PoliScan-Blitzer: Was Motorradfahrer wissen müssen

Jeder hat sie wohl schon gesehen: die leuchtturmartigen Blitzersäulen, die in unseren Städten und an Bundesstraßen wie Pilze aus dem Boden zu sprießen scheinen. Na und, geblitzt wurde doch schon immer – mag man sich vielleicht denken. Stimmt, aber diese Säulen haben es in sich und sind besonders für uns Motorradfahrer interessant. Denn wer früher vor Bußgeldbescheiden verschont blieb, weil immer nur von vorn geblitzt wurde und das Foto wegen des darauf fehlenden Kennzeichens oft nicht verwertbar war, kommt mit den PoliScan-Säulen möglicherweise nicht mehr so glimpflich davon.

Was ist PoliScan Speed?

Von Zeit zu Zeit erwischet es auch Fritze mal. Zuletzt 2017 in Hannover.

Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein Geschwindigkeitsmesssystem der Wiesbadener Firma Vitronic. Im Gegensatz zu den altbekannten Starenkästen, die mit Radartechnik arbeiten, setzt PoliScan Speed auf LIDAR-Technologie – das steht für „Light Detection and Ranging“ und funktioniert im Prinzip ähnlich wie Radar, nur eben mit Laserstrahlen statt Radiowellen.

Das Gerät sendet Laserstrahlen fächerförmig in den Messbereich. Fährt ein Fahrzeug hindurch, werden die Strahlen reflektiert und das System berechnet aus der Laufzeit die Entfernung und daraus die Geschwindigkeit. Das Besondere: PoliScan erfasst nicht nur ein einzelnes Auto auf einem einzigen Fahrstreifen, sondern kann gleichzeitig mehrere Fahrzeuge auf bis zu drei Fahrstreifen pro Richtung überwachen – also theoretisch über die gesamte Fahrbahnbreite. Und das bei Geschwindigkeiten von 10 bis 320 km/h.

Stationär, mobil oder semi-stationär

PoliScan-Messsysteme gibt es in verschiedenen Ausführungen. Am bekanntesten sind die stationären Blitzersäulen, offiziell „Tower“ genannt. Die eleganten grauen Säulen mit den charakteristischen schwarzen Querstreifen stehen fest montiert auf einem Betonfundament und arbeiten rund um die Uhr vollautomatisch. Daneben gibt es mobile Varianten auf einem Stativ oder im Kofferraum eines parkenden Fahrzeugs, sowie die sogenannten Enforcement Trailer – getarnte Blitzer-Anhänger, die tagelang autonom an wechselnden Standorten messen können.

Drei Ringe oder vier – ein entscheidender Unterschied

Und hier wird es für uns Motorradfahrer spannend: Die stationären PoliScan-Säulen gibt es in zwei Varianten, und man erkennt den Unterschied an der Anzahl der schwarzen Ringe. Säulen mit drei Ringen erfassen den Verkehr nur in eine Fahrtrichtung – also so, wie man es von herkömmlichen Blitzern gewohnt ist: Frontfoto, Gesicht plus Kennzeichen, fertig. Steht man als Motorradfahrer dieser Variante gegenüber, hat man das bekannte „Vorteil Helm“-Szenario: kein Gesicht erkennbar, kein Kennzeichen im Bild.

Die altbekannten Traffipax-Starenkästen werden nach und nach verschwinden (Bild: Taxiarchos228 auf Wikipedia).

Säulen mit vier Ringen hingegen können beide Fahrtrichtungen überwachen. Sie beherbergen zwei getrennte Messsysteme mit eigenen Kameras und Blitzgeräten, die unabhängig voneinander arbeiten. Und das bedeutet: Diese Säulen können ein Fahrzeug nicht nur von vorn, sondern auch von hinten fotografieren. Für Motorradfahrer heißt das: Das Kennzeichen wird erfasst – und damit ist zumindest der Halter des Fahrzeugs ermittelbar.

Was droht einem geblitzten Motorradfahrer?

Zunächst die gute Nachricht: In Deutschland gilt im fließenden Verkehr die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung (im Gegensatz zum „Ruhenden Verkehr“, etwa bei Parkverstößen). Das bedeutet, dass nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern nur der tatsächliche Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes zur Verantwortung gezogen werden kann. Und genau da liegt das Problem der Behörden, denn ein Motorradfahrer mit geschlossenem Visier ist auf einem Blitzerfoto in der Regel nicht identifizierbar. Das heißt aber nicht, dass man als Motorradfahrer automatisch fein raus ist. Denn sobald das Kennzeichen erfasst wurde, kann die Behörde den Halter ermitteln und anschreiben. Dann passiert Folgendes:

Mehr zum Thema Blitzer und Fahrtenbuchauflage in Fritzes Motovlog MV115.

Der Halter erhält einen Anhörungsbogen. Darin wird er gefragt, ob er selbst gefahren ist oder wer das Motorrad zum fraglichen Zeitpunkt genutzt hat. Macht der Halter keine Angaben und kann der Fahrer nicht anderweitig ermittelt werden, gibt es zwar kein Bußgeld – aber die Behörde hat noch ein Ass im Ärmel: die Fahrtenbuchauflage. Und die ist deutlich unangenehmer als ein einzelnes Bußgeld, denn dann muss für einen vom Gericht festgelegten Zeitraum – oft 6 bis 24 Monate – bei jeder einzelnen Fahrt dokumentiert werden, wer wann wohin gefahren ist. Das kann dann übrigens für alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge gelten.

Darüber hinaus haben die Ermittlungsbehörden durchaus weitere Möglichkeiten: Bei Wiederholungstätern, die regelmäßig an derselben Stelle auffallen, können sie sich mit mobilen Lasergeräten auf die Lauer legen und den Fahrer direkt aus dem Verkehr ziehen. Auch individuelle Merkmale wie auffällige Motorradbekleidung, Aufkleber, seltene Fahrzeugmodelle und selbst Verkaufsinserate können zur Identifizierung beitragen.

Infrarotblitz: Geblitzt und nichts gemerkt

Ein weiteres Detail, das viele Motorradfahrer nicht auf dem Schirm haben: PoliScan-Säulen gibt es mit sichtbarem Rotlichtblitz, aber auch mit unsichtbarem Infrarotblitz. Letzterer ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar. Man fährt an der Säule vorbei, merkt nichts – und bekommt trotzdem Wochen später Post. Die Infrarot-Variante wird allerdings überwiegend für die Kennzeichenerfassung eingesetzt, ein verwertbares Fahrerfoto liefert sie in der Regel nicht.

Wie zuverlässig ist die Messung?

Das ist ein Punkt, den man als Betroffener durchaus im Hinterkopf haben sollte: PoliScan-Messungen standen in der Vergangenheit wiederholt in der Kritik. Verschiedene Amtsgerichte haben Bußgeldbescheide aufgehoben, weil die Messergebnisse nicht ausreichend nachvollziehbar waren. Das Grundproblem: Vitronic gibt aus patentrechtlichen Gründen keine detaillierten Informationen über die interne Messwertbildung heraus, was eine unabhängige Überprüfung durch Sachverständige erschwert.

So erkennt man eine PoliScan-Blitzersäule

Graue, schlanke Säule mit charakteristischen schwarzen Querstreifen (Ringen)

Drei schwarze Ringe = Messung in eine Fahrtrichtung

Vier schwarze Ringe = Messung in beide Fahrtrichtungen (auch Heckfoto möglich!)

Steht auf einem Betonfundament am Fahrbahnrand oder auf dem Mittelstreifen

Kein Blitz sichtbar? Kann trotzdem messen – Infrarot-Varianten blitzen unsichtbar

Nicht verwechseln mit blauen Mautsäulen: Diese sind blau-grün, ca. 4 m hoch und messen keine Geschwindigkeit

Auf der anderen Seite haben Gerichte wie das OLG Frankfurt, das KG Berlin und das OLG Düsseldorf das Verfahren als „standardisiertes Messverfahren“ eingestuft. Es gibt also keine einheitliche Rechtsprechung, und ob sich ein Einspruch lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab – insbesondere von der Höhe des drohenden Bußgelds und ob Punkte oder ein Fahrverbot auf dem Spiel stehen.

Wie bei anderen Messgeräten wird auch beim PoliScan ein Toleranzabzug vorgenommen: Bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, bei über 100 km/h sind es 3 Prozent.

Nicht verwechseln: Mautsäulen sind keine Blitzer

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis, weil das in der Praxis regelmäßig für Verwirrung sorgt: Die blauen Kontrollsäulen an Bundesstraßen, die seit 2018 dort stehen, sind keine Geschwindigkeitsblitzer. Es handelt sich um Mautkontrollsäulen des Betreibers Toll Collect, die ausschließlich die LKW-Maut überwachen. Sie sind knapp vier Meter hoch, auffällig blau-grün lackiert und mit Sensoren zur Fahrzeugklassifizierung ausgestattet. Mit der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge haben sie nichts zu tun.

Keine Panik: die blauen Säulen (re.) blitzen nicht – jedenfalls keine Geschwindigkeitsverstöße. Sie erfassen LKW und dienen zum Eintreiben der Maut.

Trotzdem bremsen immer wieder Autofahrer und Motorradfahrer vor diesen Säulen abrupt ab, weil sie sie für Blitzer halten. Das ist nicht nur unnötig, sondern vor allem gefährlich – insbesondere für nachfolgende Verkehrsteilnehmer, die mit einem plötzlichen Bremsmanöver nicht rechnen. Und genau deshalb ist dieses Abbremsen auch verboten.

Die farbliche Gestaltung wurde bewusst so gewählt, dass eine Verwechslung eigentlich ausgeschlossen sein sollte. Wer den Unterschied kennt, kann entspannt daran vorbeifahren. Dasselbe gilt übrigens für die Mautbrücken auf Autobahnen: auch dort wird nicht geblitzt, sondern lediglich die Entrichtung der LKW-Maut kontrolliert.

§ 4 (1) StVO | Abstand

(...) Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Fazit: Anständig fahren hilft am besten

Die Zeiten, in denen Motorradfahrer sich in Sicherheit wiegen konnten, weil Blitzer ohnehin nur von vorn fotografieren, sind mit den PoliScan-Säulen endgültig vorbei – zumindest dort, wo die Vier-Ring-Variante steht. Zwar ist die Identifizierung des Fahrers nach wie vor schwierig, aber die Ermittlung des Halters und damit die Tür zur Fahrtenbuchauflage steht weit offen.

Die beste Strategie war und bleibt deshalb: sich an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wer anständig fährt, hat weder vor PoliScan-Säulen noch vor Mautsäulen noch vor irgendwelchen anderen Gerätschaften am Straßenrand etwas zu befürchten.

FAQ zum Thema Blitzer
Können PoliScan-Blitzersäulen Motorräder von hinten fotografieren?
Ja, sofern es sich um eine Säule mit vier schwarzen Ringen handelt. Diese Variante überwacht beide Fahrtrichtungen und kann ein Heckfoto anfertigen, auf dem das Kennzeichen des Motorrads zu sehen ist. Säulen mit nur drei Ringen blitzen dagegen ausschließlich in eine Richtung.
Bekomme ich als Motorradfahrer ein Bußgeld, wenn ich von einer PoliScan-Säule geblitzt werde?
Das kommt darauf an. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung – es muss also der Fahrer identifiziert werden, nicht nur der Halter. Da Motorradfahrer wegen des Helms auf dem Blitzerfoto in der Regel nicht erkennbar sind, ist eine Identifizierung schwierig. Der Halter wird jedoch angeschrieben und kann zum Fahrer befragt werden. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage.
Sind die blauen Säulen an Bundesstraßen auch Geschwindigkeitsblitzer?
Nein. Die blauen Kontrollsäulen dienen ausschließlich der Überwachung der LKW-Maut und werden vom Betreiber Toll Collect betrieben. Sie messen keine Geschwindigkeit und haben mit Tempokontrollen nichts zu tun. Ein Abbremsen vor diesen Säulen ist unnötig und für nachfolgende Verkehrsteilnehmer sogar gefährlich.
Wie unterscheide ich eine PoliScan-Blitzersäule von einer Mautsäule?
PoliScan-Blitzersäulen sind grau mit drei oder vier schwarzen Querstreifen und stehen auf einem Betonfundament. Mautsäulen sind auffällig blau-grün lackiert, rund vier Meter hoch und deutlich klobiger. Die unterschiedliche Farbgebung wurde bewusst gewählt, um eine Verwechslung auszuschließen.
Blitzt eine PoliScan-Säule immer sichtbar?
Nein. Es gibt Varianten mit sichtbarem Rotlichtblitz und solche mit unsichtbarem Infrarotblitz. Bei der Infrarot-Variante bemerkt der Fahrer den Messvorgang nicht. Der Infrarotblitz wird jedoch vorwiegend zur Kennzeichenerfassung genutzt und liefert in der Regel kein verwertbares Fahrerfoto.
Lohnt sich ein Einspruch gegen eine PoliScan-Messung?
Das hängt vom Einzelfall ab. PoliScan-Messungen standen in der Vergangenheit mehrfach in der Kritik, und verschiedene Gerichte haben Bußgeldbescheide aufgehoben. Insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg kann sich eine Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht lohnen. Die Erfolgschancen bei einem Einspruch gelten als überdurchschnittlich, garantiert ist ein Erfolg aber nicht.
Wie hoch ist der Toleranzabzug bei einer PoliScan-Messung?
Wie bei anderen Messgeräten werden bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h pauschal 3 km/h abgezogen. Bei über 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
Was ist eine Fahrtenbuchauflage und wann droht sie?
Eine Fahrtenbuchauflage kann angeordnet werden, wenn der Fahrer eines geblitzten Fahrzeugs nicht innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann. Der Halter muss dann für einen festgelegten Zeitraum – oft 6 bis 24 Monate – bei jeder einzelnen Fahrt dokumentieren, wer das Fahrzeug geführt hat. Dies gilt für alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge.

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2 Kommentare

  1. Hallo Fritze,
    da muss ich doch mal einen Kommentar hinterlassen. Damit sich hier auch was rührt.
    Aber den Artikel finde ich toll! Vieles was mann sich schon mal gefragt hat oder sich auch mühsam zusammensuchen musste.
    Alles in einem tollen klaren Artikel.
    Danke für die Arbeit.
    Gruß Rolf

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