Motorradfahren bei Dunkelheit

Morgens um sechs, stockdunkel, irgendwo zwischen Lüneburg und Soltau auf einer Waldstrecke – und dieses mulmige Gefühl im Bauch, ob gleich ein Reh aus dem Gebüsch springt. Kennt ihr, oder? Motorradfahren bei Dunkelheit ist ein Thema, über das erstaunlich wenig geredet wird, obwohl es eigentlich jeden von uns betrifft. Spätestens im Herbst, wenn die Tage kürzer werden und der Arbeitsweg plötzlich in beide Richtungen im Dunkeln stattfindet.

Blick aus der Fahrerperspektive auf einer dunklen Waldstraße bei Nacht, beleuchtet vom LED-Scheinwerfer einer BMW R 1200 GS Adventure. Im Vordergrund das Cockpit mit Navigationsgerät, rechts ein eingeblendetes Verkehrsschild-Symbol mit der Aufschrift „Licht!" und einer stilisierten Motorradsilhoutte mit eingeschalteten Scheinwerfern. Oben links das Kradmelder24-Logo mit der Episodennummer 315, daneben der Titel „Motorradfahren bei Dunkelheit" in gelber Schrift.
Fritzes Motovlog MV315: Motorradfahren im Dunkeln (Video auf Youtube)

Sehen und gesehen werden – das A und O

In diesem Motovlog nehme ich euch mit auf eine frühmorgendliche Fahrt nach Hannover und spreche über die Dinge, die mir beim Fahren in der Dunkelheit wichtig geworden sind – nach mittlerweile ein paar Jahrzehnten auf dem Motorrad.

Der wichtigste Punkt überhaupt: vernünftiges Licht am Moped. Wir leben im 21. Jahrhundert, und da gehören zeitgemäße LED-Scheinwerfer ans Motorrad, keine funzeligen Halogenbirnchen aus dem letzten Jahrtausend. Der Grund dafür hat einen Namen: Sichtfahrgebot. Das verlangt nämlich, dass man jederzeit innerhalb der einsehbaren Strecke anhalten können muss. Wer mit einem Abblendlicht unterwegs ist, das gerade mal 50 Meter weit leuchtet, der darf streng genommen auch nur so schnell fahren, dass er innerhalb dieser 50 Meter zum Stehen kommt. Und das sind nach der Bremsweg-Faustformel gerade mal rund 70 km/h.

Der Bremsweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Stillstand zurücklegt. Die Faustformel lautet: (Geschwindigkeit ÷ 10) × (Geschwindigkeit ÷ 10). Bei 100 km/h ergibt das 100 Meter reinen Bremsweg.

Der Anhalteweg ist die Summe aus Reaktionsweg und Bremsweg – also die gesamte Strecke vom Erkennen der Gefahr bis zum Stillstand. Die Faustformel lautet: Reaktionsweg + Bremsweg, wobei der Reaktionsweg mit (Geschwindigkeit ÷ 10) × 3 berechnet wird. Bei 100 km/h ergibt das ca. 130 Meter Anhalteweg unter günstigen Bedingungen.

Allerdings sind das sehr konservative Werte, und eine Vollbremsung bei Gefahr kann den Bremsweg bis zur Hälfte verringern.

Moderne LED-Scheinwerfer leuchten deutlich weiter und erlauben damit auch ein zügigeres Tempo, ohne gegen das Sichtfahrgebot zu verstoßen. Eigentlich logisch. Und getreu dem Motto „viel hilft viel“ können Zusatzscheinwerfer – sowohl Nebel- als auch Fernscheinwerfer – die Sache nochmal deutlich verbessern.

Fakten zum Sichtfahrgebot und Fahren bei Dunkelheit

§ 3 StVO – Sichtfahrgebot

Die Geschwindigkeit muss so angepasst werden, dass das Fahrzeug jederzeit innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann. Nachts gilt die Reichweite des Abblendlichts als Maßstab.

Bremsweg-Faustformel

Anhalteweg = (Geschwindigkeit ÷ 10) × (Geschwindigkeit ÷ 10) + (Geschwindigkeit ÷ 10) × 3. Bei 50 m Leuchtweite ergibt das eine maximale Geschwindigkeit von rund 70 km/h, bei 100 m Leuchtweite ca. 100 km/h.

Gerichtsurteile aus den 1980er/90er Jahren

Gerichte werteten das Fahren mit Abblendlicht bei völliger Dunkelheit mit mehr als 60 km/h als grobes Verschulden, wenn es zum Unfall kam – bezogen auf die damals übliche Leuchtweite von Halogen-Scheinwerfern.

§ 2 StVO – Rechtsfahrgebot

Es ist „möglichst weit rechts“ zu fahren. Der Spielraum erlaubt situationsabhängige Abweichungen, z. B. bei schlechten Lichtverhältnissen oder ungünstiger Fahrbahnbeschaffenheit.

LED-Nachrüstung

Zugelassene LED-Leuchtmittel als Ersatz für H4-/H7-Birnen liefern laut Herstellerangaben bis zu 200 % mehr Licht auf der Fahrbahn und erhöhen damit die einsehbare Strecke bei Nachtfahrten erheblich.

Blendung und Dunkeladaption

Nach direkter Blendung durch Gegenverkehr benötigen die Augen mehrere Sekunden bis Minuten, um sich wieder an die Dunkelheit zu gewöhnen. In dieser Zeit ist die Sehfähigkeit stark eingeschränkt.

Dazu kommt das Thema Lichtfarbe: Je weißer das Licht, desto eher wird man von anderen Verkehrsteilnehmern als ernstzunehmendes Fahrzeug wahrgenommen. Wer mit gelblicher Funzel durch die Nacht fährt, wird schnell mal für einen Roller gehalten – und entsprechend behandelt. Es gibt inzwischen von mehreren Herstellern zugelassene LED-Leuchtmittel als Ersatz für H4- oder H7-Birnen, die rund 200 % mehr Licht auf die Fahrbahn bringen. Und auch der Anbau von Zusatzscheinwerfern verbreitert die schmale Silhouette des Motorrads optisch – wird von Kritikern gern als „Chris:img:link:img:link:link:img:link:linktbaumbeleuchtung“ belächelt, aber es gibt für mich keinen Grund, als Motorradfahrer weniger Licht als ein Auto zu haben. Voraussetzung natürlich: Alles korrekt eingestellt, sodass niemand geblendet wird.

Spurwahl: nachts lieber etwas weiter links

Meine Empfehlung für die Nacht: innerhalb des eigenen Fahrstreifens eher auf der linken Spur fahren. Der Grund ist simpel – mehr Abstand zum rechten Fahrbahnrand bedeutet mehr Reaktionszeit, falls da doch mal etwas liegt oder ein Tier auftaucht. Und ja, das Rechtsfahrgebot aus § 2 StVO gibt diesen Spielraum her, denn es verlangt nur, „möglichst weit rechts“ zu fahren. Und was „möglichst“ bedeutet, hängt eben von Wetter, Fahrbahnbeschaffenheit und Lichtverhältnissen ab.

Klamotten und Visier

Helle Kleidung mit reflektierenden Bereichen – das versteht sich fast von selbst. Was aber oft vergessen wird: ein sauberes, kratzerfreies Helmvisier. Kratzer, Dreck und Schlieren streuen das Licht entgegenkommender Scheinwerfer massiv. Dann wird es zwar hell im Helm, aber da, wo man hinfahren will, sieht man nichts mehr. Dasselbe gilt für die Brille, falls man eine trägt. Und ein Doppelvisier oder Pinlock verhindert, dass das Visier bei Nebel oder feuchter Luft beschlägt. Allerdings, das gehört auch zur Wahrheit: Pinlockvisiere sind bei Dunkelheit nicht erlaubt. Das muss dann jeder selber wissen, wie mit dieser Information umzugehen ist.

Nicht in den Gegenverkehr starren

Klingt banal, ist aber entscheidend: Bei Gegenverkehr nicht in die Scheinwerfer schauen, sondern sich am rechten Fahrbahnrand orientieren. Wer einmal geblendet wurde, braucht eine ganze Weile, bis sich die Augen wieder an die Dunkelheit gewöhnt haben. Und diese blinden Sekunden will man auf dem Motorrad definitiv nicht haben.

Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24


Mitwirkende
Fritze
Fritze


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