Day: 23. Mai 2018

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? Fahrtenbuch auch nach Ummeldung

? Fahrtenbuch auch nach Ummeldung

Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches erlischt nicht, wenn der Autohalter seinen bisherigen Wagen ab- und einen neuen anmeldet. Die Verkehrsbehörde kann ihre ursprüngliche Auflage dann auf das aktuelle Fahrzeug übertragen. Dabei dürfen ein oder auch mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmt werden. Darauf hat das Verwaltungsgericht Leipzig bestanden (Az. 1 K 231/10).

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