Promillegrenzen

Fasching steht vor der Tür, und damit stellt sich vielen Kraftfahrern mal wieder die Frage, ob, und wenn ja, wieviel Alkohol am Steuer erlaubt ist. Fritze nennt in einfachen Worten die in Deutschland geltenden Vorschriften, die darin festgelegten Promillegrenzen und drohende Konsequenzen.

Anhaltekelle, Promilletester und leere Biergläser: Titelbild von Fritzes Motovlog MV147
Fritze erzählt etwas über die Rechtslage zu Promillegrenzen in Deutschland (Video auf Youtube)

Alkohol und Straßenverkehr – ein Thema, das gerade rund um Fasching, Rosenmontag oder ähnliche Feiertage immer wieder aktuell wird. Auch wenn auf dem Motorrad generell gilt: Alkohol hat dort nichts zu suchen – es schadet nicht, die geltende Rechtslage in Deutschland zu kennen.

In Deutschland gibt es nicht eine einzige Promillegrenze, sondern gleich mehrere Grenzwerte, die je nach Situation und Personengruppe unterschiedliche rechtliche Konsequenzen auslösen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Grenzen, wie sie im u.a. Video (Fritzes Motovlog MV147) angesprochen werden:

GrenzebetrifftDeliktKonsequenzen
0,0 ‰Fahranfänger in der Probezeit & Personen unter 21 JahrenOWi
(A-Verstoß)
250 € Bußgeld, 1 Punkt im Fahreignungs­register (ehem. Verkehrs­zentralregister), Verlängerung der Probezeit, Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
ab 0,3 ‰
mit Ausfall­erscheinungen
Alle FahrzeugführerStraftat – Trunkenheit im Verkehr
(§ 316 StGB) – sog. relative Fahr­untüchtigkeit
Fahrverbot, Geld­strafe oder Freiheits­strafe (je nach Schwere); Voraussetzung: Alkohol­bedingte Ausfall­erscheinungen müssen hinzu­kommen (z. B. Schlangen­linienfahrt, auffällige Fahrweise, Verkehrs­unfall)
0,5 ‰
ohne Ausfall­erscheinungen
Alle FahrzeugführerOWiErster Verstoß:
500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat FahrverbotZweiter Verstoß innerhalb eines Jahres:
1.000 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot + MPU (Idiotentest)Dritter Verstoß innerhalb eines Jahres:
1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Hinweis:
Kommen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, gilt die 0,3-‰-Regelung (Straftat)
ab 1,1 ‰Alle FahrzeugführerStraftat – Trunkenheit im Verkehr
(§ 316 StGB) – sog. absolute Fahruntüchtigkeit
Ab diesem Wert gilt jeder Kraftfahrzeugführer nach allgemeiner Rechtsprechung als absolut fahrunfähig – unabhängig vom Auftreten von Ausfall­erscheinungen. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte im Fahreignungs­register
ab 1,6 ‰Alle FahrzeugführerStraftat
+ Verdacht auf chronischen Alkoholmissbrauch
Zusätzlich zu den Sanktionen ab 1,1 ‰ wird in jedem Fall eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest“) angeordnet – der Gesetzgeber geht ab diesem Wert von chronischem Alkohol­missbrauch aus
ab ~2,0 ‰Alle FahrzeugführerStraftat
(verschärfte Bedingungen)
Zusätzlich zu allen Sanktionen ab 1,1 ‰ muss vor einer MPU zunächst eine einjährige Abstinenzzeit nachgewiesen werden
ab ~2,5 ‰Alle PersonenGgf. Vollrausch
(§ 323a StGB)
Ab diesem Wert kann Schuldunfähigkeit angenommen werden. Um eine Straflosigkeit zu verhindern, greift der Straftatbestand des Vollrausches (§ 323a StGB): Bestraft wird das Sich-in-den-Vollrausch-Versetzen selbst. Der genaue Grenzwert ist nicht gesetzlich fixiert und wird im Einzelfall von den Gerichten festgelegt.

Wichtig zu wissen: Die Grenzen bei 0,5 ‰ gelten nur dann als Ordnungswidrigkeit, solange keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen hinzukommen. Sobald solche vorliegen, gilt ab 0,3 ‰ der Straftatbestand der relativen Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB.


Mitwirkende
Fritze
Fritze

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FAQ zum Thema Motovlog
Was ist ein Motovlog?
Ein Motovlog (kurz für Motorcycle Videoblog) ist ein Videotagebuch, das während einer Motorradfahrt aufgenommen wird. Die Kamera ist dabei meist am Helm oder Motorrad befestigt. Der Fahrer kommentiert das Geschehen live – über Verkehr, Strecke, Erlebnisse oder Technik.
Wer ist der größte deutsche Motovlogger?
Nach reiner Abonnentenzahl führt Moji mit rund 1,3 Millionen Abonnenten, gefolgt von Blackout (Sören, ~800.000) und Kuhlewu (Chris, ~650.000). Diese drei dominieren die deutschsprachige Motovlog-Szene auf YouTube klar. Doch Reichweite und Qualität sind zweierlei. Viele der reichweitenstärksten Kanäle leben von Überholmanövern am Limit, riskanten Schikanen und dem Nervenkitzel knapper Situationen – das zieht Klicks, setzt aber gefährliche Maßstäbe. Kanäle, die Motorradfahren mit Hirn zeigen, moderates Tempo, vorausschauendes Fahren und echte Reiseerlebnisse statt Adrenalinjunkies – wachsen langsamer, weil der Algorithmus nur Eskalation belohnt. KRADMELDER24 gehört bewusst zu dieser leisen Mehrheit: über 400 Folgen seit 2015, kein einziger Stunt, dafür jede Menge Europa, Reisen und Humor.
Was braucht man zum Motovloggen?
Um mit dem Motovloggen zu beginnen, benötigst Du die richtige Ausrüstung und eine klare Vorstellung von Deinen Inhalten. Die Grundausstattung umfasst eine Kamera, eine Halterung und ein Mikrofon im Helm. Plane Deine Aufnahmen, um eine zusammenhängende Geschichte zu erzählen. Verwende eine Videobearbeitungssoftware, um Clips zu schneiden, Musik hinzuzufügen und den Ton zu optimieren. Veröffentliche Deine Vlogs regelmäßig auf einer Plattform Deiner Wahl, wie z.B. YouTube, und interagiere mit Deiner Community. Überlege, welche Art von Inhalten Du teilen möchtest (z.B. Touren, Reparaturanleitungen, Produkttests) und wen Du damit erreichen willst. Authentizität ist dabei entscheidend.
Wieviel verdient ein Motovlogger?
YouTube-Einnahmen funktionieren über Google AdSense: YouTube schaltet vor oder während eines Videos Werbung und zahlt dem Kanal einen Anteil – aber nur dann, wenn die Werbung tatsächlich angeschaut wird. Wer den Skip-Button drückt oder einen Adblocker nutzt, bringt dem Kanal nichts. Die Kennzahl dafür heißt RPM (Revenue per Mille) – der Verdienst pro 1.000 tatsächlich gesehener Aufrufe. Im Motovlog-Bereich liegt der RPM typischerweise zwischen 1,50 € und 4,00 €. Ein Kanal mit 500.000 Abonnenten erzielt bei einem Video mit 200.000 Aufrufen und einem RPM von 2,50 € rund 500 € pro Video. Bei zwei Videos pro Monat wären das etwa 1.000 € – vor Steuer, vor YouTube-Anteil (30 %), und nur solange die Zuschauer die Werbung nicht wegklicken. Ein Kanal mit 5.000 Abonnenten kommt bei realistischen 2.000 Aufrufen pro Video und demselben RPM auf gerade mal 5 € pro Video. Im Monat also vielleicht 10 € – ein Betrag, der die Serverkosten kaum deckt. KRADMELDER24 hat sich mit rund 6.500 Abonnenten bewusst gegen die Monetarisierung entschieden. Die Werbeeinnahmen wären bei dieser Reichweite so gering, dass sie in keinem Verhältnis dazu stehen würden, die Zuschauer mit Werbeunterbrechungen zu nerven.
Brauche ich eine Genehmigung zum Motovloggen?
In Deutschland ist das Filmen im öffentlichen Straßenverkehr für den Privatgebrauch grundsätzlich erlaubt. Für die Veröffentlichung gelten jedoch das Datenschutzrecht (DSGVO) und das Recht am eigenen Bild – erkennbare Personen oder Kennzeichen sollten unkenntlich gemacht werden. Keine Rechtsberatung! Bei Unsicherheit bitte anwaltlich klären!
Wie fange ich mit dem Motovloggen an?
Einfach anfangen: eine günstige Action-Kamera besorgen, am Helm befestigen und losfahren. Für den Ton empfiehlt sich ein Lavalier-Mikrofon im Helm. Zum Schneiden eignet sich kostenloses Software wie DaVinci Resolve. Wichtiger als perfekte Technik ist ein authentischer, persönlicher Stil.
Muss ich meine YouTube-Einnahmen versteuern?
Ja – als YouTuber in Deutschland bist du grundsätzlich steuerpflichtig, sobald du regelmäßige Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht erzielst. Der Grundfreibetrag lag 2025 bei ca. 12.096 Euro pro Jahr – das entspricht etwa 1.000 Euro Gewinn im Monat. Nebenberuflich sind Gewinne bis zu 410 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei mehr als 820 Euro im Jahr besteht eine Erklärungspflicht. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Jahresgewinn an, Umsatzsteuer bei über 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr (ohne Kleinunternehmerregelung). Zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen nicht nur AdSense-Werbeeinnahmen, sondern auch Sponsoring, Affiliate-Links, Merch-Verkäufe und der Wert von erhaltenen Gratisprodukten (ab 10 Euro Wert). Dies ist keine Steuerberatung! Bei konkreten Fragen bitte einen Steuerberater hinzuziehen.

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