Ist Wheelie erlaubt?

MV112: Mit dem Motorrad auf dem Hinterrad zu fahren, scheint gerade bei jüngeren Fahrern und Fahranfängern zu den erstrebenswerten Fahrfertigkeiten zu gehören und Ausdruck besonderer Motorradbeherrschung zu sein. So lange man sich seiner Sache sicher ist und dabei nichts passiert, hat man – jedenfalls rechtlich – auch tatsächlich nichts zu befürchten.

Titelbild zum Motovlog MV122. Motorräder fahren auf ihren Hinterrädern.
Fritzes Motovlog MV122: Ist Wheelie wirklich erlaubt? (Video auf Youtube)

Wheelen – für viele junge Fahrer offenbar so eine Art Ritterschlag zum echten Motorradkönner. Wer das Vorderrad sauber in der Luft halten kann, der hat seine Maschine doch auch sonst im Griff, oder? Fritze sieht da keinen Zusammenhang. Wer wheelen kann, zeigt erstmal nur, dass er einen ausgeprägten Gleichgewichtssinn hat. Mehr nicht. Aber darum geht es in diesem Motovlog gar nicht so sehr. Die eigentlich spannende Frage ist: Ist Wheelen im öffentlichen Verkehr eigentlich verboten? Die Antwort lautet, wie so oft im Straßenverkehrsrecht: Jein.

Fakten zum Wheelen

OWi-Tatbestand (TBNr. 101500): Wer mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad fährt und dabei andere gefährdet, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Bußgeld: 50 € zzgl. 28,50 € Bearbeitungsgebühr. Keine Punkte, kein Fahrverbot.

AG Lübeck, Beschluss vom 09.12.2011 – 61 Gs 125/11: Das Gericht verneinte zwar einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), stufte Wheelen aber als Fahren „ohne Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs, in hohem Maße verkehrswidrig“ ein.

§ 315c StGB – Straßenverkehrsgefährdung: Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt und dabei Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich strafbar. Strafrahmen: Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug inklusive. Die sieben Tatbestandsvarianten umfassen u. a. Vorfahrtsmissachtung, falsches Überholen, überhöhte Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen sowie Rückwärtsfahren oder Wenden auf Autobahnen.

Besonderes Risiko für Wheeler: Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit sind beim Wheelen im öffentlichen Raum von Gerichten bereits per se als erfüllt angesehen worden – d. h. was bei anderen Fahrern erst nachgewiesen werden muss, kann beim Wheeler schon allein aufgrund der Fahrweise unterstellt werden.

Dieser Beitrag bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.

Wehe, es passiert was!

Solange nichts passiert, kein anderer gefährdet wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, lässt sich Wheelen aus keiner Verkehrsvorschrift heraus explizit verbieten. Klingt besser, als es ist. Denn das berüchtigte Urteil des Amtsgerichts Lübeck (Beschluss vom 09.12.2011 – 61 Gs 125/11) hat Wheelen im öffentlichen Verkehrsraum bereits als Fahren „ohne Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs, in hohem Maße verkehrswidrig“ eingestuft – und den Fahrer als jemanden, der den Straßenverkehr zu seinem persönlichen Ausleben pervertiert. Starke Worte.

Wheelen

Das Fahren lediglich auf dem Hinterrad. Gerichte werteten es als Fahren „ohne Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs, in hohem Maße verkehrswidrig“

Sobald also auch nur eine Kleinigkeit dazukommt – ein Fußgänger, der knapp verfehlt wird, ein Mitschwimmer im Verkehr, bei dem es beinahe zur Berührung kommt – landet man schnell im Bereich einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Und wer dann dabei auch noch eine der Sieben Todsünden verwirklicht und damit in den Bereich von § 315c StGB gerät, also der Straßenverkehrsgefährdung, für den wird es richtig ernst: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, dazu Führerscheinentzug. Richtig blöd an der Sache: Als Wheeler hat man dabei einen strukturellen Nachteil, denn die Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit – zwei subjektive Tatbestandsmerkmale, die bei anderen Fahrern erst mühsam nachgewiesen werden müssen – können bei einem Wheeler von Gerichten schon aufgrund der Fahrweise angenommen werden, und weil das zuvor schon mehrfach gerichtlich festgestellt worden ist.

TBNRTatbestandRechtsgrundlageBußgeldPunkteFahrverbot
Ausdrücklich Wheelen
101500Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten dadurch Andere.§ 1 Abs. 2, § 49 StVO;
§ 24 StVG
50 €0
In Betracht kommende Begleitverstöße
101112Sie gefährdeten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.§ 1 Abs. 2, § 49 StVO;
§ 24 StVG
30 €0
101118Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.§ 1 Abs. 2, § 49 StVO;
§ 24 StVG
35 €0
123006Sie fuhren freihändig.§ 23 Abs. 3, § 49 StVO;
§ 24 StVG
5 €0
123100Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war.§ 23 Abs. 1, § 49 StVO;
§ 24 StVG
10 €0
130612Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.§ 30 Abs. 1, § 49 StVO;
§ 24 StVG;
117 BKat
80 €0
121178Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm.§ 21a Abs. 2, § 49 StVO;
§ 24 StVG
15 €0
123600Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.§ 23 Abs. 1, § 49 StVO;
§ 24 StVG;
108 BKat
80 €1
Stand: 22. August 2024

Fazit

Wheelen gehört auf abgesperrte Flächen, nicht auf die Straße. Spaß beim Fahren? Unbedingt. Angeberei im öffentlichen Verkehrsraum? Kein Platz dafür. Motorradfahren mit Hirn eben.

Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24

Mitwirkende
Fritze
Fritze

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Stand und können sich seitdem geändert haben. Im konkreten Einzelfall wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle. Externe Inhalte verlinkter Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

FAQ zum Thema Motovlog
Was ist ein Motovlog?
Ein Motovlog (kurz für Motorcycle Videoblog) ist ein Videotagebuch, das während einer Motorradfahrt aufgenommen wird. Die Kamera ist dabei meist am Helm oder Motorrad befestigt. Der Fahrer kommentiert das Geschehen live – über Verkehr, Strecke, Erlebnisse oder Technik.
Wer ist der größte deutsche Motovlogger?
Nach reiner Abonnentenzahl führt Moji mit rund 1,3 Millionen Abonnenten, gefolgt von Blackout (Sören, ~800.000) und Kuhlewu (Chris, ~650.000). Diese drei dominieren die deutschsprachige Motovlog-Szene auf YouTube klar. Doch Reichweite und Qualität sind zweierlei. Viele der reichweitenstärksten Kanäle leben von Überholmanövern am Limit, riskanten Schikanen und dem Nervenkitzel knapper Situationen – das zieht Klicks, setzt aber gefährliche Maßstäbe. Kanäle, die Motorradfahren mit Hirn zeigen, moderates Tempo, vorausschauendes Fahren und echte Reiseerlebnisse statt Adrenalinjunkies – wachsen langsamer, weil der Algorithmus nur Eskalation belohnt. KRADMELDER24 gehört bewusst zu dieser leisen Mehrheit: über 400 Folgen seit 2015, kein einziger Stunt, dafür jede Menge Europa, Reisen und Humor.
Was braucht man zum Motovloggen?
Um mit dem Motovloggen zu beginnen, benötigst Du die richtige Ausrüstung und eine klare Vorstellung von Deinen Inhalten. Die Grundausstattung umfasst eine Kamera, eine Halterung und ein Mikrofon im Helm. Plane Deine Aufnahmen, um eine zusammenhängende Geschichte zu erzählen. Verwende eine Videobearbeitungssoftware, um Clips zu schneiden, Musik hinzuzufügen und den Ton zu optimieren. Veröffentliche Deine Vlogs regelmäßig auf einer Plattform Deiner Wahl, wie z.B. YouTube, und interagiere mit Deiner Community. Überlege, welche Art von Inhalten Du teilen möchtest (z.B. Touren, Reparaturanleitungen, Produkttests) und wen Du damit erreichen willst. Authentizität ist dabei entscheidend.
Wieviel verdient ein Motovlogger?
YouTube-Einnahmen funktionieren über Google AdSense: YouTube schaltet vor oder während eines Videos Werbung und zahlt dem Kanal einen Anteil – aber nur dann, wenn die Werbung tatsächlich angeschaut wird. Wer den Skip-Button drückt oder einen Adblocker nutzt, bringt dem Kanal nichts. Die Kennzahl dafür heißt RPM (Revenue per Mille) – der Verdienst pro 1.000 tatsächlich gesehener Aufrufe. Im Motovlog-Bereich liegt der RPM typischerweise zwischen 1,50 € und 4,00 €. Ein Kanal mit 500.000 Abonnenten erzielt bei einem Video mit 200.000 Aufrufen und einem RPM von 2,50 € rund 500 € pro Video. Bei zwei Videos pro Monat wären das etwa 1.000 € – vor Steuer, vor YouTube-Anteil (30 %), und nur solange die Zuschauer die Werbung nicht wegklicken. Ein Kanal mit 5.000 Abonnenten kommt bei realistischen 2.000 Aufrufen pro Video und demselben RPM auf gerade mal 5 € pro Video. Im Monat also vielleicht 10 € – ein Betrag, der die Serverkosten kaum deckt. KRADMELDER24 hat sich mit rund 6.500 Abonnenten bewusst gegen die Monetarisierung entschieden. Die Werbeeinnahmen wären bei dieser Reichweite so gering, dass sie in keinem Verhältnis dazu stehen würden, die Zuschauer mit Werbeunterbrechungen zu nerven.
Brauche ich eine Genehmigung zum Motovloggen?
In Deutschland ist das Filmen im öffentlichen Straßenverkehr für den Privatgebrauch grundsätzlich erlaubt. Für die Veröffentlichung gelten jedoch das Datenschutzrecht (DSGVO) und das Recht am eigenen Bild – erkennbare Personen oder Kennzeichen sollten unkenntlich gemacht werden. Keine Rechtsberatung! Bei Unsicherheit bitte anwaltlich klären!
Wie fange ich mit dem Motovloggen an?
Einfach anfangen: eine günstige Action-Kamera besorgen, am Helm befestigen und losfahren. Für den Ton empfiehlt sich ein Lavalier-Mikrofon im Helm. Zum Schneiden eignet sich kostenloses Software wie DaVinci Resolve. Wichtiger als perfekte Technik ist ein authentischer, persönlicher Stil.
Muss ich meine YouTube-Einnahmen versteuern?
Ja – als YouTuber in Deutschland bist du grundsätzlich steuerpflichtig, sobald du regelmäßige Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht erzielst. Der Grundfreibetrag lag 2025 bei ca. 12.096 Euro pro Jahr – das entspricht etwa 1.000 Euro Gewinn im Monat. Nebenberuflich sind Gewinne bis zu 410 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei mehr als 820 Euro im Jahr besteht eine Erklärungspflicht. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Jahresgewinn an, Umsatzsteuer bei über 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr (ohne Kleinunternehmerregelung). Zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen nicht nur AdSense-Werbeeinnahmen, sondern auch Sponsoring, Affiliate-Links, Merch-Verkäufe und der Wert von erhaltenen Gratisprodukten (ab 10 Euro Wert). Dies ist keine Steuerberatung! Bei konkreten Fragen bitte einen Steuerberater hinzuziehen.

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