Fahrtenbuch

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? Fahrtenbuch auch nach Ummeldung

? Fahrtenbuch auch nach Ummeldung

Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches erlischt nicht, wenn der Autohalter seinen bisherigen Wagen ab- und einen neuen anmeldet. Die Verkehrsbehörde kann ihre ursprüngliche Auflage dann auf das aktuelle Fahrzeug übertragen. Dabei dürfen ein oder auch mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmt werden. Darauf hat das Verwaltungsgericht Leipzig bestanden (Az. 1 K 231/10).

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? Fahrtenbuchauflage!

? Fahrtenbuchauflage!

MV115: Gerade Motorradfahrer bleiben nach begangenen Verkehrsverstößen oft im Verborgenen. Das liegt einerseits an der gesetzlich verordneten Vermummungspflicht und zweitens daran, dass auf den Frontfotos vieler Blitzer das Kennzeichen auf dem rückwärtigen Nummernschild nicht zu erkennen sind. Was die Behörde tun kann, um dennoch nicht leer auszugehen, erklärt Fritze im heutigen Motovlog.

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