VU-Flucht

Start > Meldungen > VU-Flucht

Leider bleibe auch ich nicht von Verkehrsunfällen verschont, und so hatte es mich, nach elf Jahren, neulich mal wieder erwischt. Hier mein anonymisierter Unfallbericht, um Eure vielen Anfragen in den Sozialen Medien zu beantworten:

Unfallbericht

Am 28.11.2017, gegen 17.50 Uhr, befuhr ich bei völliger Dunkelheit und trockener Witterung, als Führer des

Krad,
BMW R 1200 GSA,
amtl. Kennz.: xxxxxxx,

die Verbindungsstraße

zwischen der L298, Winsener Straße,
Bergen OT Belsen, LK Celle,
und dem Goldbergweg, Bergen,

in Fahrtrichtung Bergen, Goldbergweg. Diese Verbindungsstraße verläuft dort parallel zum Fuchsmoorgraben in Belsen.

Als ich, auf dem Weg von meinem Dienstort xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, aus Richtung Winsen (Aller) kommend, von der Winsener Straße nach rechts in die besagte Verbindungsstraße einbog, erkannte ich dort in etwa 500 m Entfernung zwei PKW im Gegenverkehr, in meine Richtung auf mich zukommend. Ich hatte am Krad Abblendlicht eingeschaltet und fuhr mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h.

Die Fahrbahn dort besteht aus einem etwa 2,5 m breiten asphaltierten Mittelteil und zwei je etwa 1 m breiten geschotterten Seitenstreifen links und rechts davon. Die Asphaltdecke ist etwa 10 – 15 cm höher als die Seitenstreifen.

Kurz hinter der Einmündung Diecksdammweg trafen der erste der beiden entgegenkommenden PKW und ich aufeinander. Ich fuhr am äußersten rechten Rand des asphaltierten Mittelteils der Fahrbahn, während der PKW etwa seine Hälfte des asphaltierten Mittelteils und mit den beiden rechten Rädern den geschotterten Seitenstreifen befuhr. Auf diese Weise kamen wir bei einer Geschwindigkeit von etwa 40 – 50 km/h und ausreichend seitlichem Sicherheitsabstand problemlos aneinander vorbei.

Der zweite PKW fuhr etwa 10 – 20 m hinter dem ersten, jedoch annähernd mittig auf dem asphaltierten Mittelteil, und ragte somit ein erhebliches Stück über die gedachte Mittellinie auf meine Fahrbahnseite herüber. Ich verringerte meine Geschwindigkeit etwas, fuhr nach wie vor auf dem asphaltierten Fahrbahnteil, etwa mit einem Abstand von 10 – 15 cm zur Asphaltkante am rechten Rand, und ging in gutem Glauben davon aus, dass der PKW noch rechtzeitig auf seine rechte Fahrbahnhälfte einscheren würde, so wie das auf dieser Straße bisher üblich war, erwartet werden kann und von allen Fahrzeugführern stets praktiziert wurde. Bis zuletzt machte der Fahrzeuglenker jedoch weder Anstalten, meine Fahrbahnhälfte zu meinen Gunsten zu räumen, noch verringerte er seine Geschwindigkeit merklich.

Vom betreffenden PKW konnte ich weder Kennzeichen noch Typ erkennen, jedoch fielen mir dessen sehr helle und kaltweiß leuchtenden LED-Doppelscheinwerfer auf, während der erste entgegenkommende PKW herkömmliche gelblich scheinende Halogenscheinwerfer hatte.

Erst als ich realisierte, dass der Abstand unserer Fahrzeuge untereinander fürs Anhalten zu gering war, machte ich im letzten Moment eine Ausweichbewegung nach rechts, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dazu musste ich die etwa 10 cm hohe Asphaltkante überqueren. Der geschotterte Teil ist dort sehr uneben und enthält teilweise große und tiefe Schlaglöcher. Ob es zu einer Berührung unserer Fahrzeuge kam, kann ich weder behaupten noch ausschließen.

Wegen der hohen Kante und der Fahrbahnbeschaffenheit verriss das Vorderrad meines Krades, und es kam zum Sturz. Ich rutschte, linksseitig liegend, mit dem Krad über den asphaltierten Fahrbahnteil in Richtung Fahrbahnmitte. Durch den Sturz zog ich mir eine schwere Prellung der linken Schulter, des linken Oberarms sowie einiger Rippen im linken Brustkorbbereiches zu. Außerdem entstand sowohl am Krad als auch an meiner Schutzkleidung insgesamt erheblicher Sachschaden.

Nach dem Sturz erhob ich mich sofort und erkannte, dass der unfallbeteiligte PKW nach etwa 50 Metern angehalten hatte. Offenbar muss der Fahrzeugführer meinen Sturz bemerkt haben.

Mein Krad lag zu diesem Zeitpunkt quer auf der Fahrbahn. Während ich mich daran machte, das etwa 280 kg schwere Krad aufzurichten, sah ich, dass der soeben noch stehende PKW in Richtung der Einmündung zur Winsener Straße weiterfuhr. Fahrtrichtungsanzeiger konnte ich nicht erkennen, ebenso wenig die Richtung, in welche er dort abgebogen sein musste.

Also beschloss ich, mein inzwischen aufgerichtetes Krad zu wenden und die Verfolgung aufzunehmen. Seit dem Sturz war bis dahin etwa 1 Minute vergangen. Ich bemerkte einen zwischenzeitlich am Unfallort angekommenen PKW aus Richtung Winsener Straße, der jedoch andere Scheinwerfer als der betreffende Unfallgegner hatte, und dem ich deshalb keine weitere Beachtung schenkte.

An der Einmündung zur Winsener Straße angekommen, sah ich auf Höhe des Lokals „Baan 41“ die roten Lichter eines sich in Richtung Winsen entfernenden PKW. Rechtsseitig in Richtung Bergen waren keine Rücklichter zu erkennen. Deshalb entschloss ich mich, das Fahrzeug nach links zu verfolgen, erreichte es etwa in Höhe der Einmündung zum Truppenübungsplatz Hohne / Lager Hörsten und fuhr aber nur so weit auf, um Typ und Kennzeichen zu erkennen.

Bei dem PKW handelte es sich um einen

dunklen PKW VW Tiguan,
amtl. Kennz.: xxxxxxx.

(Bemerkung: Täterschaft konnte inzwischen zweifelsfrei ausgeschlossen werden).

Außer diesen vorausfahrenden PKW konnte ich noch die Rückleuchten eines weiteren erkennen, welche sich jedoch sehr weit in der Ferne voraus befanden, etwa schon kurz vor Höhe der Gedenkstätte Bergen-Belsen, und welchen ich deshalb für nicht relevant hielt. Ich drehte daher um und steuerte direkt das Polizeikommissariat xxxxxxxxxxxxxxx an, um den Verkehrsunfall und das unerlaubte Entfernen des Unfallgegners dort bei POK xxxxxxx unter der Vorgangsnummer xxxxxxxxxxx zur Anzeige zu bringen.

Tja. So kann’s gehen 😉 Anscheinend hat sich da jemand sehr gekonnt und offenbar erfolgreich aus dem Staub gemacht. Nach meiner Ansicht ist er damit ein ziemlich hohes Risiko eingegangen, denn wir haben es hier mit einer Straftat nach § 142 StGB zu tun, und die Wahrscheinlichkeit, dass es weitere Zeugen gibt (etwa der Führer des ihm vorausfahrenden PKW) ist nicht auszuschließen. Möge ihn der Blitz beim Scheißen treffen!

§ 142 StGB | Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er (…) zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat  (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hm. Da stellt sich allerdings die Frage, ob der Fahrer des Wagens mit den auffallend hellen LED-Scheinwerfern überhaupt Unfallbeteiligter ist. Ein Blick in die StVO schafft Klarheit:

§ 34 Abs. 2 StVO | Unfall
Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.

Dort steht „beigetragen haben kann“. Mal sehen. Wir befuhren also beide die selbe Straße, er kam mir entgegen. Ich fuhr am rechten Rand des asphaltierten Mittelteils, und er mitten drauf, beanspruchte also sowohl seine Hälfte als auch meine. Er hätte zu seiner Rechten durchaus Platz und die Möglichkeit gehabt, so wie das dort alle PKW-Fahrer tun, nach rechts auf den Seitenstreifen auszuweichen. Tat er aber nicht, und so musste ich ausweichen.

Demnach ist der Fahrer zweifellos als Unfallbeteiligter zu sehen und hat deshalb am Unfallort zu bleiben, wie es § 142 StGB verlangt: Unfallbeteiligte haben unverzüglich anzuhalten, Verletzten zu helfen, die Unfallstelle abzusichern und seine Daten den anderen Beteiligten zu nennen.

Leider tat er all das nicht.

Auf meinem Schaden werde ich daher wohl sitzen bleiben, der Schutzanzug ist übern Jordan. Aber immerhin hat er treu und zuverlässig seinen Zweck erfüllt, und dafür trägt man solche Sachen schließlich.

Meine Jacke ist wohl dahin, die Hose schaut nicht viel besser aus.
Meine Jacke ist wohl dahin, die Hose schaut nicht viel besser aus.

Die Dicke hat, bis auf ein paar Schrammen, einer zerfetzten Seitentasche, einem verbogenen linken Motorschutzbügel und einer Beule im linken Koffer, nichts Ernsthaftes abbekommen. Full-Dresser in vollem Koffer-Ornat leben eben doch etwas sicherer, anscheinend. Motor und Tank sind dicht, und der Geradeauslauf ist unverändert gut.

Und wer es ganz genau wissen will: hier liegt der Tatort.

In diesem Sinne, fahrt vorsichtig! Es geht schneller, als man denkt.

Die Linke zum Gruß,
Euer Fritze

Fritze

Seit über 30 Jahren begeisterter Motorradfahrer mit Hang zur Fotografie und Videofilmerei. Als Vielfahrer verwachsen mit seiner BMW R 1200 GS Adventure. Lebt in der Nähe von Lüneburg und pendelt beruflich nach Hannover. ► Equipment: ▸ Motorrad: BMW R 1200 GS Adventure (K255) ▸ Action Cams: SONY FDR-X3000