Hauptverhandlung gegen „Alpi fährt“

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Am 12. Dezember begann vor der Strafkammer am Bremer Landgericht die Hauptverhandlung gegen den unter Mordanklage stehenden Youtuber Alperen T., in der Szene besser bekannt als „Alpi fährt“. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-jährigen Bremer vor, am 17. Juni 2016 in Bremen-Walle mit seinem 200 PS starken Motorrad einen Verkehrsunfall verursacht und sich daraufhin mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Im weiteren Verlauf seiner Flucht soll es dann zum Zusammenstoß mit einem Fußgänger gekommen sein, welcher dadurch mehrere Meter weit durch die Luft geschleudert wurde und noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen erlag.

Kawasaki ZX-10R (Leistung 200 PS)Zum Zeitpunkt des Unfalles soll die Geschwindigkeit seiner schwarzen Kawasaki ZX-10R mehr als 100 Kilometer pro Stunde betragen haben, obwohl an dieser Stelle höchstens 50 km/h erlaubt sind. Laut Staatsanwaltschaft hätte der Unfall vermieden werden können, wenn sich der Angeklagte an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hätte, selbst vor dem Hintergrund, dass der Fußgänger zum betreffenden Zeitpunkt die Fahrbahn angeblich bei rotem Ampelsignal überquerte. Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für seine offene Maschine soll der 24-jährige, der sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft befindet, indes nicht gewesen sein.

„Alpi fährt“ mit viel zu hoher Geschwindigkeit durch Bremen (Quelle: yt-Screenshot)..Der Youtuber war bekannt für seine Videos, in denen er teilweise mit halsbrecherischer Geschwindigkeit durch Bremen fuhr. Nicht wenige seiner „Fans“ verehrten ihn dafür. Unter dem sichergestellen Filmmaterial fanden die Ermittler angeblich auch Videos, in denen der Tacho während der Fahrt durch die Bremer City mehr als 170 km/h anzeigt. Der Youtube-Kanal Alpi fährt hatte zum Schluss rund 85.000 Abonnenten und warf für den Angeklagten offenbar Werbeeinnahmen in nicht unerheblicher Höhe ab.

Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt, der Urteilsspruch wird am 13. Februar 2017 erwartet.

Quellen: dpa, youtube, Weser-Kurier, taz

Am zweiten Verhandlungstag wurden erste Zeugen vernommen. Als Grund für seine Raserei gab der Angeklagte auf Nachfrage des Staatsanwaltes zögernd an: „weil es Spaß macht“. Er gab vor dem Gericht zu, häufig viel zu schnell durch Bremen gefahren zu sein und mit den Videos über Werbeeinnahmen bei Youtube Geld verdient zu haben, im Monat vor dem Unfall etwa 900 Euro. Ihm sei bewusst gewesen, dass er mit seinem Führerschein der Klasse A2 nur Motorräder bis 48 PS hätte fahren dürfen, aber keinesfalls die 200 PS starke Kawasaki.

Aufnahmen des Unfalles habe er mit seiner Helmkamera nicht gemacht, weil die Kamera angeblich defekt war. Zum Unfallzeitpunkt sei er mit geschätzt etwa 150 km/h unterwegs gewesen, räumte der Angeklagte auf Vorhalt ein, wie auch schon gegenüber einem Sachverständigen bei der ersten Vernehmung.

An einen vorangegangen Beinahe-Unfall mit einem Motorrad will sich Alperen T. nicht mehr recht erinnern, doch der Fahrer des anderen Motorrades ist Polizist und machte vor Gericht präzise Angaben zu Zeitpunkt und Hergang.

Zwei Jugendliche, die unmittelbar vor dem tödlich verletzten Arno S. die Straße an der selben Stelle überquerten, gaben an, dass von dem herannahenden Motorrad des Angeklagten nichts zu sehen gewesen sei. Plötzlich hörten sie jedoch das laute Aufheulen der Motorgeräusche, und als sie sich umgedreht hatten, habe es auch schon geknallt. Der Fahrer habe nicht gebremst sondern eher noch Gas gegeben, so die beiden Zeugen einhellig.

Der dritte Verhandlungstag ist der 5. Januar 2017.

Quellen: Weser-Kurier, taz

Update 05.01.17:

Am dritten Verhandlungstag wurden im überfüllten Gerichtssaal über drei Stunden mehrere Videofilme aus den rund 15 Stunden sichergestellten Filmmaterials vorgeführt. Die Filme mit den gesprochenen Kommentaren des Angeklagten sollen Rückschlüsse auf seine subjektive Sichtweise seiner riskanten Fahrweise liefern. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wird durch diese Filme deutlich, dass der Angeklagte das Leben anderer leichtfertig gefährdet hatte.

Am 12. Januar 2017 wird der Prozess fortgesetzt.

Quellen: Weser-Kurier

Update 12.01.17:

Seine Ex-Freundin, die am vierten Verhandlungstag zur Sache aussagte, charakterisierte den Angeklagten, Alperen T., als „hilfsbereit und emphatisch“. Mehrmals sei sie bei ihm auf dem Motorrad mitgefahren und habe sich dabei nie unwohl gefühlt.

Der Polizist, der Alperen T. am Tag nach dem Unfall im Krankenhaus die Nachricht vom Tod des Fußgängers überbrachte, sagte aus, dass A. von der Mitteilung „sichtlich berührt“ gewesen sei.

Im völligen Gegensatz dazu benahm er sich in seinen Videos, wo er Verkehrsteilnehmer als „behinderte Hurensöhne“, „Spast“ und „Missgeburt“ beleidigte, während er auf seiner 200 PS starken Kawasaki viel zu schnell durch Bremen fuhr. Der junge Mann, der früher unentgeltlich Schülern Nachhilfe gegeben hatte und Lehrer werden wollte, sagt, seine Wortwahl sei „komplett unüberlegt“ gewesen.

Der fünfte Verhandlungstag wird der 18. Januar 2017 sein.

Quellen: Kreiszeitung, taz

Update 18.01.17:

Am heutigen Verhandlungstag gab es lediglich die Verlesung von Gutachten und ärztlichen Berichten, was für das öffentliche Publikum wohl eher uninteressant gewesen sein dürfte.

Der sechste Verhandlungstag wird der 24. Januar 2017 sein.

Quellen: taz

Update 24.01.17:

Vor dem Landgericht verwickelte sich der Zeuge und Fahrer des durch Alperen T. mutmaßlich beschädigten Mercedes in Widersprüche. Der Mann behauptete zwar, dass einer der Kratzer an seinem – mit mehreren Altschäden übersähten – Mercedes von einer Kollision mit dem Motorrad des A. stammte, konnte das jedoch nicht zweifelsfrei belegen. Demnach muss bezweifelt werden, dass die Beschädigungen an seinem PKW eindeutig durch A. verursacht wurden. Dies wurde ebenfalls durch einen Gutachter so bestätigt. Ob danach die Vorwürfe der Fahrerflucht sowie einer Verdeckungsabsicht (im Hinblick auf die Mordanklage) aufrecht erhalten werden können, ist nunmehr fraglich.

Weiterhin unstrittig ist, dass A. unmittelbar vor dem Zusammenstoß mit dem Fußgänger mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit fuhr, wahrscheinlich etwas mehr als 100 km/h.

Am 31.01.2017 sollen die Plädoyers der Anklage und Verteidigung gehalten, und, falls es zeitlich zu schaffen ist, auch das Urteil gesprochen werden.

Quellen: taz

Update 31.01.17:

Urteil: Alperen T. muss wegen Fahrlässiger Tötung für 2 Jahre und neun Monate ins Gefängnis, seine Fahrerlaubnis bleibt für 4 Jahre entzogen. Das entschied heute das Landgericht Bremen und blieb mit dem Strafmaß deutlich unterhalb dessen, was die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer forderte. Diese änderte nach der Aussage des Zeugen (PKW-Fahrer) die Anklage von Mord auf Totschlag und forderte 7 Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe, worauf sich die Richter jedoch nicht einließen.

Quellen: Weser-Kurier, taz

Update 08.02.17:

Revision: Gegen die Entscheidung im Prozess hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage mit. Der Prozess wird nicht neu aufgerollt. Das Urteil soll in der Revision vom Bundesgerichtshof in Leipzig lediglich auf Verfahrensfehler und die Anwendung sachlichen Rechts geprüft werden. Die Bremer Staatsanwaltschaft hatte in der Tat eine vorsätzliche Tötung gesehen, diese Einschätzung teilte das Landgericht in seinem Urteil nicht. Anwalt Armin von Döllen kündigte an, voraussichtlich ebenfalls Revision einzulegen. Dafür hatte er bis Mittwochnacht um 24 Uhr Zeit. Die Verteidigung hatte eine Strafe zur Bewährung gefordert. Zu Beginn des Prozesses hatten die Anwälte die Besetzung der Kammer gerügt. Das Landgericht hatte wegen Überlastung der Strafkammern eine Hilfsstrafkammer berufen.

Quellen: Weser-Kurier, NWZ Online

Update 01.03.2018:

Urteil: Der Bundesgerichtshof bestätigt in einer Revisionsverhandlung das erstinstanzliche Urteil von 2 Jahren und 9 Monaten. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig, Alperen T. muss seine Strafe antreten.


Kradmelder24

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