60 km/h für alle Kleinkrafträder!

Kleinkrafträder dürfen in Deutschland maximal 45 km/h fahren. Was als europäische Harmonisierung gedacht war, ist in der Praxis längst zum Sicherheitsproblem geworden: Wer mit 45 km/h unterwegs ist, kann im Stadtverkehr nicht mitschwimmen und wird auf Landstraßen zum Überholziel. Die FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen hat das Thema nun auf die politische Bühne gebracht – und fordert eine Anhebung auf 60 km/h. Eine überfällige Initiative, die ich ausdrücklich unterstütze.

45 km/h – eine Regelung, die gefährlich macht, was sie schützen soll

Seit 2002 gilt EU-weit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum (bzw. E-Roller bis 4 kW Nennleistung) eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die zuvor in Deutschland geltende Grenze lag bei 50 km/h – sie fiel der europäischen Vereinheitlichung zum Opfer. Denn in 7 von 12 EWG-Staaten lag die Grenze bereits bei 45 km/h, und die Minderheit – darunter Deutschland und Österreich – passte sich der Mehrheit an.

Das Problem liegt auf der Hand: Innerorts gilt Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit. Wer nur 45 km/h fahren darf, liegt permanent unter dem Verkehrsfluss. Die Folge sind ständige, oft riskante Überholmanöver durch andere Verkehrsteilnehmer. Auf Landstraßen mit Tempo 100 ist der Geschwindigkeitsunterschied noch drastischer. Rollerfahrer werden zum Verkehrshindernis und sind dabei selbst am stärksten gefährdet – als ungeschützte Zweiradfahrer.

Die absurde Simson-Ausnahme: DDR-Mopeds dürfen mehr als moderne Roller

Besonders grotesk wird die Situation durch eine Sonderregelung für DDR-Kleinkrafträder. Simson-Modelle wie die Schwalbe, S51 oder SR50, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr kamen, dürfen dank des Einigungsvertrags und § 76 Abs. 8 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) weiterhin 60 km/h fahren. Der Grund: In der DDR waren für 50-ccm-Kleinkrafträder 60 km/h erlaubt, und dieser Bestandsschutz wurde im Zuge der Wiedervereinigung übernommen – neben ein paar weiteren Kuriositäten.

30 Jahre alte Simsons dürfen 60 km/h fahren, moderne EU-Roller nur 45. Vollkommen absurd.

Das Ergebnis ist eine kaum zu rechtfertigende Ungleichbehandlung: Jahrzehntealte Mopeds ohne ABS, ohne moderne Bremstechnik und ohne aktuelle Sicherheitsstandards dürfen 60 km/h fahren – technisch hochmoderne, aktuelle Roller dagegen nur 45 km/h. Der Bestandsschutz hat die Gebrauchtpreise für Simson-Modelle in absurde Höhen getrieben, weil viele Käufer genau diese 15 km/h Vorteil suchen. Das kann nicht im Sinne einer rationalen Verkehrspolitik sein.

Jedoch diese Sonderregelung hat Grenzen: Die 60-km/h-Ausnahme gilt nur in Deutschland. Im EU-Ausland kennt man die nationale Übergangsvorschrift aus dem Einigungsvertrag nicht. Nach EU-Recht ist ein 50-ccm-Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h kein AM-Fahrzeug mehr, sondern fällt in die Kategorie A1. Wer seine Simson mit in den Urlaub nimmt und dort nur den Führerschein AM besitzt, fährt streng genommen ohne passende Fahrerlaubnis – er bräuchte mindestens die Klasse A1. Die Berechtigung, fas Fahrzeug mit AM zu führen, endet an der deutschen Staatsgrenze. Noch ein Grund mehr, die 60 km/h endlich für alle Kleinkrafträder einheitlich und EU-konform zu regeln.

Der NRW-Landtag greift das Thema auf

Am 6. Mai 2026 debattierte der Landtag von Nordrhein-Westfalen in seiner 121. Plenarsitzung unter Tagesordnungspunkt 8 den Antrag „Für mehr Verkehrssicherheit und leichteren Zugang zu Mobilität – Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern und Leichtkraftfahrzeugen auf 60 km/h anheben“. Christof Rasche, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, machte dabei deutlich, dass die aktuelle Begrenzung weder zeitgemäß noch sicher sei.

Nun mag man sich fragen: Was hat ein Landtag mit dem Verkehrsrecht zu tun? Schließlich ist das Straßenverkehrsrecht Bundesrecht, und die Führerscheinklassen sind sogar EU-weit harmonisiert. Die Antwort liegt im föderalen System: Die Landesregierungen haben über den Bundesrat die Möglichkeit, Gesetzesinitiativen auf Bundesebene einzubringen (Bundesratsinitiative). Der Landtag kann die Landesregierung dazu auffordern, genau das zu tun. Zudem fordert die FDP-Fraktion die Nutzung nationaler Spielräume und die Ermöglichung von Modellprojekten zur wissenschaftlichen Bewertung.

Die Petition: 52.000 Unterschriften – und trotzdem abgelehnt

Bereits seit Anfang 2023 sammelte der SIP Scootershop aus dem bayerischen Landsberg am Lech Unterschriften für eine Petition an den Deutschen Bundestag. Über 52.000 Menschen unterzeichneten – mehr als die erforderlichen 50.000. Trotzdem wurde die Petition im Juli 2025 vom Petitionsausschuss abgelehnt.

Simsons in einem meiner Motovlogs: MV265.

Die Begründung: Die Fahrerlaubnisklassen seien durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) harmonisiert, eine nationale Abweichung bei der Klasse AM sei daher nicht möglich. Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe man nicht. Die Initiatoren halten dagegen, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten durchaus Spielräume lasse und eine nationale Sonderregelung – etwa eine zusätzliche Klasse „AM+“ für Fahrzeuge bis 60 km/h – keinen Verstoß gegen EU-Recht darstellen würde. Schließlich existieren bereits nationale Sonderregelungen wie die Erweiterung B196.

Warum 60 km/h die richtige Grenze ist

Die Anhebung auf 60 km/h hat mehrere Vorteile, die über das bloße Schnellerfahren hinausgehen:

Mehr Sicherheit: Rollerfahrer könnten im Stadtverkehr mit dem Verkehrsfluss mithalten. Die Geschwindigkeitsdifferenz zum übrigen Verkehr sinkt, die Zahl gefährlicher Überholmanöver nimmt ab. Genau das ist das Kernargument – und es ist durch die Unfallforschung gedeckt. Auch die Bundesanstalt für Straßenwesen hat festgestellt, dass Kleinkraftradfahrer überdurchschnittlich häufig in Auffahrunfälle verwickelt sind.

Gleichbehandlung: Die Sonderregelung für DDR-Mopeds zeigt, dass 60 km/h mit dem Führerschein AM problemlos möglich sind – und das seit über 30 Jahren. Es gibt keinen sachlichen Grund, moderne Roller schlechter zu stellen.

Mobilität im ländlichen Raum: Gerade für junge Menschen auf dem Weg zur Schule, Ausbildung oder Arbeit sind Kleinkrafträder oft das einzige bezahlbare Verkehrsmittel. Mit 45 km/h auf Landstraßen unterwegs zu sein, ist nicht nur unangenehm, sondern schlicht gefährlich.

Keine Autobahn-Problematik: Da Autobahnen und Kraftfahrstraßen nach § 18 StVO erst ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h befahren werden dürfen, bleiben Kleinkrafträder mit exakt 60 km/h weiterhin davon ausgeschlossen. Die Abgrenzung zur Führerscheinklasse A1 bliebe ebenfalls erhalten.

Förderung von E-Mobilität: Auch Elektroroller bis 4 kW Nennleistung fallen in die Klasse AM. Attraktivere Rahmenbedingungen würden den Umstieg auf emissionsfreie und platzsparende Zweiräder fördern – ein Gewinn auch für überlastete Innenstädte.

Wie geht es weiter?

Der politische Weg ist klar vorgezeichnet: Auf Landesebene kann über eine Bundesratsinitiative Druck auf den Bund ausgeübt werden. Dort muss entweder eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erfolgen – oder, falls die EU-Konformität geklärt werden muss, eine Initiative auf europäischer Ebene angestoßen werden. Der Vorschlag einer nationalen Zusatzklasse „AM+“ wäre ein gangbarer Kompromiss: Die harmonisierte Klasse AM bliebe bei 45 km/h bestehen, daneben gäbe es eine rein national gültige Erweiterung auf 60 km/h.

Ob die aktuelle Initiative aus NRW Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Fest steht: Das Thema ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Über 52.000 Petitionsunterstützer, politische Vorstöße aus den Landtagen und eine breite Unterstützung aus der Zweirad-Community zeigen, dass die 45-km/h-Grenze von vielen als realitätsfern empfunden wird. Wir unterstützen die Forderung nach 60 km/h für alle Kleinkrafträder – nicht als Privileg für DDR-Oldtimer, sondern als sinnvolle, sichere und zeitgemäße Regelung für alle.

Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze von Kradmelder24

FAQ zum Thema Roller 60 km/h
Warum dürfen Kleinkrafträder in Deutschland nur 45 km/h fahren?
Seit 2002 gilt EU-weit eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h für Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum (bzw. E-Roller bis 4 kW). Die Regelung geht auf eine EWG-Richtlinie von 1992 zurück: In 7 von 12 Mitgliedstaaten galt bereits eine Grenze von 45 km/h, und Deutschland passte sich mit der Umsetzung der Mehrheit an. Zuvor waren in Deutschland 50 km/h erlaubt.
Warum dürfen Simson-Mopeds aus der DDR 60 km/h fahren?
DDR-Kleinkrafträder wie die Simson Schwalbe, S51 oder SR50 genießen Bestandsschutz. Laut Einigungsvertrag und § 76 Abs. 8 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gelten Fahrzeuge, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr kamen und nach DDR-Recht als Kleinkrafträder galten, weiterhin als solche – mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Diese Regelung ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Fahrer.
Darf man mit einer Simson auch im EU-Ausland 60 km/h fahren?
Die 60-km/h-Ausnahme für DDR-Kleinkrafträder ist eine rein deutsche nationale Regelung und gilt im EU-Ausland nicht. Nach EU-Recht ist ein 50-ccm-Fahrzeug mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit kein Fahrzeug der Klasse AM mehr, sondern fällt in die Kategorie A1. Das Fahrzeug selbst darf mit deutscher Zulassung ins Ausland mitgenommen werden, aber zum Führen wird dort im Zweifel mindestens der Führerschein A1 benötigt – der AM-Führerschein reicht nicht aus. Wer nur AM oder B (ohne A1) besitzt, muss sich an die jeweiligen nationalen Vorschriften des Reiselandes halten.
Welchen Führerschein braucht man für ein Kleinkraftrad?
Für Kleinkrafträder der Klasse AM benötigt man den Führerschein der Klasse AM, der in Deutschland ab 15 Jahren erworben werden kann. Die Klasse AM ist außerdem automatisch im PKW-Führerschein (Klasse B) enthalten. Auch DDR-Kleinkrafträder mit 60 km/h dürfen mit dem AM-Führerschein gefahren werden.
Was fordert die FDP-Landtagsfraktion in NRW genau?
Die FDP-Fraktion im NRW-Landtag fordert eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge von 45 auf 60 km/h. Außerdem sollen nationale Spielräume geprüft werden, etwa durch die Einführung neuer Führerscheinklassen, und Modellprojekte zur wissenschaftlichen Bewertung ermöglicht werden. Ziel ist eine Bundesratsinitiative oder ein Vorstoß auf Bundes- bzw. EU-Ebene.
Was hat der Landtag NRW mit dem Verkehrsrecht zu tun?
Das Straßenverkehrsrecht ist zwar Bundesrecht, aber die Landesregierungen können über den Bundesrat Gesetzesinitiativen einbringen. Der Landtag kann die Landesregierung beauftragen, eine solche Bundesratsinitiative zu starten. Genau das ist der Hebel, den die FDP-Fraktion in NRW nutzen möchte.
Was wurde aus der Petition für 60 km/h?
Der SIP Scootershop aus Landsberg am Lech startete Anfang 2023 eine Petition auf openPetition.de, die über 52.000 Unterschriften sammelte. Im Juli 2025 wurde die Petition vom Petitionsausschuss des Bundestages abgelehnt – mit dem Verweis auf die EU-weit harmonisierten Führerscheinklassen. Die Initiatoren halten die Argumentation für unzureichend und verweisen auf bestehende nationale Spielräume.
Steht EU-Recht einer Anhebung auf 60 km/h entgegen?
Das ist umstritten. Der Petitionsausschuss des Bundestages argumentiert, die 3. EU-Führerscheinrichtlinie harmonisiere die Klasse AM auf 45 km/h. Die Petitions-Initiatoren und die FDP-Fraktion NRW halten dagegen, dass nationale Sonderregelungen möglich seien – etwa eine zusätzliche, rein national gültige Klasse „AM+". Ein Präzedenzfall ist die deutsche Sonderregelung B196, die das Fahren von 125-ccm-Leichtkrafträdern mit dem PKW-Führerschein ermöglicht.
Dürften Kleinkrafträder mit 60 km/h auf die Autobahn?
Nein. Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nach § 18 StVO nur von Fahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte (eingetragene) Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Fahrzeuge mit exakt 60 km/h wären also weiterhin ausgeschlossen, die Abgrenzung bleibt klar.
Welche Vorteile hätte eine Anhebung auf 60 km/h?
Die wichtigsten Vorteile sind mehr Sicherheit durch geringere Geschwindigkeitsdifferenzen im fließenden Verkehr und weniger riskante Überholmanöver, Gleichbehandlung aller Kleinkrafträder unabhängig von ihrem Baujahr, bessere Mobilität insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum sowie attraktivere Rahmenbedingungen für emissionsfreie E-Roller.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Stand und können sich seitdem geändert haben. Im konkreten Einzelfall wende dich an einen Rechtsanwalt oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle. Externe Inhalte verlinkter Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

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