? Action-Cams verboten?

MV117: Am 25. Mai 2018 trat die EU-DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung, engl.: GDPR) in Kraft. Dieses neue Regelwerk wird weit reichende Folgen für alle haben, die einen digitalen Fotoapparat oder eine Videokamera besitzen und in der Öffentlichkeit einsetzen. Fritze versucht zu erklären, was sich speziell für Motovlogger ändern wird.

? Fahrtenbuch auch nach Ummeldung

Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches erlischt nicht, wenn der Autohalter seinen bisherigen Wagen ab- und einen neuen anmeldet. Die Verkehrsbehörde kann ihre ursprüngliche Auflage dann auf das aktuelle Fahrzeug übertragen. Dabei dürfen ein oder auch mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmt werden. Darauf hat das Verwaltungsgericht Leipzig bestanden (Az. 1 K 231/10).

? Bluetooth-Pack für alle!

MV116: Dass man mit dem Sena GP10 Gespräche von gekoppelten Sena-Headsets mit einer angeschlossenen Gopro aufnehmen kann, ist nichts Neues – dafür wurde sie schließlich gebaut. Aber mit dem passenden Kabel klappt das jetzt auch mit Action Cams anderer Hersteller, zum Beispiel der Drift Ghost-S. Fritze erklärt, wie das geht.