzeit.

Eintragung nach jeder Fahrt:

Datum, Uhrzeit, Unterschrift.

Kilometerstand:

nicht erforderlich.

Vorlagepflicht:

jederzeit, auch bei unangemeldeten Kontrollen und Verkehrskontrollen unterwegs.

Aufbewahrungspflicht nach Ablauf der Auflage:

6 Monate.

Verstoß gegen die Fahrtenbuchpflicht:

(nicht geführt, nicht vorgelegt, falsch ausgefüllt usw.) jeweils 100 Euro.

Rechtsmittel gegen die Auflage:

weitgehend aussichtslos, wenn bereits vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird (höchstrichterlich mehrfach bestätigt).

Denn wenn bei einem Verstoß von einigem Gewicht — also allem, was mindestens einen Punkt in Flensburg bringt — die Fahrerermittlung gescheitert ist, kann die Behörde den Halter per Verwaltungsakt zur Fahrtenbuchauflage verpflichten. Das ist ausdrücklich keine Strafe, sondern eine präventive Maßnahme nach der StVZO: Beim nächsten Verstoß soll klar sein, wer gefahren ist.

Was das konkret bedeutet, regelt § 31a StVZO: Vor jeder einzelnen Fahrt müssen Name und Anschrift des Fahrers, das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Datum und Uhrzeit eingetragen werden. Nach der Fahrt: Datum, Uhrzeit, Unterschrift. Papierform, lückenlos, jederzeit vorlegbar — auch bei unangemeldeten Kontrollen unterwegs. Elektronische Fahrtenbücher, wie sie für steuerliche Zwecke zulässig sein mögen, genügen hier nicht, schon weil die Unterschriftspflicht nach jeder Fahrt einer App-Lösung prinzipiell entgegensteht. Nach Ablauf der Auflage muss das Fahrtenbuch noch sechs Monate aufbewahrt werden.

Und jeder einzelne Verstoß gegen die Fahrtenbuchpflicht kostet übrigens 100 Euro — jedes Mal. Da lohnt es sich, kurz nachzurechnen, was auf Dauer billiger kommt.

Wer glaubt, die Auflage anfechten zu können, weil er ja schließlich das Zeugnisverweigerungsrecht hatte, wird höchstrichterlich eines Besseren belehrt: Ein doppeltes Privileg — erst die Aussage verweigern und dann auch noch vom Fahrtenbuch verschont bleiben — gibt es nicht. Das haben Gerichte mehrfach klar entschieden.

Fazit

Die Fahrtenbuchauflage ist kein Bußgeld, keine Strafe im klassischen Sinne, und Punkte gibt’s auch keine — sie ist schlicht eine verwaltungsrechtliche Konsequenz aus einer unbefriedigenden Situation: Die Behörde konnte den Fahrer nicht ermitteln, und das soll beim nächsten Mal nicht wieder passieren. Wer also sein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nimmt, tut das vollkommen legal — muss aber wissen, dass er damit möglicherweise die Fahrtenbuchauflage in Kauf nimmt. Beides zusammen gibt es nicht.

Mein ehrlicher Rat bleibt deshalb der älteste: Wer sich an Verkehrsregeln hält, hat mit alldem schlicht nichts zu tun. Kein Anhörungsbogen, kein Fahrtenbuch, kein 100-Euro-Verstoß — und vor allem keine unangenehmen Entscheidungen darüber, wen man der Behörde gegenüber benennt oder eben nicht.

Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24


Mitwirkende
Fritze
Fritze


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