Fahrtenbuchauflage

MV115: Gerade Motorradfahrer bleiben nach begangenen Verkehrsverstößen oft im Verborgenen. Das liegt einerseits an der gesetzlich verordneten Vermummungspflicht und zweitens daran, dass auf den Frontfotos vieler Blitzer das Kennzeichen auf dem rückwärtigen Nummernschild nicht zu erkennen sind. Was die Behörde tun kann, um dennoch nicht leer auszugehen, erklärt Fritze im heutigen Motovlog.

Thumbnail Motovlog 115 – Fahrtenbuchauflage: Radargerät, Richterhammer und handgeschriebenes Dokument mit dem Titel „Fahrtenbuchauflage – wen kann sie treffen und wann?" – Fritzes Motovlog Kradmelder24
Titelbild von Fritzes Motovlog MV115: Fahrtenbuchauflage – Wen kann sie treffen und wann? (Video auf Youtube)

Motorradfahrer genießen beim Blitzen ein ganz besonderes Privileg — allerdings keines, über die man sich allzu sehr freuen sollte: weil der Helm auf Radarfotos von vorn die Erkennung des Gesichts zuverlässig verhindert und das hintere Kennzeichen bei klassischen Frontblitzern schlicht nicht im Bild ist, stehen die Bußgeldstellen regelmäßig auf dem Schlauch. Kein erkennbares Gesicht, kein Kennzeichen, kein Täter — der Stadtkämmerer schaut in die Röhre.

Damit wissen die Ordnungsbehörden natürlich umzugehen. Neuere Poliscan-Leuchttürme fotografieren den Verkehr nicht nur von vorn, sondern — nach dem Vorbeifahren — auch von hinten. Damit hat die Behörde wenigstens einen Halter, den sie anschreiben kann. Und genau das tut sie dann auch: Es kommt ein Anhörungsbogen ins Haus.

Als Halter habt ihr dann drei Möglichkeiten. Entweder ihr gebt zu, selbst gefahren zu sein — dann gibt es einen Bußgeldbescheid, ihr zahlt, fertig. Oder ihr nennt den Namen eines anderen Fahrers — dann wandert das Verfahren zu dieser Person weiter. Oder ihr schweigt. Das ist euer gutes Recht, besonders wenn der Fahrer ein Familienmitglied oder Ehegatte war und ihr deshalb ein Zeugnisverweigerungsrecht habt.

Fakten zur Fahrtenbuchauflage

Rechtsgrundlage:

§ 31a StVZO.

Voraussetzung:

Verkehrsverstoß mit mindestens 1 Punkt in Flensburg, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.

Verfolgungsverjährung:

3 Monate ab Tatzeit.

Form:

Papierfahrtenbuch (kein elektronisches Fahrtenbuch).

Eintragung vor jeder Fahrt:

Name und Anschrift des Fahrers, Kennzeichen, Datum, Uhrzeit.

Eintragung nach jeder Fahrt:

Datum, Uhrzeit, Unterschrift.

Kilometerstand:

nicht erforderlich.

Vorlagepflicht:

jederzeit, auch bei unangemeldeten Kontrollen und Verkehrskontrollen unterwegs.

Aufbewahrungspflicht nach Ablauf der Auflage:

6 Monate.

Rechtsmittel gegen die Auflage:

weitgehend aussichtslos, wenn bereits vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird (höchstrichterlich mehrfach bestätigt).

Nur: Ganz folgenlos bleibt das Schweigen nicht. Die Behörde hat drei Monate Zeit für ihre Ermittlungen — läuft diese Verfolgungsverjährungsfrist ab, ohne dass der Fahrer ermittelt werden konnte, muss das Verfahren eingestellt werden. Bußgeld: Null. Aber dann greift das eigentliche Thema dieses Videos.

Denn wenn bei einem Verstoß von einigem Gewicht — also allem, was mindestens einen Punkt in Flensburg bringt — die Fahrerermittlung gescheitert ist, kann die Behörde den Halter per Verwaltungsakt zur Fahrtenbuchauflage verpflichten. Das ist ausdrücklich keine Strafe, sondern eine präventive Maßnahme nach der StVZO: Beim nächsten Verstoß soll klar sein, wer gefahren ist.

§ § 31a StVZO | Fahrtenbuch

Die (...) zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

Was das konkret bedeutet, regelt § 31a StVZO: Vor jeder einzelnen Fahrt müssen Name und Anschrift des Fahrers, das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Datum und Uhrzeit eingetragen werden. Nach der Fahrt: Datum, Uhrzeit, Unterschrift. Papierform, lückenlos, jederzeit vorlegbar — auch bei unangemeldeten Kontrollen unterwegs. Elektronische Fahrtenbücher, wie sie für steuerliche Zwecke zulässig sein mögen, genügen hier nicht, schon weil die Unterschriftspflicht nach jeder Fahrt einer App-Lösung prinzipiell entgegensteht. Nach Ablauf der Auflage muss das Fahrtenbuch noch sechs Monate aufbewahrt werden.

Und jeder einzelne Verstoß gegen die Fahrtenbuchpflicht kostet übrigens 100 Euro — jedes Mal. Da lohnt es sich, kurz nachzurechnen, was auf Dauer billiger kommt.

Wer glaubt, die Auflage anfechten zu können, weil er ja schließlich das Zeugnisverweigerungsrecht hatte, wird höchstrichterlich eines Besseren belehrt: Ein doppeltes Privileg — erst die Aussage verweigern und dann auch noch vom Fahrtenbuch verschont bleiben — gibt es nicht. Das haben Gerichte mehrfach klar entschieden.

TBNRTatbestandRechtsgrundlageBußgeldPunkteFahrverbot
331980Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht oder nicht ordnungsgemäß.§ 31a Abs. 2, § 69a Abs. 5 Nr. 4 StVZO; § 24 StVG; 190 BKat100 €1
331986Sie bewahrten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht fristgemäß auf.§ 31a Abs. 3, § 69a Abs. 5 Nr. 4a StVZO; § 24 StVG; 190 BKat100 €1
331992Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen.§ 31a Abs. 3, § 69a Abs. 5 Nr. 4a StVZO; § 24 StVG; 190 BKat100 €1
Hinweis: Bei vorsätzlicher Begehung kann das Bußgeld gemäß § 3 Abs. 4a BKatV auf 200 € verdoppelt werden. Alle drei Verstöße werden als B-Verstoß in der Probezeit gewertet.
Stand: 22. August 2024 (BT-KAT-OWI), Bußgeldhöhe gem. BKatV i.d.F. vom 11. Oktober 2024

Fazit

Die Fahrtenbuchauflage ist kein Bußgeld oder keine Strafe im klassischen Sinne, und Punkte gibt’s auch keine — sie ist schlicht eine verwaltungsrechtliche Konsequenz aus einer unbefriedigenden Situation: Die Behörde konnte den Fahrer nicht ermitteln, und das soll beim nächsten Mal nicht wieder passieren. Wer also sein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nimmt, tut das vollkommen legal — muss aber wissen, dass er damit möglicherweise die Fahrtenbuchauflage in Kauf nimmt. Beides zusammen gibt es nicht.

Mein ehrlicher Rat bleibt deshalb der älteste: Wer sich an Verkehrsregeln hält, hat mit alldem schlicht nichts zu tun. Kein Anhörungsbogen, kein Fahrtenbuch, kein 100-Euro-Verstoß — und vor allem keine unangenehmen Entscheidungen darüber, wen man der Behörde gegenüber benennt oder eben nicht.

Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24


Mitwirkende
Fritze
Fritze


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FAQ zum Thema Motovlog
Was ist ein Motovlog?
Ein Motovlog (kurz für Motorcycle Videoblog) ist ein Videotagebuch, das während einer Motorradfahrt aufgenommen wird. Die Kamera ist dabei meist am Helm oder Motorrad befestigt. Der Fahrer kommentiert das Geschehen live – über Verkehr, Strecke, Erlebnisse oder Technik.
Wer ist der größte deutsche Motovlogger?
Nach reiner Abonnentenzahl führt Moji mit rund 1,3 Millionen Abonnenten, gefolgt von Blackout (Sören, ~800.000) und Kuhlewu (Chris, ~650.000). Diese drei dominieren die deutschsprachige Motovlog-Szene auf YouTube klar. Doch Reichweite und Qualität sind zweierlei. Viele der reichweitenstärksten Kanäle leben von Überholmanövern am Limit, riskanten Schikanen und dem Nervenkitzel knapper Situationen – das zieht Klicks, setzt aber gefährliche Maßstäbe. Kanäle, die Motorradfahren mit Hirn zeigen, moderates Tempo, vorausschauendes Fahren und echte Reiseerlebnisse statt Adrenalinjunkies – wachsen langsamer, weil der Algorithmus nur Eskalation belohnt. KRADMELDER24 gehört bewusst zu dieser leisen Mehrheit: über 400 Folgen seit 2015, kein einziger Stunt, dafür jede Menge Europa, Reisen und Humor.
Was braucht man zum Motovloggen?
Um mit dem Motovloggen zu beginnen, benötigst Du die richtige Ausrüstung und eine klare Vorstellung von Deinen Inhalten. Die Grundausstattung umfasst eine Kamera, eine Halterung und ein Mikrofon im Helm. Plane Deine Aufnahmen, um eine zusammenhängende Geschichte zu erzählen. Verwende eine Videobearbeitungssoftware, um Clips zu schneiden, Musik hinzuzufügen und den Ton zu optimieren. Veröffentliche Deine Vlogs regelmäßig auf einer Plattform Deiner Wahl, wie z.B. YouTube, und interagiere mit Deiner Community. Überlege, welche Art von Inhalten Du teilen möchtest (z.B. Touren, Reparaturanleitungen, Produkttests) und wen Du damit erreichen willst. Authentizität ist dabei entscheidend.
Wieviel verdient ein Motovlogger?
YouTube-Einnahmen funktionieren über Google AdSense: YouTube schaltet vor oder während eines Videos Werbung und zahlt dem Kanal einen Anteil – aber nur dann, wenn die Werbung tatsächlich angeschaut wird. Wer den Skip-Button drückt oder einen Adblocker nutzt, bringt dem Kanal nichts. Die Kennzahl dafür heißt RPM (Revenue per Mille) – der Verdienst pro 1.000 tatsächlich gesehener Aufrufe. Im Motovlog-Bereich liegt der RPM typischerweise zwischen 1,50 € und 4,00 €. Ein Kanal mit 500.000 Abonnenten erzielt bei einem Video mit 200.000 Aufrufen und einem RPM von 2,50 € rund 500 € pro Video. Bei zwei Videos pro Monat wären das etwa 1.000 € – vor Steuer, vor YouTube-Anteil (30 %), und nur solange die Zuschauer die Werbung nicht wegklicken. Ein Kanal mit 5.000 Abonnenten kommt bei realistischen 2.000 Aufrufen pro Video und demselben RPM auf gerade mal 5 € pro Video. Im Monat also vielleicht 10 € – ein Betrag, der die Serverkosten kaum deckt. KRADMELDER24 hat sich mit rund 6.500 Abonnenten bewusst gegen die Monetarisierung entschieden. Die Werbeeinnahmen wären bei dieser Reichweite so gering, dass sie in keinem Verhältnis dazu stehen würden, die Zuschauer mit Werbeunterbrechungen zu nerven.
Brauche ich eine Genehmigung zum Motovloggen?
In Deutschland ist das Filmen im öffentlichen Straßenverkehr für den Privatgebrauch grundsätzlich erlaubt. Für die Veröffentlichung gelten jedoch das Datenschutzrecht (DSGVO) und das Recht am eigenen Bild – erkennbare Personen oder Kennzeichen sollten unkenntlich gemacht werden. Keine Rechtsberatung! Bei Unsicherheit bitte anwaltlich klären!
Wie fange ich mit dem Motovloggen an?
Einfach anfangen: eine günstige Action-Kamera besorgen, am Helm befestigen und losfahren. Für den Ton empfiehlt sich ein Lavalier-Mikrofon im Helm. Zum Schneiden eignet sich kostenloses Software wie DaVinci Resolve. Wichtiger als perfekte Technik ist ein authentischer, persönlicher Stil.
Muss ich meine YouTube-Einnahmen versteuern?
Ja – als YouTuber in Deutschland bist du grundsätzlich steuerpflichtig, sobald du regelmäßige Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht erzielst. Der Grundfreibetrag lag 2025 bei ca. 12.096 Euro pro Jahr – das entspricht etwa 1.000 Euro Gewinn im Monat. Nebenberuflich sind Gewinne bis zu 410 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei mehr als 820 Euro im Jahr besteht eine Erklärungspflicht. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Jahresgewinn an, Umsatzsteuer bei über 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr (ohne Kleinunternehmerregelung). Zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen nicht nur AdSense-Werbeeinnahmen, sondern auch Sponsoring, Affiliate-Links, Merch-Verkäufe und der Wert von erhaltenen Gratisprodukten (ab 10 Euro Wert). Dies ist keine Steuerberatung! Bei konkreten Fragen bitte einen Steuerberater hinzuziehen.