Auch wenn die derzeitigen Ausnahmetemperaturen von regelmäßig über 30° im Schatten zu luftiger Kleidung auf dem Motorrad verleiten: Leute, ich bitte Euch, zieht Euch zum Motorradfahren vernünftige Schutzkleidung an! Und zwar selbst dann, wenn die Fahrt nur kurz ist. Bitte lest Euch die folgende Story durch, auf die ich in Rudis Blog aufmerksam wurde.
? Wieder Tote in Bremen
Schon wieder Bremen: Am Donnerstagabend erfasste ein 18-jähriger Motorradfahrer auf der Bürgermeister-Smidt-Brücke eine 78 Jahre alte Fußgängerin. Beide verstarben noch an der Unfallstelle. weiterlesen
?️ Immer wieder Nordhelle
Immer wieder stand die Landesstraße L707 bei Herscheid, unter Motorradfahrern besser bekannt als „Nordhelle“, in den Schlagzeilen der Verkehrsunfallberichte. Deshalb hatte die Verwaltungsbehörde des Märkischen Kreises ein Verkehrsverbot für Krafträder verhängt. Jedoch folgte das Verwaltungsgericht Arnsberg einem Eilantrag des Bundesverbandes Deutscher Motorradfahrer e.V. (BVDM) und verfügte, dass die Streckensperrung rechtswidrig sei und aufgehoben werden müsse.
? Ist Wheelie erlaubt?
MV112: Mit dem Motorrad auf dem Hinterrad zu fahren, scheint gerade bei jüngeren Fahrern und Fahranfängern zu den erstrebenswerten Fahrfertigkeiten zu gehören und Ausdruck besonderer Motorradbeherrschung zu sein. So lange man sich seiner Sache sicher ist und dabei nichts passiert, hat man – jedenfalls rechtlich – auch tatsächlich nichts zu befürchten.