Verhalten bei Verkehrskontrolle

MV111: Habt Ihr auch ein mulmiges Gefühl, wenn plötzlich die Kelle rauskommt und Euch die Polizei zur Kontrolle anhält? Fritze spricht darüber, was Ihr bei einer Verkehrskontrolle tun müsst und was Ihr besser bleiben lassen solltet, um nicht versehentlich an Eurer eigenen Überführung mitzuwirken.

Fritzes Motovlog MV111 zum richtigen Verhalten in Verkehrskontrollen (Video auf Youtube)

Gerade zu Saisonbeginn häufen sich Verkehrskontrollen – und nicht jeder Motorradfahrer weiß genau, was in so einer Situation Pflicht ist und was nicht. Wer das nicht kennt, riskiert, aus Unwissenheit ungewollt zur eigenen Überführung beizutragen. Deshalb hier Schritt für Schritt, was bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland gilt.

Anhalten ist Pflicht.

Wer ein Anhaltezeichen eines Polizeibeamten ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit – das kostet 70 Euro plus Verwaltungsgebühr (derzeit 28,50 €). Wer flieht, riskiert 105 Euro, einen Punkt in Flensburg und obendrauf möglicherweise eine Fahrtenbuchauflage.

Am Kontrollpunkt angekommen, gilt: Motor aus, absteigen, Helm ab (bei Klapphelm reicht das Hochklappen des Kindteils). Dann Führerschein und Zulassungsbescheinigung aushändigen – beides muss mitgeführt werden (FeV § 4, FZV § 11). Wer eines der Dokumente nicht dabei hat, zahlt 10 Euro Verwarngeld. Außerdem müssen Angaben zur Person gemacht werden: Vor- und Nachname, Geburtsname (falls abweichend), Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Beruf, Wohnort und Staatsangehörigkeit (§ 111 OWiG). Ein Personalausweis muss in Deutschland hingegen nicht mitgeführt werden.

Verhaltenstipps für Verkehrskontrollen

Anhaltezeichen befolgen – Nichtanhalten kostet 70 € + Verwaltungsgebühr (~28,50 €); Flucht mit Kennzeichenerfassung: 105 €, 1 Punkt und ggf. Fahrtenbuchauflage.

Motor abstellen, absteigen, Helm abnehmen (Klapphelm: Kinnteil hochklappen). Das Gesicht muss für den Beamten sichtbar sein.

Führerschein mitführen und aushändigen (FeV § 4). Zulassungsbescheinigung mitführen und aushändigen (FZV § 11). Fehlt eines davon: 10 € Verwarngeld.

Pflichtangaben zur Person machen (§ 111 OWiG): Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Beruf, Wohnort, Staatsangehörigkeit.

Personalausweis muss in Deutschland nicht mitgeführt werden.

Zur Sache selbst schweigen: Nach den Pflichtangaben besteht kein Zwang zu weiteren Aussagen. Keine unbedachten Äußerungen machen.

Atemalkoholtest und Koordinationstests (z. B. Finger-zu-Nase) dürfen abgelehnt werden.

Blutentnahme ohne Richter nur bei konkreten Ausfallerscheinungen zulässig (§ 81a Abs. 2 StPO). Kein Widerstand leisten, falls angeordnet.

Durchsuchung von Navi/Smartphone ohne konkreten Verdacht und richterliche Anordnung muss nicht hingenommen werden.

Gilt für Deutschland – Österreich und Schweiz haben eigene Regelungen.

Ein häufiges Missverständnis: Viele Fahrer glauben, sie müssten dem Beamten gegenüber möglichst kooperativ und gesprächig auftreten, um einen guten Eindruck zu machen. Das Gegenteil kann der Fall sein. Höflichkeit ist selbstverständlich – aber Smalltalk bei einer laufenden Kontrolle ist keine gute Idee. Je weniger ihr redet, desto weniger kann gegen euch verwendet werden. Das gilt besonders dann, wenn der Beamte das Gespräch bewusst in Richtung möglicher Verstöße lenkt.

Nach diesen Pflichtangaben ist Schluss.

Zur Sache selbst muss nichts gesagt werden. Die klassische Frage „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ lässt sich ruhig mit einem Schulterzucken beantworten. Unbedachte Äußerungen können sich nachteilig auf ein mögliches Verfahren auswirken – Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Höflich und sachlich bleiben, aber nur das Nötigste sagen.

Beim Thema Alkohol gilt: Ein freiwilliger Atemalkoholtest darf abgelehnt werden – genauso wie Koordinationstests (Finger-zu-Nase u. Ä.). Eine Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss darf nur angeordnet werden, wenn konkrete Ausfallerscheinungen vorliegen (§ 81a Abs. 2 StPO i. V. m. § 315c, § 316 StGB). Sollte es dazu kommen: keinen Widerstand leisten, das macht die Sache nur schlimmer.

Wichtig zu verstehen: Das Ablehnen eines freiwilligen Atemtests ist kein Schuldeingeständnis und darf auch nicht als eines gewertet werden. Ihr macht schlicht von eurem Recht Gebrauch. Anders sieht es aus, wenn der Beamte bereits konkrete Anhaltspunkte hat – dann ist die Situation eine andere, und Widerstand verschlimmert sie nur. Die beste Strategie bleibt ohnehin die einfachste: nüchtern fahren.

Auch eine Durchsuchung von Navi oder Smartphone – etwa auf Blitzer-Apps – muss ohne konkreten Verdacht und richterliche Anordnung nicht hingenommen werden.

Fazit

Wer regelmäßig fährt, wird früher oder später in eine Verkehrskontrolle geraten. Kein Drama – solange man seine Rechte und Pflichten kennt. Im Zweifelsfall gilt: Pflichtangaben machen, Dokumente aushändigen, den Rest schweigend abwarten. Und falls es doch mal Konsequenzen gibt, die ihr für ungerechtfertigt haltet: Im Nachhinein ist immer noch Zeit für Widerspruch oder anwaltliche Beratung. Während der Kontrolle ist die Straße dafür der falsche Ort.

Dieser Beitrag bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten jeweils eigene Paragraphen und Gesetze.

Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24


Mitwirkende
Fritze
Fritze


Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Stand und können sich seitdem geändert haben. Im konkreten Einzelfall wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle. Externe Inhalte verlinkter Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.