In der Schweiz ist ein deutscher Kraftfahrer aus Ditzingen (bei Stuttgart) in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, nachdem er mit 200 km/h durch den Gotthardtunnel gefahren war. Es soll bei mehreren Überholvorgängen zu Gefährdungen gekommen sein, verletzt wurde niemand.
Dieses Urteil finde ich insbesondere deswegen interessant, weil das Bremer Landgericht neulich in der Sache Alpi Fährt eine ähnlich lange Freiheitsstrafe verhängte, im dortigen Fall jedoch ging es um eine Tötung. Sind unsere Gerichte zu lasch oder die Schweizer zu streng?
Quelle: Focus, Stuttgarter Nachrichten



