Fahren ohne dB-Eater

MV113: Viele Motorradfahrer entfernen aus dem Sportauspuff ihres Motorrades den dB-Eater und wissen nicht, was das für erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen für sie haben kann. Fritze erzählt, was vom Fahren ohne diesen vorgeschrieben Schalldämpfer zu halten ist, und was im Entdeckungsfall die Konsequenzen sein können.

Verboten oder nicht?

Fritzes Motovlog MV113: Fahren ohne dB-Eater – wie teuer wird’s im Fall der Fälle? (Video auf Youtube)

Der dB-Eater – manche nennen ihn auch dB-Killer (was eigentlich nicht ganz stimmt), ist das kleine Bauteil in Sportauspuffanlagen, das die Lautstärke auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß drosselt. „Killer“ wäre übertrieben, denn der Sound wird ja nicht eliminiert, sondern nur etwas gedämpft. Deshalb: dB-Eater.

Klar, manche nehmen das Teil raus. Klingst kerniger, fühlt sich sportlicher an, und vielleicht entfaltet der Motor auch noch ein bisschen mehr Leistung. Verständlich – aber was verkehrsrechtlich dahintersteckt, ist weniger spaßig. Deshalb hier die nüchterne Bestandsaufnahme.

Was passiert rechtlich, wenn der dB-Eater fehlt?

Wer den dB-Eater absichtlich ausbaut, nimmt eine Änderung am Fahrzeug vor, die das Geräuschverhalten verschlechtert. Das regelt § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO – und die Konsequenz ist eindeutig: Die Betriebserlaubnis erlischt. Nicht nur für den Auspuff, sondern für das gesamte Krad – das ergibt sich aus § 19 Abs. 4 StVZO.

Motorrad-Endschalldämpfer. Daneben halten zwei Hände einen dB-Eater.
Den dB-Eater aus dem Endschalldämpfer herauszunehmen, bedeutet das Erlöschen der Betriebserlaubnis fü das gesamte Fahrzeug.

Übrigens gilt das auch beim Tausch gegen einen anderen dB-Eater, sofern dieser keine Teilgenehmigung für genau diesen Auspuff besitzt. Einen zugelassenen Endschalldämpfer montieren? Immer gerne. Aber Manipulation ist Manipulation.

Wichtig: Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setzt Vorsatz voraus – also eine willentliche Umgestaltung des Fahrzeugs. Wessen Innenleben des Auspuffs rausgebrannt oder von alleine rausgefallen ist, handelt nicht vorsätzlich und muss keine Ordnungswidrigkeit nach § 19 bzw. § 69a StVZO fürchten. In so einem Fall kann aber trotzdem die Weiterfahrt untersagt werden, und die Beamten dürfen eine gutachterliche Geräuschmessung anordnen.

TBNRTatbestandRechtsgrundlageBußgeldPunkteFahrverbot
Betrieb mit erloschener Betriebserlaubnis – Fahrer (§ 19 Abs. 5 StVZO)
319500Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war (ohne wesentliche Beeinträchti­gung)§ 19 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, § 69a StVZO;
§ 24 StVG
50 €
319609Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war – Umwelt (Lärm) dadurch wesentlich beein­trächtigt§ 19 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, § 69a StVZO;
§ 24 StVG; 214b.2 BKat
90 €
Der vorsätz­liche Ausbau des dB-Eaters führt auto­matisch zum Erlöschen der Betriebs­erlaubnis.
Das Mit­führen des ausge­bauten dB-Eaters in der Tasche bei Kon­trolle begründet grund­sätzlich Vorsatz und kann die Verdopp­lung des Regel-Bußgeldsatzes zur Folge haben.
Außerdem: Sicher­stellung des Fahr­zeugs und Unter­sagung der Weiter­fahrt.
§ 3 Absatz 4a BKatV;
Die Weiterfahrt ist bereits kraft § 19 Abs. 5 S. 1 StVZO verboten; die Polizei kann sie zusätz­lich per Verwalt­ungsakt (§ 5 FZV / Landespolizei­gesetz) formal untersagen und das Fahr­zeug nach OWiG i. V. m. StPO oder dem jewei­ligen Landes­polizei­gesetz zur Gefahren­abwehr sicher­stellen, wenn das Fahr­zeug im Zustand mit erloschener BE eine konkrete Gefahr für die öffent­liche Sicherheit darstellt.
Betrieb mit erloschener Betriebserlaubnis – Halter (§ 19 Abs. 5 StVZO)
319506Als Halter die Inbetrieb­nahme des Fahrzeugs angeordnet bzw. zugelassen, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war (ohne wesentliche Beeinträchti­gung)§ 19 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, § 69a StVZO;
§ 24 StVG
50 €
319618Als Halter die Inbetrieb­nahme angeordnet bzw. zugelassen, obwohl die Betriebs­erlaubnis erloschen war – Umwelt (Lärm) dadurch wesentlich beein­trächtigt§ 19 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, § 69a StVZO;
§ 24 StVG;
214b.2 BKat
135 €
Besondere Betriebserlaubnis / Bauartgenehmigung (§ 19 Abs. 4 StVZO)
319000Besondere Betriebs­erlaubnis oder Bauart­genehmigung nicht mitgeführt bzw. auf Verlangen nicht ausgehändigt§ 19 Abs. 4, § 69a StVZO;
§ 24 StVG
10 €
Stand: BT-KAT-OWI 15. Auflage (01.09.2023); Bußgeldhöhen gem. BKatV i. d. F. vom 09.11.2021, zuletzt geändert am 11.10.2024

Seit 2014 gibt es für diesen Verstoß übrigens keine Punkte mehr in Flensburg – das ist die einzige wirklich gute Nachricht in dieser Aufzählung.

Fazit

Klar, jeder darf jeden am Markt erhältlichen, für den Straßenverkehr zugelassenen und für sein Krad freigegebenen Endschalldämpfer montieren. Aber Manipulationen sind aus gutem Grund verboten. Abgesehen von der persönlichen Kosten-Nutzen-Rechnung – im Extremfall reden wir von deutlich über 500 € auf einen Schlag – ist absichtliche Lärmbelästigung in Wohngebieten schlicht asoziales Verhalten. Motorradfahrer werden ohnehin schon mit Streckenverboten, Tempolimits und dem Label „hirnlose Raser“ zunehmend unter Druck gesetzt. Das verdanken wir nicht zuletzt solchen schwarzen Schafen. Lasst die Finger vom Auspuff.

Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24


Mitwirkende
Fritze
Fritze


Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Stand und können sich seitdem geändert haben. Im konkreten Einzelfall wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle. Externe Inhalte verlinkter Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

FAQ zum Thema Motovlog
Was ist ein Motovlog?
Ein Motovlog (kurz für Motorcycle Videoblog) ist ein Videotagebuch, das während einer Motorradfahrt aufgenommen wird. Die Kamera ist dabei meist am Helm oder Motorrad befestigt. Der Fahrer kommentiert das Geschehen live – über Verkehr, Strecke, Erlebnisse oder Technik.
Wer ist der größte deutsche Motovlogger?
Nach reiner Abonnentenzahl führt Moji mit rund 1,3 Millionen Abonnenten, gefolgt von Blackout (Sören, ~800.000) und Kuhlewu (Chris, ~650.000). Diese drei dominieren die deutschsprachige Motovlog-Szene auf YouTube klar. Doch Reichweite und Qualität sind zweierlei. Viele der reichweitenstärksten Kanäle leben von Überholmanövern am Limit, riskanten Schikanen und dem Nervenkitzel knapper Situationen – das zieht Klicks, setzt aber gefährliche Maßstäbe. Kanäle, die Motorradfahren mit Hirn zeigen, moderates Tempo, vorausschauendes Fahren und echte Reiseerlebnisse statt Adrenalinjunkies – wachsen langsamer, weil der Algorithmus nur Eskalation belohnt. KRADMELDER24 gehört bewusst zu dieser leisen Mehrheit: über 400 Folgen seit 2015, kein einziger Stunt, dafür jede Menge Europa, Reisen und Humor.
Was braucht man zum Motovloggen?
Um mit dem Motovloggen zu beginnen, benötigst Du die richtige Ausrüstung und eine klare Vorstellung von Deinen Inhalten. Die Grundausstattung umfasst eine Kamera, eine Halterung und ein Mikrofon im Helm. Plane Deine Aufnahmen, um eine zusammenhängende Geschichte zu erzählen. Verwende eine Videobearbeitungssoftware, um Clips zu schneiden, Musik hinzuzufügen und den Ton zu optimieren. Veröffentliche Deine Vlogs regelmäßig auf einer Plattform Deiner Wahl, wie z.B. YouTube, und interagiere mit Deiner Community. Überlege, welche Art von Inhalten Du teilen möchtest (z.B. Touren, Reparaturanleitungen, Produkttests) und wen Du damit erreichen willst. Authentizität ist dabei entscheidend.
Wieviel verdient ein Motovlogger?
YouTube-Einnahmen funktionieren über Google AdSense: YouTube schaltet vor oder während eines Videos Werbung und zahlt dem Kanal einen Anteil – aber nur dann, wenn die Werbung tatsächlich angeschaut wird. Wer den Skip-Button drückt oder einen Adblocker nutzt, bringt dem Kanal nichts. Die Kennzahl dafür heißt RPM (Revenue per Mille) – der Verdienst pro 1.000 tatsächlich gesehener Aufrufe. Im Motovlog-Bereich liegt der RPM typischerweise zwischen 1,50 € und 4,00 €. Ein Kanal mit 500.000 Abonnenten erzielt bei einem Video mit 200.000 Aufrufen und einem RPM von 2,50 € rund 500 € pro Video. Bei zwei Videos pro Monat wären das etwa 1.000 € – vor Steuer, vor YouTube-Anteil (30 %), und nur solange die Zuschauer die Werbung nicht wegklicken. Ein Kanal mit 5.000 Abonnenten kommt bei realistischen 2.000 Aufrufen pro Video und demselben RPM auf gerade mal 5 € pro Video. Im Monat also vielleicht 10 € – ein Betrag, der die Serverkosten kaum deckt. KRADMELDER24 hat sich mit rund 6.500 Abonnenten bewusst gegen die Monetarisierung entschieden. Die Werbeeinnahmen wären bei dieser Reichweite so gering, dass sie in keinem Verhältnis dazu stehen würden, die Zuschauer mit Werbeunterbrechungen zu nerven.
Brauche ich eine Genehmigung zum Motovloggen?
In Deutschland ist das Filmen im öffentlichen Straßenverkehr für den Privatgebrauch grundsätzlich erlaubt. Für die Veröffentlichung gelten jedoch das Datenschutzrecht (DSGVO) und das Recht am eigenen Bild – erkennbare Personen oder Kennzeichen sollten unkenntlich gemacht werden. Keine Rechtsberatung! Bei Unsicherheit bitte anwaltlich klären!
Wie fange ich mit dem Motovloggen an?
Einfach anfangen: eine günstige Action-Kamera besorgen, am Helm befestigen und losfahren. Für den Ton empfiehlt sich ein Lavalier-Mikrofon im Helm. Zum Schneiden eignet sich kostenloses Software wie DaVinci Resolve. Wichtiger als perfekte Technik ist ein authentischer, persönlicher Stil.
Muss ich meine YouTube-Einnahmen versteuern?
Ja – als YouTuber in Deutschland bist du grundsätzlich steuerpflichtig, sobald du regelmäßige Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht erzielst. Der Grundfreibetrag lag 2025 bei ca. 12.096 Euro pro Jahr – das entspricht etwa 1.000 Euro Gewinn im Monat. Nebenberuflich sind Gewinne bis zu 410 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei mehr als 820 Euro im Jahr besteht eine Erklärungspflicht. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Jahresgewinn an, Umsatzsteuer bei über 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr (ohne Kleinunternehmerregelung). Zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen nicht nur AdSense-Werbeeinnahmen, sondern auch Sponsoring, Affiliate-Links, Merch-Verkäufe und der Wert von erhaltenen Gratisprodukten (ab 10 Euro Wert). Dies ist keine Steuerberatung! Bei konkreten Fragen bitte einen Steuerberater hinzuziehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.