Der bekannte Motorrad fahrende Youtuber, Alperen T., seinen Fans besser bekannt unter dem Namen „Alpi fährt“, wird die gegen ihn erstinstanzlich verhängte Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten wegen Fahrlässiger Tötung antreten müssen. Das entschied heute der Bundesgerichtshof und bestätigte damit den Schuldspruch des Bremer Landgerichtes vom 31. Januar 2017 (Kradmelder24 berichtete).
Die Verteidigung hatte für den zur Tatzeit 23-jährigen Motorradfahrer eine mildere Strafe angestrebt. Die Bundesanwaltschaft hatte bei der BGH-Verhandlung überraschend beantragt, die Revision auch der Staatsanwaltschaft zu verwerfen, welche zuvor auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt plädiert hatte. Die Bundesanwältin sah hingegen keine Rechtsfehler. Alperen T. hatte in den Monaten vor dem Unfall Videos ins Netz gestellt, auf denen riskante Fahrmanöver und Beinaheunfälle zu sehen sind.
Sein YouTube-Kanal hatte mehr als 85 tausend Abonnenten. Zu den Videos sagte sein Anwalt: „Da sind wirklich hässliche Sachen dabei.“ Er unterstrich aber, das tödliche Geschehen habe damit nichts zu tun. „Die Kamera war da nicht an. Er war auf dem Heimweg.“
Sein Verteidiger räumte ein, dass sein Mandant, der vor der Tat mit bis zu 150 km/h auf dem Motorrad durch die Stadt gefahren war, viel zu schnell unterwegs gewesen sei. Er gab aber zu Bedenken, dass der Fußgänger alkoholisiert trotz Rotlicht über die Fahrbahn ging. Sein Mandant bereue die Tat tief, die ihn „aus dem Leben gerissen“ habe. Jener sei selbst so schwer verletzt worden, dass er seinen Traumberuf Sportlehrer vergessen könne.
Quelle: Buten un Binnen und Weserkurier
Dazu ein Kommentar von Fritze: Der hatte doch sein Leben
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