Motorradfahren ohne Schutzkleidung

MV110 Fritze erzählt, was durch den Verkehrsunfall an seinem Krad und dem Schutzanzug beschädigt wurde und klärt über die finanziellen Risiken auf, wenn man ohne geeignete Schutzkleidung Motorrad fährt und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird.

Thumbnail des Kradmelder24-Motovlogs Nr. 110: Auf gelbem Hintergrund mit schwarzen Warnstreifen steht in großen Buchstaben „Motorradfahren mit oder ohne Schutzkleidung" mit Paragraphen-Symbolen. Links eine Silhouette eines Motorradfahrers in Schutzausrüstung, rechts ein Foto von Fritze mit Motorradhelm. Unten der Schriftzug „Fritzes Motovlog".
Titelbild von Fritzes Motovlog 110: Motorradfahren ohne Schutzkleidung (Video auf Youtube)

Es hatte mich erwischt – und damit meine ich nicht nur den flüchtigen Unfallgegner, der sich bis heute nicht gemeldet hat. Es hatte auch meinen geliebten Rallye 3 erwischt: linker Ärmel, linkes Bein, ordentlich auf Asphalt gerubbelt. Aber genau das ist der Punkt: Der Anzug hat bekommen, was sonst ich bekommen hätte.

Nachdem mein Rallye 3 dank Frau Ulrike Benner vom Lederatelier Benner in Hohenahr-Altenkirchen fachmännisch und zu einem fairen Preis wieder in Schuss gebracht wurde, möchte ich das Thema Schutzkleidung ein bisschen ernster nehmen – nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern mit ein paar Fakten, die vielleicht nicht jeder kennt.

Fakten zur Motorradschutzkleidung & Rechtslage

Helmpflicht (§ 21a Abs. 2 StVO): Gesetzlich ist nur ein „geeigneter Schutzhelm“ vorgeschrieben.

Keine Pflicht zur Schutzkleidung im Straßenverkehr: Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel sind in der StVO nicht vorgeschrieben. Wer ohne fährt, begeht keine OWi und zahlt kein Bußgeld.

Pflicht zur Schutzkleidung bei der Fahrprüfung: Seit 2014 müssen Prüflinge der Klassen AM, A1, A2 und A in geeigneter Schutzkleidung zur praktischen Prüfung erscheinen (Anlage 7 Ziff. 2.2.18 zu §§ 16 Abs. 2 und 17 Abs. 3 FeV). Erscheint man ohne, ist die Prüfung sofort beendet. Als geeignet gelten: Schutzhelm, eng anliegende Motorradjacke mit Rückenprotektor (oder separates Protektor-Shirt), Motorradhose mit Protektoren, Motorradhandschuhe sowie Motorradstiefel, die mindestens über die Knöchel reichen.

Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB): Viele Gerichte werten das Nichttragen von Schutzkleidung als Mitverschulden des Fahrers. Das führt zur Kürzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen – auch wenn der Unfall allein vom Unfallgegner verursacht wurde.

Entgeltfortzahlung (§ 3 EntgFG): Der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht nur, wenn den Arbeitnehmer kein eigenes Verschulden an seiner Arbeitsunfähigkeit trifft. Fährt jemand nachweislich ohne angemessene Schutzkleidung und erleidet Verletzungen, die dadurch vermeidbar gewesen wären, kann der Arbeitgeber die Fortzahlung verweigern.

Denn die eigentliche Überraschung ist diese: Die Straßenverkehrsordnung schreibt Motorradschutzkleidung gar nicht vor. Vorgeschrieben ist lediglich der geeignete Schutzhelm (§ 21a Abs. 2 StVO). Wer also im T-Shirt losfährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit und riskiert kein Bußgeld. Soweit die gute vermeintlich Nachricht.

§ 21a (2) StVO | (…) Schutzhelme

Wer Krafträder (…) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Die schlechte Nachricht folgt auf dem Fuße – und die hat es in sich.

Mitverschulden: Wenn der andere schuld ist, du aber trotzdem zahlst

Sobald es zu einem Unfall kommt und du dabei verletzt wirst, kann das Nichttragen von Schutzkleidung als Mitverschulden gewertet werden – und zwar nach § 254 Abs. 1 BGB. Mitverschulden bedeutet hier nicht, dass du den Unfall mitverursacht hast. Es bedeutet, dass du die Sorgfalt außer Acht gelassen hast, die ein vernünftiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anwendet.

Die Folge: Deine Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche werden gekürzt – selbst wenn der Unfall zu 100 % vom Gegner verursacht wurde. Wer im T-Shirt unterwegs war und jetzt Schmerzensgeld fordert, kann vor Gericht ein böses Erwachen erleben. Bei Motorradunfällen mit Personenschäden geht es schnell um erhebliche Summen.

Entgeltfortzahlung: Auch der Chef könnte knauserig werden

Noch ein Aspekt, der gerne übersehen wird: der Arbeitgeber. Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz hat man nur dann Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn einen kein eigenes Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Auch hier greift derselbe Schuldbegriff aus dem BGB. Wer ohne Schutzkleidung verunfallt und länger ausfällt, riskiert, dass der Chef die Fortzahlung verweigert. Krankengeld von der Kasse gibt es zwar trotzdem – aber das ist in der Regel deutlich weniger als das reguläre Gehalt.

Fazit

Kein Bußgeld, aber potenziell massiver finanzieller Schaden im Ernstfall. Jeder von uns ist überzeugt, alles im Griff zu haben – sonst würden wir gar nicht erst aufs Motorrad steigen. Aber es reicht ein Blindfisch in seiner Blechdose, der dich von der Seite trifft. Was dann zählt, ist das, was du anhattest. In dem Sinne: Zieht euch Schutzkleidung an. Motorradfahren mit Hirn eben.

Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze


Mitwirkende
Fritze
Fritze

FAQ zum Thema Motovlog
Was ist ein Motovlog?
Ein Motovlog (kurz für Motorcycle Videoblog) ist ein Videotagebuch, das während einer Motorradfahrt aufgenommen wird. Die Kamera ist dabei meist am Helm oder Motorrad befestigt. Der Fahrer kommentiert das Geschehen live – über Verkehr, Strecke, Erlebnisse oder Technik.
Wer ist der größte deutsche Motovlogger?
Nach reiner Abonnentenzahl führt Moji mit rund 1,3 Millionen Abonnenten, gefolgt von Blackout (Sören, ~800.000) und Kuhlewu (Chris, ~650.000). Diese drei dominieren die deutschsprachige Motovlog-Szene auf YouTube klar. Doch Reichweite und Qualität sind zweierlei. Viele der reichweitenstärksten Kanäle leben von Überholmanövern am Limit, riskanten Schikanen und dem Nervenkitzel knapper Situationen – das zieht Klicks, setzt aber gefährliche Maßstäbe. Kanäle, die Motorradfahren mit Hirn zeigen, moderates Tempo, vorausschauendes Fahren und echte Reiseerlebnisse statt Adrenalinjunkies – wachsen langsamer, weil der Algorithmus nur Eskalation belohnt. KRADMELDER24 gehört bewusst zu dieser leisen Mehrheit: über 400 Folgen seit 2015, kein einziger Stunt, dafür jede Menge Europa, Reisen und Humor.
Was braucht man zum Motovloggen?
Um mit dem Motovloggen zu beginnen, benötigst Du die richtige Ausrüstung und eine klare Vorstellung von Deinen Inhalten. Die Grundausstattung umfasst eine Kamera, eine Halterung und ein Mikrofon im Helm. Plane Deine Aufnahmen, um eine zusammenhängende Geschichte zu erzählen. Verwende eine Videobearbeitungssoftware, um Clips zu schneiden, Musik hinzuzufügen und den Ton zu optimieren. Veröffentliche Deine Vlogs regelmäßig auf einer Plattform Deiner Wahl, wie z.B. YouTube, und interagiere mit Deiner Community. Überlege, welche Art von Inhalten Du teilen möchtest (z.B. Touren, Reparaturanleitungen, Produkttests) und wen Du damit erreichen willst. Authentizität ist dabei entscheidend.
Wieviel verdient ein Motovlogger?
YouTube-Einnahmen funktionieren über Google AdSense: YouTube schaltet vor oder während eines Videos Werbung und zahlt dem Kanal einen Anteil – aber nur dann, wenn die Werbung tatsächlich angeschaut wird. Wer den Skip-Button drückt oder einen Adblocker nutzt, bringt dem Kanal nichts. Die Kennzahl dafür heißt RPM (Revenue per Mille) – der Verdienst pro 1.000 tatsächlich gesehener Aufrufe. Im Motovlog-Bereich liegt der RPM typischerweise zwischen 1,50 € und 4,00 €. Ein Kanal mit 500.000 Abonnenten erzielt bei einem Video mit 200.000 Aufrufen und einem RPM von 2,50 € rund 500 € pro Video. Bei zwei Videos pro Monat wären das etwa 1.000 € – vor Steuer, vor YouTube-Anteil (30 %), und nur solange die Zuschauer die Werbung nicht wegklicken. Ein Kanal mit 5.000 Abonnenten kommt bei realistischen 2.000 Aufrufen pro Video und demselben RPM auf gerade mal 5 € pro Video. Im Monat also vielleicht 10 € – ein Betrag, der die Serverkosten kaum deckt. KRADMELDER24 hat sich mit rund 6.500 Abonnenten bewusst gegen die Monetarisierung entschieden. Die Werbeeinnahmen wären bei dieser Reichweite so gering, dass sie in keinem Verhältnis dazu stehen würden, die Zuschauer mit Werbeunterbrechungen zu nerven.
Brauche ich eine Genehmigung zum Motovloggen?
In Deutschland ist das Filmen im öffentlichen Straßenverkehr für den Privatgebrauch grundsätzlich erlaubt. Für die Veröffentlichung gelten jedoch das Datenschutzrecht (DSGVO) und das Recht am eigenen Bild – erkennbare Personen oder Kennzeichen sollten unkenntlich gemacht werden. Keine Rechtsberatung! Bei Unsicherheit bitte anwaltlich klären!
Wie fange ich mit dem Motovloggen an?
Einfach anfangen: eine günstige Action-Kamera besorgen, am Helm befestigen und losfahren. Für den Ton empfiehlt sich ein Lavalier-Mikrofon im Helm. Zum Schneiden eignet sich kostenloses Software wie DaVinci Resolve. Wichtiger als perfekte Technik ist ein authentischer, persönlicher Stil.
Muss ich meine YouTube-Einnahmen versteuern?
Ja – als YouTuber in Deutschland bist du grundsätzlich steuerpflichtig, sobald du regelmäßige Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht erzielst. Der Grundfreibetrag lag 2025 bei ca. 12.096 Euro pro Jahr – das entspricht etwa 1.000 Euro Gewinn im Monat. Nebenberuflich sind Gewinne bis zu 410 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei mehr als 820 Euro im Jahr besteht eine Erklärungspflicht. Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Jahresgewinn an, Umsatzsteuer bei über 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr (ohne Kleinunternehmerregelung). Zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen nicht nur AdSense-Werbeeinnahmen, sondern auch Sponsoring, Affiliate-Links, Merch-Verkäufe und der Wert von erhaltenen Gratisprodukten (ab 10 Euro Wert). Dies ist keine Steuerberatung! Bei konkreten Fragen bitte einen Steuerberater hinzuziehen.