Firat M. und Erkan F., die sich 2016 im Kölner Auenweg ein Rennen geliefert und dabei die Studentin Miriam S. getötet hatten, kommen voraussichtlich jetzt doch ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das erstinstanzliche Urteil des Kölner Landgerichts teilweise auf, weil die Haftstrafen gegen die Männer zur Bewährung ausgesetzt waren. Hier gebe es Begründungsmängel. Die Höhe der Strafen wegen fahrlässiger Tötung beanstandeten die Richter jedoch nicht.
Gegen das erste Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die obersten deutschen Strafrichter bestätigten im Sommer 2017 zwar das jeweilige Strafmaß, sie verwiesen aber die Frage, ob die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden können, zurück ans Landgericht. Konkret hatte der BGH bemängelt, das Landgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Angeklagten die gefährliche Situation mit ihrem aggressiven Fahrstil bewusst herbeigeführt hätten. Ferner sei nicht berücksichtigt worden, wie sich die Bewährungsstrafe auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würde.
Im kommenden Verfahren wird es somit allein um die Frage gehen: Bleibt die Bewährung, oder müssen die Angeklagten ihre Strafen doch im Gefängnis absitzen? Hierzu wird das Gericht feststellen müssen, ob es besondere Umstände im Leben der Männer gibt, die für Bewährung sprechen.
Quelle: Rundschau Online
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