Kaum haben wir bei Oberaudorf die Grenze nach Tirol überquert, wird es für uns Motorradreisende auch schon tückisch. Denn was in Österreich an der Ortstafel gilt, funktioniert nach einer ganz anderen Logik als bei uns in Deutschland. Auf dem Weg zum diesjährigen Team-Kradmelder24-Jahrestreffen in Gries im Sellrain habe ich den Grenzübertritt zum Anlass genommen, mir zwei österreichische Eigenheiten einmal genauer anzusehen: die Geschwindigkeitsregelung ab der Ortstafel und die Sache mit den dichter stehenden Leitpflöcken. Beides klingt harmlos, hat es aber in sich.
Die österreichische Ortstafel: nur ein Hinweis, keine Anordnung
In Deutschland ist die Sache eindeutig: Ortstafel gleich 50 km/h. Das Ortseingangsschild ordnet die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit an und beendet dabei auch eine zuvor auf freier Strecke geltende Streckenbegrenzung. In Österreich ist das nur zum Teil so, und der Grund liegt in einem entscheidenden rechtlichen Unterschied.
Die österreichische Ortstafel ist nämlich lediglich ein Hinweiszeichen und kein Vorschriftszeichen. Sie zeigt nur den Beginn des Ortsgebiets an. Und weil im Ortsgebiet gemäß § 20 Abs. 2 der österreichischen StVO nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf, sagt dir die Ortstafel im Grunde nur, ab wo diese gesetzliche Regelung greift. Sie ordnet die 50 also nicht selbst an, sondern markiert nur den Punkt, ab dem das Gesetz sie ohnehin vorsieht.
Der Knackpunkt: Eine bereits vor der Ortstafel per Vorschriftszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch die Ortstafel nicht berührt. Sie gilt einfach weiter.
Das klingt zunächst unlogisch, ergibt aber Sinn, wenn man den rechtlichen Mechanismus dahinter versteht. Ein Vorschriftszeichen verbietet das Überschreiten der angegebenen Geschwindigkeit ab seinem Standort und gilt so lange, bis es durch ein explizites Aufhebungszeichen beendet oder durch ein neues Geschwindigkeitszeichen geändert wird. Die Ortstafel als bloßes Hinweiszeichen kann die Anordnung eines Vorschriftszeichens rechtlich gar nicht aufheben. Steht also vor der Ortstafel ein 70er, dann gilt dieser 70er auch nach der Ortstafel weiter, bis er ausdrücklich beendet wird. Genauso verhält es sich mit niedrigeren Werten, etwa einem 40er.
Warum das für uns knifflig wird
Für uns bedeutet das: Wer in Österreich auf eine Ortstafel zufährt, muss sich genau überlegen, ob er zuvor an einer Geschwindigkeitsbegrenzung vorbeigekommen ist. Besonders tückisch wird es, wenn man aus einer Seitenstraße in eine solche Strecke eingebogen ist, denn dann hat man das ursprüngliche Vorschriftszeichen unter Umständen gar nicht gesehen. Meist steht der Ortstafel gegenüber jedoch ein Aufhebungszeichen, wenn zuvor eine besondere Höchstgeschwindigkeit angeordnet war. Dann ist die Sache klar. Verlassen sollte man sich darauf jedoch nicht.
Noch eine Konstellation gibt es: Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung am selben Mast beziehungsweise Steher wie die Ortstafel montiert, dann gilt diese Geschwindigkeit für das gesamte Ortsgebiet und darüber hinaus. Das ist der Fall, wenn eine Behörde bewusst ein vom gesetzlichen Standard abweichendes Limit fürs ganze Ortsgebiet anordnen will. Rechtsgrundlage dafür ist § 44 Abs. 4 StVO, wonach ein solches Vorschriftszeichen in unmittelbarer Verbindung mit der Ortstafel kundgemacht werden muss.
Der Endgegner: Zusatzzeichen mit Ausnahmen
Damit nicht genug der Verwirrung. Aus deutscher Sicht ist die Königsdisziplin ein Geschwindigkeitszeichen am selben Mast, das mit einem Zusatzzeichen versehen ist. Darauf sind dann die Ausnahmen aufgeführt, also die Straßen, auf denen die angeordnete Begrenzung nicht gilt. Vorzugsweise so klein geschrieben, dass man beinahe anhalten und aussteigen muss, um es überhaupt lesen zu können.
Das Gute daran: Diese Ausnahme betrifft dich gar nicht, solange du auf der Straße bleibst, die von der Ausnahme erfasst ist. Galt vor so einer Tafel beispielsweise 70, dann darfst du mit 70 durch den Ort fahren, solange du auf genau dieser Straße bleibst. Biegst du hingegen ab, gilt das, was für den Ort sonst angeordnet ist. Und galt vor der Tafel gar keine besondere Begrenzung oder wird sie direkt bei der Ortstafel aufgehoben, dann sind es schlicht die gesetzlichen 50.
| Situation beim Erreichen der Ortstafel | Es gilt |
|---|---|
| Grundregeln nach § 20 Abs. 2 StVO (Österreich) | |
| Ortsgebiet ohne besondere Anordnung | 50 km/h |
| Freilandstraße (außerorts) | 100 km/h |
| Autobahn | 130 km/h |
| Zusammenspiel mit vorherigen Vorschriftszeichen | |
| 70er-Zeichen vor der Ortstafel, keine Aufhebung | 70 km/h gelten im Ortsgebiet weiter |
| 40er-Zeichen vor der Ortstafel, keine Aufhebung | 40 km/h gelten im Ortsgebiet weiter |
| Begrenzung am selben Pfosten/Steher wie die Ortstafel | gilt fürs gesamte Ortsgebiet |
| Vorherige Begrenzung wird bei der Ortstafel aufgehoben | 50 km/h |
| Keine vorherige Begrenzung | 50 km/h |
| Stand: August 2026, ohne Gewähr | |
Ich frage mich ja wirklich, warum das so kompliziert sein muss. Oder stehe ich mit dieser Meinung alleine da? Über eure Einschätzungen in den Kommentaren freue ich mich.
Leitpflöcke: Warum stehen die in Österreich dichter?
Eine zweite Beobachtung auf der Fahrt: Die Leitpflöcke, wie sie in Österreich heißen, stehen deutlich enger beieinander als bei uns. In Österreich beträgt der Regelabstand außerorts 33⅓ Meter, also stehen alle 100 Meter drei Pflöcke. In Deutschland dagegen stehen unsere Leitpfosten im Regelabstand von 50 Metern, also zwei auf 100 Meter. In Kurven und auf unübersichtlichen Kuppen rücken sie in beiden Ländern enger zusammen, je nach Radius.

Die deutsche 50-Meter-Teilung hat dabei ein paar handfeste praktische Vorteile. Man kann damit den geforderten halben Tachoabstand zum Vordermann abschätzen, denn bei 100 km/h entspricht der halbe Tachowert genau einem Pfostenabstand von 50 Metern. Und bei Nebel lässt sich die 50-Meter-Sichtweitengrenze einschätzen, ab der man nach § 3 StVO höchstens 50 km/h fahren darf.
Zum tieferen Sinn der österreichischen 33,33 Meter konnte ich hingegen nichts wirklich Belastbares finden. Der einzige nachvollziehbare Vorteil wäre eine bessere optische Linienführung in kurvigem, bergigem Gelände, weil schlicht mehr Pflöcke gleichzeitig im Blickfeld stehen und der Straßenverlauf dadurch früher erkennbar wird. Sollte ich da etwas übersehen haben, freue ich mich wie immer über jeden konstruktiven Kommentar (auch hier unterm Artikel).
| Merkmal | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| Bezeichnung | Leitpfosten | Leitpflock |
| Regelabstand außerorts | 50 m | 33⅓ m |
| Anzahl je 100 m | 2 | 3 |
| Stand: August 2026, ohne Gewähr | ||
Gries im Sellrain, nicht Gries am Brenner
Unser Ziel war übrigens Gries im Sellrain, nicht zu verwechseln mit Gries am Brenner. Letzteres ging vor wenigen Monaten durch die Medien: Ausgerechnet der dortige Bürgermeister hatte als Privatperson eine Demonstration angemeldet und damit den Brennertransit für einen Tag weitgehend lahmgelegt. Der Protest richtete sich gegen die enorme Verkehrsbelastung entlang der Brennerstrecke, die seit den 1960er-Jahren um das Siebenfache gewachsen ist. Verständlich für die Anwohner, ärgerlich für die Reisenden. Ein Konflikt, der uns Tirol-Urlauber wohl noch eine Weile begleiten wird.
Am Ende sind wir alle wohlbehalten in Gries angekommen, ein bisschen erschöpft und um einige Erkenntnisse über die österreichische Verkehrsordnung reicher. Die passen nämlich ganz gut zu unserem Motto: Keine Zeit zum Rasen und Motorradfahren mit Hirn.
Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24
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