Kleinkrafträder dürfen in Deutschland maximal 45 km/h fahren. Was als europäische Harmonisierung gedacht war, ist in der Praxis längst zum Sicherheitsproblem geworden: Wer mit 45 km/h unterwegs ist, kann im Stadtverkehr nicht mitschwimmen und wird auf Landstraßen zum Überholziel. Die FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen hat das Thema nun auf die politische Bühne gebracht – und fordert eine Anhebung auf 60 km/h. Eine überfällige Initiative, die ich ausdrücklich unterstütze.
45 km/h – eine Regelung, die gefährlich macht, was sie schützen soll
Seit 2002 gilt EU-weit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum (bzw. E-Roller bis 4 kW Nennleistung) eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die zuvor in Deutschland geltende Grenze lag bei 50 km/h – sie fiel der europäischen Vereinheitlichung zum Opfer. Denn in 7 von 12 EWG-Staaten lag die Grenze bereits bei 45 km/h, und die Minderheit – darunter Deutschland und Österreich – passte sich der Mehrheit an.
Das Problem liegt auf der Hand: Innerorts gilt Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit. Wer nur 45 km/h fahren darf, liegt permanent unter dem Verkehrsfluss. Die Folge sind ständige, oft riskante Überholmanöver durch andere Verkehrsteilnehmer. Auf Landstraßen mit Tempo 100 ist der Geschwindigkeitsunterschied noch drastischer. Rollerfahrer werden zum Verkehrshindernis und sind dabei selbst am stärksten gefährdet – als ungeschützte Zweiradfahrer.
Die absurde Simson-Ausnahme: DDR-Mopeds dürfen mehr als moderne Roller
Besonders grotesk wird die Situation durch eine Sonderregelung für DDR-Kleinkrafträder. Simson-Modelle wie die Schwalbe, S51 oder SR50, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr kamen, dürfen dank des Einigungsvertrags und § 76 Abs. 8 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) weiterhin 60 km/h fahren. Der Grund: In der DDR waren für 50-ccm-Kleinkrafträder 60 km/h erlaubt, und dieser Bestandsschutz wurde im Zuge der Wiedervereinigung übernommen – neben ein paar weiteren Kuriositäten.

Das Ergebnis ist eine kaum zu rechtfertigende Ungleichbehandlung: Jahrzehntealte Mopeds ohne ABS, ohne moderne Bremstechnik und ohne aktuelle Sicherheitsstandards dürfen 60 km/h fahren – technisch hochmoderne, aktuelle Roller dagegen nur 45 km/h. Der Bestandsschutz hat die Gebrauchtpreise für Simson-Modelle in absurde Höhen getrieben, weil viele Käufer genau diese 15 km/h Vorteil suchen. Das kann nicht im Sinne einer rationalen Verkehrspolitik sein.
Jedoch diese Sonderregelung hat Grenzen: Die 60-km/h-Ausnahme gilt nur in Deutschland. Im EU-Ausland kennt man die nationale Übergangsvorschrift aus dem Einigungsvertrag nicht. Nach EU-Recht ist ein 50-ccm-Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h kein AM-Fahrzeug mehr, sondern fällt in die Kategorie A1. Wer seine Simson mit in den Urlaub nimmt und dort nur den Führerschein AM besitzt, fährt streng genommen ohne passende Fahrerlaubnis – er bräuchte mindestens die Klasse A1. Die Berechtigung, fas Fahrzeug mit AM zu führen, endet an der deutschen Staatsgrenze. Noch ein Grund mehr, die 60 km/h endlich für alle Kleinkrafträder einheitlich und EU-konform zu regeln.
Der NRW-Landtag greift das Thema auf
Am 6. Mai 2026 debattierte der Landtag von Nordrhein-Westfalen in seiner 121. Plenarsitzung unter Tagesordnungspunkt 8 den Antrag „Für mehr Verkehrssicherheit und leichteren Zugang zu Mobilität – Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern und Leichtkraftfahrzeugen auf 60 km/h anheben“. Christof Rasche, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, machte dabei deutlich, dass die aktuelle Begrenzung weder zeitgemäß noch sicher sei.
Nun mag man sich fragen: Was hat ein Landtag mit dem Verkehrsrecht zu tun? Schließlich ist das Straßenverkehrsrecht Bundesrecht, und die Führerscheinklassen sind sogar EU-weit harmonisiert. Die Antwort liegt im föderalen System: Die Landesregierungen haben über den Bundesrat die Möglichkeit, Gesetzesinitiativen auf Bundesebene einzubringen (Bundesratsinitiative). Der Landtag kann die Landesregierung dazu auffordern, genau das zu tun. Zudem fordert die FDP-Fraktion die Nutzung nationaler Spielräume und die Ermöglichung von Modellprojekten zur wissenschaftlichen Bewertung.
Die Petition: 52.000 Unterschriften – und trotzdem abgelehnt
Bereits seit Anfang 2023 sammelte der SIP Scootershop aus dem bayerischen Landsberg am Lech Unterschriften für eine Petition an den Deutschen Bundestag. Über 52.000 Menschen unterzeichneten – mehr als die erforderlichen 50.000. Trotzdem wurde die Petition im Juli 2025 vom Petitionsausschuss abgelehnt.

Die Begründung: Die Fahrerlaubnisklassen seien durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) harmonisiert, eine nationale Abweichung bei der Klasse AM sei daher nicht möglich. Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe man nicht. Die Initiatoren halten dagegen, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten durchaus Spielräume lasse und eine nationale Sonderregelung – etwa eine zusätzliche Klasse „AM+“ für Fahrzeuge bis 60 km/h – keinen Verstoß gegen EU-Recht darstellen würde. Schließlich existieren bereits nationale Sonderregelungen wie die Erweiterung B196.
Warum 60 km/h die richtige Grenze ist
Die Anhebung auf 60 km/h hat mehrere Vorteile, die über das bloße Schnellerfahren hinausgehen:
Mehr Sicherheit: Rollerfahrer könnten im Stadtverkehr mit dem Verkehrsfluss mithalten. Die Geschwindigkeitsdifferenz zum übrigen Verkehr sinkt, die Zahl gefährlicher Überholmanöver nimmt ab. Genau das ist das Kernargument – und es ist durch die Unfallforschung gedeckt. Auch die Bundesanstalt für Straßenwesen hat festgestellt, dass Kleinkraftradfahrer überdurchschnittlich häufig in Auffahrunfälle verwickelt sind.
Gleichbehandlung: Die Sonderregelung für DDR-Mopeds zeigt, dass 60 km/h mit dem Führerschein AM problemlos möglich sind – und das seit über 30 Jahren. Es gibt keinen sachlichen Grund, moderne Roller schlechter zu stellen.
Mobilität im ländlichen Raum: Gerade für junge Menschen auf dem Weg zur Schule, Ausbildung oder Arbeit sind Kleinkrafträder oft das einzige bezahlbare Verkehrsmittel. Mit 45 km/h auf Landstraßen unterwegs zu sein, ist nicht nur unangenehm, sondern schlicht gefährlich.
Keine Autobahn-Problematik: Da Autobahnen und Kraftfahrstraßen nach § 18 StVO erst ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h befahren werden dürfen, bleiben Kleinkrafträder mit exakt 60 km/h weiterhin davon ausgeschlossen. Die Abgrenzung zur Führerscheinklasse A1 bliebe ebenfalls erhalten.
Förderung von E-Mobilität: Auch Elektroroller bis 4 kW Nennleistung fallen in die Klasse AM. Attraktivere Rahmenbedingungen würden den Umstieg auf emissionsfreie und platzsparende Zweiräder fördern – ein Gewinn auch für überlastete Innenstädte.
Wie geht es weiter?
Der politische Weg ist klar vorgezeichnet: Auf Landesebene kann über eine Bundesratsinitiative Druck auf den Bund ausgeübt werden. Dort muss entweder eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erfolgen – oder, falls die EU-Konformität geklärt werden muss, eine Initiative auf europäischer Ebene angestoßen werden. Der Vorschlag einer nationalen Zusatzklasse „AM+“ wäre ein gangbarer Kompromiss: Die harmonisierte Klasse AM bliebe bei 45 km/h bestehen, daneben gäbe es eine rein national gültige Erweiterung auf 60 km/h.
Ob die aktuelle Initiative aus NRW Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Fest steht: Das Thema ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Über 52.000 Petitionsunterstützer, politische Vorstöße aus den Landtagen und eine breite Unterstützung aus der Zweirad-Community zeigen, dass die 45-km/h-Grenze von vielen als realitätsfern empfunden wird. Wir unterstützen die Forderung nach 60 km/h für alle Kleinkrafträder – nicht als Privileg für DDR-Oldtimer, sondern als sinnvolle, sichere und zeitgemäße Regelung für alle.
Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24
Warum dürfen Kleinkrafträder in Deutschland nur 45 km/h fahren?
Warum dürfen Simson-Mopeds aus der DDR 60 km/h fahren?
Darf man mit einer Simson auch im EU-Ausland 60 km/h fahren?
Welchen Führerschein braucht man für ein Kleinkraftrad?
Was fordert die FDP-Landtagsfraktion in NRW genau?
Was hat der Landtag NRW mit dem Verkehrsrecht zu tun?
Was wurde aus der Petition für 60 km/h?
Steht EU-Recht einer Anhebung auf 60 km/h entgegen?
Dürften Kleinkrafträder mit 60 km/h auf die Autobahn?
Welche Vorteile hätte eine Anhebung auf 60 km/h?
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Ich bin 54.und es wäre mehr als fähr wegen der Sicherheit und gleich Berechtigung.