Es gibt Urteile, da möchte man aufstehen und klatschen. Darf man aber nicht, wie der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann am gestrigen Dienstag im vollbesetzten Saal 1 des Stuttgarter Landgerichts unmissverständlich klarmachte, als Jubelrufe aus den Reihen der Angehörigen aufbrandeten: „Ich lasse den Saal räumen, wenn Sie nicht aufhören! Das ist hier kein Schauspiel!“
Recht hat er.
Denn bei allem verständlichen Bedürfnis nach Genugtuung: was da gestern verhandelt wurde, ist eine Tragödie, und kein Grund zum Feiern. Am Ende dieses Prozesses sind zwei junge Frauen noch immer tot, und kein Urteil der Welt wird sie zurückbringen.
Was war passiert?
Am Abend des 20. März 2025 lieferten sich Gürkan U. (32) und sein Bruder Ismail U. (36) mit PS-protzigen Limousinen ein illegales Autorennen durch die Ludwigsburger Innenstadt. Tempo-50-Zone, wohlgemerkt. Ihr Cousin Kerim U. (26) saß bei Ismail auf dem Beifahrersitz und filmte das Ganze auch noch mit dem Handy. Lichthupe als Startzeichen, gegenseitiges Anfeuern, Gas bis zum Anschlag – die volle Dröhnung der Großmannssucht auf Rädern.
An der Schwieberdinger Straße, nahe der MHP-Arena, bog die 23-jährige Merve K. mit ihrem Ford Focus aus einer Tankstelle auf die Fahrbahn ein. Auf dem Beifahrersitz saß ihre Freundin Selin K. (22). Merve wollte am nächsten Tag nach Portugal fliegen, ihren Junggesellinnen-Abschied feiern. Die Hochzeit stand an.
Gürkans 585-PS-Mercedes rammte den Ford mit rund 130 Stundenkilometern. Das Auto der beiden Frauen wurde über die Straße geschleudert und zwischen Bäumen eingeklemmt. Merve und Selin starben noch an der Unfallstelle. Sie hatten nicht den Hauch einer Chance.
Das Urteil
Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat gestern nach 15 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen:
Gürkan U. wurde wegen Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Ismail U., der den zweiten Wagen gefahren hatte, erhielt wegen versuchten Mordes in zwei Fällen 13 Jahre Freiheitsstrafe.
Kerim U., der filmende Beifahrer, wurde wegen Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen zu einem Jahr auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Allen Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen; den Brüdern darf frühestens nach fünf Jahren eine neue erteilt werden.
Wer nachlesen will: Aktenzeichen: 19 Ks 354 Js 30716/25.
Die Mordmerkmale
Für diejenigen, die sich noch an meinen Beitrag zum Fall Alpi von 2016 erinnern: wir hatten das Thema schon einmal, und die juristische Mechanik ist im Kern dieselbe. Es ging – wie damals bei Alpi – um die Frage, ob hier bedingter Vorsatz vorlag oder „nur“ bewusste Fahrlässigkeit. Bedingter Vorsatz heißt: der Täter erkennt, dass sein Handeln zum Tod anderer führen kann, und nimmt das billigend in Kauf. Bei Fahrlässigkeit hingegen vertraut er (wie dumm auch immer) darauf, dass schon nichts passieren wird.

Und genau hier hat das Gericht klare Kante gezeigt: Gürkan U. habe gewusst, was er tat. Er habe die Gefahr nicht nur wahrgenommen, sondern sich bewusst darüber hinweggesetzt. Richter Winkelmann fand dafür deutliche Worte: Die Angeklagten seien von „falsch verstandener Großmannssucht“ getrieben gewesen, die Tat sei „hoch verwerflich“ und „auf sittlich niedrigster Stufe“ anzusiedeln. Sie hätten sich über das Lebensrecht anderer Menschen hinweggesetzt und ein „Zufallsopfer gebilligt“. Es sei ihnen schlicht darum gegangen, das Rennen für sich zu entscheiden.
Als Mordmerkmale sah die Kammer niedrige Beweggründe – nämlich Geschwindigkeitsrausch und Geltungsdrang – sowie den Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels erfüllt. Und an die Verurteilten gerichtet sagte der Richter einen Satz, der es in sich hat: „Die Überheblichkeit, die Sie an den Tag gelegt haben, müssen Sie büßen.“ Über Gürkans Angeber-Mercedes sagte er: „Ihr Traumauto wurde zum Alptraumauto.“ Genau so ist das nämlich.
Die Videos machen’s leicht
Was mir bei diesem Prozess besonders ins Auge sticht und was mich fatal an den Alpi-Fall erinnert: auch hier haben sich die Täter selbst belastet. Es existieren Videos, in denen die Brüder mit ihren Karren posieren, Autoschlüssel vor der Kamera baumeln lassen, dazu läuft ein Song mit den Zeilen „Down to ride to the bloody end“. Der Richter kommentierte das trocken: Diese Videos hätten der Kammer die Einschätzung „sehr leicht gemacht“.
26 Vorstrafen. Zusammen. Sechsundzwanzig! Gürkan U. allein wurde bereits 14 Mal verurteilt und saß mehrfach im Knast. Ismail U. hatte seinen Führerschein erst zwei Monate vor der Tat zurückerhalten – offenbar hatte man ihm den zuvor schon einmal weggenommen. Und trotzdem saßen beide Brüder an jenem Abend in PS-strotzenden Limousinen und rasten mit Vollgas durch eine Tempo-50-Zone.
Da kann man sich schon fragen: wie oft muss eigentlich ein Mensch straffällig werden, bis irgendwer auf die Idee kommt, ihm dauerhaft das Steuer aus der Hand zu nehmen? Innenminister Strobl hat nach dem Urteil gefordert, dass notorische Raser ihre Fahrerlaubnis auf Lebenszeit verlieren sollten. Da bin ich ausnahmsweise mal völlig bei ihm. Wer seinen Lebenszweck offenbar darin sieht, im Straßenverkehr (und dann vermutlich nicht nur dort?) ständig Scheiße zu bauen, der soll zu Fuß gehen. Am besten ganz weit weg. Die eigentliche Frage, die ich mir angesichts dieser enormen Sammlung an Vorstrafen jedoch stelle, ist eine ganz andere und hat mit Verkehrsrecht nichts zu tun. Aber dazu vielleicht mal ein einem anderen Blog mehr.
Tumulte nach der Verhandlung
Als ob der ganze Fall nicht schon traurig genug wäre, kam es nach der gut zweistündigen Urteilsverkündung zu Handgreiflichkeiten zwischen den Familien. Laut dem Anwalt der Familie von Selin soll die Mutter des Hauptangeklagten auf die Angehörigen der Opfer zugegangen sein und Selins Schwester als „Hure“ beschimpft haben. Es folgte ein Handgemenge, bei dem Selins Schwester verletzt wurde und ins Krankenhaus musste. Justizbeamte und später rund 30 Polizeikräfte mussten die Beteiligten trennen und die Urbanstraße sperren.
Ich sage dazu nur: der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. Und wer sich nach einem solchen Urteil allen Ernstes erdreistet, die Schwester eines Opfers zu beleidigen und handgreiflich zu werden, dem fehlt offensichtlich nicht nur der Respekt vor dem Gericht, sondern auch jeder Anstand und jede Reue. Und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass solche Ausfälle immer häufiger stattfinden. Menschenskinder, wo soll das alles nur enden?
Revision? Natürlich.
Das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Den bedingten Tötungsvorsatz will man nicht hinnehmen. War ja klar. War beim Ku’damm-Raser genauso, da brauchte es bekanntlich drei Anläufe beim BGH, bis das Mordurteil am Ende stand.
Ob es hier ähnlich lange dauern wird, bleibt abzuwarten. Die Beweislage mit den Videos, den Zeugenaussagen und den Gutachten scheint aber ziemlich solide zu sein. Und die Linie der Rechtsprechung seit dem Ku’damm-Urteil von 2017 ist eindeutig: wer sich ein illegales Rennen liefert und dabei Menschen tötet, kann sich nicht hinter der bequemen Ausrede verstecken, er habe ja nicht gewollt, dass jemand stirbt. Wer das Gaspedal bei 150 Sachen in der Innenstadt durchdrückt, der will es jedenfalls auch nicht verhindern.
Und was heißt das jetzt für uns?
Ich weiß, die meisten von Euch fahren Motorrad und keine 585-PS-Boliden. Aber das Prinzip ist dasselbe, und das sage ich seit Jahren: wer im öffentlichen Straßenverkehr den Helden gibt, riskiert nicht nur sein eigenes Leben, sondern das von Menschen, die damit ü-ber-haupt nichts zu tun haben. Merve wollte einen schönen Abend mit ihrer besten Freundin verbringen. Selin wollte sie am nächsten Tag zum Flughafen bringen. Zwei junge Frauen mit Plänen, Träumen und einem ganzen Leben vor sich. Ausgelöscht in einem Wimpernschlag, weil zwei Typen sich beweisen mussten, wer der Tollste ist.
Genau dafür stehen wir bei Kradmelder24 nicht. Nicht auf zwei Rädern, nicht auf vier Rädern, nirgendwo.
Fahrlässige Tötung, Totschlag, Mord – im § 315d StGB steht seit 2017 auch das verbotene Kraftfahrzeugrennen als eigener Straftatbestand, mit bis zu zehn Jahren Haft, wenn dabei Menschen sterben. Was das Stuttgarter Urteil aber auch zeigt: wenn das Gericht bedingten Tötungsvorsatz bejaht, landet man bei § 211 StGB. Und der kennt nur eine Strafe. Lebenslang. Da gibt es dann nichts mehr zu schachern.
Bitte fahrt vernünftig!
Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24
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