? Schluss mit laut

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Das Verkehrsministerium hat sogenannte Soundgeneratoren verboten. Das dürfte der größte Einschnitt in Sachen Tuning seit vielen Jahren sein. Die Behörde kommt damit der Forderung zahlreicher Kommunen nach, die wegen sogenannter Autoposer Probleme mit dem Auspufflärm getunter Fahrzeuge hatten. Außerdem hat die Behörde mögliche Änderungen an der Steuerung für Auspuffklappen eingeschränkt.

Im Verkehrsblatt 5/2018 gibt das Bundesministerium für Verkehr bekannt, dass sogenannte Soundgeneratoren im Nachrüstbereich ab sofort keine Bauteil-Genehmigung mehr erhalten. Die zusätzlichen Geräte widersprechen den Anforderungen §§ 30 Abs 1 Nr. 1 und 55 StVZO. Teilegutachten nach §19 und die Erlangung der allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 sind abzulehnen. Eine Abnahme nach §21 StVZO ist ebenfalls nicht mehr möglich.

Guter Auspuffsound ist vielen Tuning-Fans wichtig. Die Lautstärke bereitet seit einiger Zeit Probleme.
Guter Auspuffsound ist vielen Tuning-Fans wichtig. Die Lautstärke bereitet seit einiger Zeit Probleme. (Bild: pixabay)

Das Verbot solcher Soundgeneratoren kommt nach den expliziten Ausführungen des Ministeriums nicht von ungefähr. Bei zahlreichen Kontrollen von getunten Fahrzeugen sind solche Soundgeneratoren aufgefallen. Der Geräuschpegel, den im Endrohr bzw. Endschalldämpfer eingesetzte Soundaktoren (Sound Actuator) erzeugen, kann weit über dem zulässigen Höchstindex von 75 Dezibel (dB) liegen, für ein Fahrzeug mit 272 PS Leistung (200 kW). An einem sichergestellten Fahrzeug in Mannheim haben Polizeibeamte 138 dB gemessen. Der Lamborghini von Ex-Fußballer Tim Wiese war bei Messungen sogar 139 dB laut, bei erlaubten 88 (für dieses Fahrzeug). Ein startender Düsenjet erzeugt im Vergleich nur 115 dB.

Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt ausschließlich für Elektroautos. Hier dürfen zum Fußgängerschutz akustische Warntöne abgegeben werden. Für den Fall, dass Fahrzeuge bereits ab Werk über Soundgeneratoren bzw. ansteuerbare Auspuffklappen mit verschiedenen Stufen verfügen, gilt: Die Veränderung darf nicht lauter sein, als die bei der ursprünglichen Typgenehmigung abgenommen Geräuschpegel, in allen Fahrmodi und allen Drezahlbereichen. Es gilt die 75-dB-Regel bei 200 kW Leistung. Ist ein Fahrzeug ab Werk demnach stärker motorisiert, darf es auch lauter sein. Bei weniger Motorleistung gelten auch niedrigere Grenzwerte. Gemessen wird eine Vorbeifahrt mit konstanter Geschwindgkeit, wie das volle Beschleunigen aus 50 km/h.

Download: Hier das offizelle Schriftstück des Verkehrsministerium

Quelle: Autozeitung

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