Bußgeldsätze für Geschwindigkeits­übertretungen

Hier sind die aktuellen Werte mit Stand 2025/2026 (gültig seit der letzten StVO-Novelle mit Stand 22.08.2024):


Bußgeldkatalog Geschwindigkeit – aktueller Stand (2025/2026)

Außerhalb geschlossener Ortschaften
vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung  (nach Abzug der Toleranz)BußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 EUR
11 bis 15 km/h40 EUR
16 bis 20 km/h60 EUR
21 bis 25 km/h100 EUR1
26 bis 30 km/h150 EUR1
31 bis 40 km/h200 EUR1
41 bis 50 km/h320 EUR21 Monat
51 bis 60 km/h480 EUR21 Monat
61 bis 70 km/h600 EUR22 Monate
über 70 km/h700 EUR23 Monate

Innerhalb geschlossener Ortschaften
vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung (nach Abzug der Toleranz)BußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 EUR
11 bis 15 km/h50 EUR
16 bis 20 km/h70 EUR
21 bis 25 km/h115 EUR1
26 bis 30 km/h180 EUR1
31 bis 40 km/h260 EUR21 Monat
41 bis 50 km/h400 EUR21 Monat
51 bis 60 km/h560 EUR22 Monate
61 bis 70 km/h700 EUR23 Monate
über 70 km/h800 EUR23 Monate

* Fahrverbot droht bei 26–30 km/h (außerorts auch bis 40 km/h) nur im Wiederholungsfall – d.h. wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr überschritten wurde.


Die wichtigsten Änderungen gegenüber 2017 im Überblick:

Die Bußgelder wurden erheblich angehoben – zum Teil mehr als verdoppelt. Besonders auffällig: Ab 2025 gibt es außerorts bereits ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg (früher erst ab 31 km/h). Die Schwelle für Fahrverbote blieb bei Ersttätern unverändert (innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h), aber bei Wiederholungstätern (2x innerhalb von 12 Monaten mit ≥ 26 km/h) kann das Fahrverbot schon früher kommen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Stand und können sich seitdem geändert haben. Im konkreten Einzelfall wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle. Externe Inhalte verlinkter Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.