Fahren ohne dB-Eater

MV113: Viele Motorradfahrer entfernen aus dem Sportauspuff ihres Motorrades den dB-Eater und wissen nicht, was das für erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen für sie haben kann. Fritze erzählt, was vom Fahren ohne diesen vorgeschrieben Schalldämpfer zu halten ist, und was im Entdeckungsfall die Konsequenzen sein können.

Verboten oder nicht?

Fritzes Motovlog MV113: Fahren ohne dB-Eater – wie teuer wird’s im Fall der Fälle? (Video auf Youtube)

Der dB-Eater – manche nennen ihn auch dB-Killer (was eigentlich nicht ganz stimmt), ist das kleine Bauteil in Sportauspuffanlagen, das die Lautstärke auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß drosselt. „Killer“ wäre übertrieben, denn der Sound wird ja nicht eliminiert, sondern nur etwas gedämpft. Deshalb: dB-Eater.

Klar, manche nehmen das Teil raus. Klingst kerniger, fühlt sich sportlicher an, und vielleicht entfaltet der Motor auch noch ein bisschen mehr Leistung. Verständlich – aber was verkehrsrechtlich dahintersteckt, ist weniger spaßig. Deshalb hier die nüchterne Bestandsaufnahme.

Was passiert rechtlich, wenn der dB-Eater fehlt?

Wer den dB-Eater absichtlich ausbaut, nimmt eine Änderung am Fahrzeug vor, die das Geräuschverhalten verschlechtert. Das regelt § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO – und die Konsequenz ist eindeutig: Die Betriebserlaubnis erlischt. Nicht nur für den Auspuff, sondern für das gesamte Krad – das ergibt sich aus § 19 Abs. 4 StVZO.

Motorrad-Endschalldämpfer. Daneben halten zwei Hände einen dB-Eater.
Den dB-Eater aus dem Endschalldämpfer herauszunehmen, bedeutet das Erlöschen der Betriebserlaubnis fü das gesamte Fahrzeug.

Übrigens gilt das auch beim Tausch gegen einen anderen dB-Eater, sofern dieser keine Teilgenehmigung für genau diesen Auspuff besitzt. Einen zugelassenen Endschalldämpfer montieren? Immer gerne. Aber Manipulation ist Manipulation.

Wichtig: Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setzt Vorsatz voraus – also eine willentliche Umgestaltung des Fahrzeugs. Wessen Innenleben des Auspuffs rausgebrannt oder von alleine rausgefallen ist, handelt nicht vorsätzlich und muss keine Ordnungswidrigkeit nach § 19 bzw. § 69a StVZO fürchten. In so einem Fall kann aber trotzdem die Weiterfahrt untersagt werden, und die Beamten dürfen eine gutachterliche Geräuschmessung anordnen.

VerstoßDeliktKonsequenzen
Vorsätzlicher Ausbau
des dB-Eaters
OWi gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO
TBNr. 319500: „Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.“
Erlöschen BE

Bußgeld ab 50 € + 28,50 € Verwaltungsgebühr,
keine Punkte in Flensburg,
kein A-Verstoß,
(kein Einfluss auf Probezeit)

Betrieb ohne dB-Eater bei wesentlicher Umwelt­beeinträchtigung durch LärmOWi gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZOBußgeld 90 € + 28,50 € Verwaltungsgebühr
… als Fahrzeughalter
(bei Motorradfahrern der Regelfall)
OWi gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO
als Halter
Bußgeld 135 € + Verwaltungsgebühr
Einbau eines nicht zugelassenen dB-Eaters
(keine Teilgenehmigung)
OWi gem. § 19 Abs. 4 StVZOErlöschen BE

Tarife wie oben; zusätzlich ggf. Sicherstellung des Fahrzeugs und Untersagung der Weiterfahrt.

Gutachterkosten ca. 300–500 € zusätzlich, trägt der Betroffene.

Anordnung einer gutachterlichen Geräuschmessung bei Verkehrskontrolle

Mitführen des ausgebauten dB-Eaters in der Tasche bei KontrolleVerdacht auf VorsatzWahrscheinlichkeit der Bußgeld-Verdoppelung gem. § 3 Absatz 4a BKatV;
Sicherstellung des Fahrzeugs und Untersagung der Weiterfahrt.

Seit 2014 gibt es für diesen Verstoß übrigens keine Punkte mehr in Flensburg – das ist die einzige wirklich gute Nachricht in dieser Aufzählung.

Fazit

Klar, jeder darf jeden am Markt erhältlichen, für den Straßenverkehr zugelassenen und für sein Krad freigegebenen Endschalldämpfer montieren. Aber Manipulationen sind aus gutem Grund verboten. Abgesehen von der persönlichen Kosten-Nutzen-Rechnung – im Extremfall reden wir von deutlich über 500 € auf einen Schlag – ist absichtliche Lärmbelästigung in Wohngebieten schlicht asoziales Verhalten. Motorradfahrer werden ohnehin schon mit Streckenverboten, Tempolimits und dem Label „hirnlose Raser“ zunehmend unter Druck gesetzt. Das verdanken wir nicht zuletzt solchen schwarzen Schafen. Lasst die Finger vom Auspuff.

Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24


Mitwirkende
Fritze
Fritze


Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Stand und können sich seitdem geändert haben. Im konkreten Einzelfall wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle. Externe Inhalte verlinkter Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

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