Der hatte doch sein Leben!

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Ein Kommentar von Fritze.

Seit die Gerichtsverhandlung vor dem Bremer Landgericht in der Sache gegen den bekannten Youtuber „Alpi fährt“ begonnen hat, sprießen die Videos und Kommentare seiner Fans in den Sozialen Medien wie wild aus dem Boden. Der Grund, weshalb die Gemüter erhitzen, liegt in der Formulierung der Anklage. Sie lautet nämlich auf Mord.

Im Folgenden will ich mit einfachen und (hoffentlich) klar verständlichen Worten zu erklären versuchen, warum, offenbar, die Anklage diesen drastischen Tatbestand erfüllt sieht.

Was ist eigentlich passiert?

Bekanntlich war Alpi am 17. Juni 2016 – wie schon so oft zuvor – mit seiner 200 PS starken Kawasaki ZX-10R Ninja und der Helmkamera unterwegs in Bremen – vermutlich, um ein weiteres Video für seinen von mittlerweile über 85.000 Abonnenten regelmäßig besuchten und in jenen Tagen stark anwachsenden Youtube-Kanal zu drehen. Allerdings besaß Alpi nicht die für seine leistungsoffene Kawasaki erforderliche Fahrerlaubnis sondern lediglich einen Führerschein der Klasse A2, welcher ihn nur zum Führen von Krädern bis höchstens 48 PS berechtigt hätte. Jedenfalls soll es im Verlauf seiner Fahrt zu einer Kollision mit einem Pkw gekommen sein, bei dem leichter Sachschaden entstand.

Jedoch, anstatt am Unfallort zu verbleiben und dort die Feststellung seiner Personalien zugunsten des anderen Beteiligten zu ermöglichen, hatte sich A. angeblich vom Unfallort entfernt und war offenbar mit sehr hoher Geschwindigkeit davongefahren. Im weiteren Verlauf seiner Flucht soll er sich einem Baustellenbereich und einer Fußgängerfurt mit Ampelsignal genähert haben, wo ein Fußgänger – angeblich bei rot – über die Fahrbahn ging. Hier kam es schließlich zum Zusammenstoß zwischen dem Motorrad und dem Fußgänger, in dessen Folge der Mann noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen erlag.

Gutachter gehen davon aus, dass die Aufprallgeschwindigkeit – trotz vorheriger Vollbremsung – bei knapp 68 km/h gelegen haben muss. Der Getötete stand laut übereinstimmenden Medienberichten unter Alkoholeinfluss, jedoch ist nichts weiter über den Grad des Alkoholspiegels bekannt. Zeugen berichten, dass er zuvor lediglich ein Bier getrunken habe. Alpi trug durch Zusammenstoß und Sturz ebenfalls schwere Verletzungen davon, meldete sich seinen Fans gegenüber aber noch am selben Abend aus dem Krankenhaus.

Link: ausführlichere Informationen zum laufenden Prozess.

Und deshalb gleich Mord? Wow.

So weit zu den aus Polizeiberichten und Medien öffentlich zugänglichen Informationen. Eine gefühlte Mehrheit seiner Fans versteht nicht, weshalb die Anklage hier auf Mord erkennt und macht ihrem Ärger in den Sozialen Medien lautstark Luft. Die geäußerten Meinungen schwanken sinngemäß zwar zwischen „er hat großen Mist gebaut“, „er hat eine gerechte Strafe verdient“ und „das passiert eben schonmal beim Motorradfahren“ – sind sich weitestgehend aber einig in der Einschätzung, dass das alles „ja nie und nimmer Mord gewesen sei“, sondern (offenbar nach Bauchgefühl) höchstens Fahrlässige Tötung. Und überhaupt, was hatte der „besoffene Rentner“ da auf der Straße zu suchen? Selbst schuld, was springt er dem Alpi auch bei Rot direkt vor das Bike! Der war ja sowieso schon alt und hatte doch sein Leben eh’ schon hinter sich gehabt, während nun der arme und noch so junge Alpi für immer ins Gefängnis soll? Wird es jemals wieder Videos von Alpi geben? Typisch Deutschland, Kinderschänder kriegen Bewährung und Biker lebenslänglich. Was für ein ungerechtes Scheißsystem…

Aber wie das halt immer so ist mit dem Bauchgefühl. Manchmal kommt’s hin, manchmal nicht. Und zum Glück ist es vor deutschen Gerichten auch noch nicht so weit, dass erst die Menge der Haftjahre nach Tageslaune ausgewürfelt wird und man dann die passende Strafvorschrift dazu raussucht. Klar war Alpi ein charismatischer und lustiger Typ, keine Frage. Aber das zählt hier nicht. Es wurde ein Mensch durch sein Handeln getötet, und dabei spielt es ü-ber-haupt keine Rolle, wie alt, ob es ein Rentner und er angetrunken war. Im StGB steht für derartige Lebenslagen genau drin, was zu tun ist. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 211 StGB | Mord:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer (…) aus niedrigen Beweggründen, (…) um eine andere Straftat (…) zu verdecken, einen Menschen tötet.

Es wird also aus Absatz 1 schonmal klar, dass es im Falle des Mordes bei der Strafzumessung nichts zu Schachern gibt. Mord kennt nur lebenslang, und das ist zunächst durchaus wörtlich zu nehmen; irgendwelche wilden Thesen rund um die berüchtigten „sind ja eh’ nur höchstens 15 Jahre“ lassen wir hier mal stecken. Um als Mörder zu gelten, müssen die Tatbestandsmerkmale aus Absatz 2 erfüllt sein. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit habe ich die unwesentlichen Passagen mal weggelassen und nur das zitiert, was nach den Presseberichten der Staatsanwaltschaft in Alpis Fall wohl maßgeblich sein dürfte.

Jemand muss also eine andere Person getötet haben – und zwar vorsätzlich; das spielt sich im Kopf des Täters ab und ist deshalb etwas Subjektives. Der Vorsatz kennt grundsätzlich zwei Formen, den direkten (also die volle Absicht) und den bedingten Vorsatz. Um diese zweite Form geht es hier, und ich will das mal in etwa so erklären, dass sich der Täter bei der Tathandlung sagt: „und wenn schon… mir doch egal, wenn jemandem was passiert bei dem was ich hier gerade mache“, er also billigend in Kauf nimmt, dass der Taterfolg eintritt. Im Gegensatz dazu kann man einige bestimmte Tathandlungen auch fahrlässig (bewusst oder unbewusst) begehen. Aber das spielt hier keine Rolle.

Die „niedrigen Beweggründe“ dürfte die Anklage, neben der puren Lust am schnellen Fahren, wohl am ehesten darin erfüllt sehen, dass A. mit seinem Youtube-Kanal Geld verdiente. Alpis Kanal boomte innerhalb weniger Wochen und hatte in der fraglichen Zeit bereits mehr als 85 tausend Abonnenten, was laut Aussage des Verteidigers Werbeeinnahmen von knapp tausend Euro pro Monat abwarf. Das ist für einen ansonsten erwerbslosen 23-Jährigen schon ein ganz ordentliches Einkommen. Geldgier also im Angesicht des florierenden Geschäfts? Das dürfte zweifellos ein niedriger Beweggrund sein. Erhöhte Geltungssucht mag vielleicht ein weiterer Aspekt gewesen sein, wer weiß.

Und schließlich geht es da um die Verdeckung einer anderen Straftat. Alpi fuhr den Tag (und mit Sicherheit auch schon all die Wochen zuvor) mit einer leistungsoffenen Maschine, obwohl er mit seinem Führerschein der Klasse A2 nur höchstens 48 PS hätte fahren dürfen. Ob die Maschine vorher jemals ordnungsgemäß gedrosselt war, ist nicht bekannt und spielt auch keine Rolle, jedenfalls ist das die fortgesetzte Begehung einer Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Jetzt kommt für die Anklage aber auch noch Totschlag in Betracht, sozusagen als Fallback-Lösung, falls das Gericht bei Mord nicht mitgeht. Fallen also die o.a. Mordmerkmale aus Absatz 2 weg, dann bliebe ja möglicherweise immer noch eine vorsätzliche Tötung übrig, und das Strafmaß wäre dann variabel. Doch auch der Totschlag kennt in bestimmten Fällen die lebenslange Freiheitsstrafe als exklusives Strafmaß:

§ 212 StGB | Totschlag:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Soweit ich das mitbekommen habe, steht der Tatvorwurf des Besonders schweren Totschlags aus o.a. Absatz 2 jedoch nicht im Raum (warum eigentlich?), weshalb ich auch nicht weiter in diese Richtung spekulieren will und auch nicht näher auf die dafür erforderlichen Voraussetzungen eingehe. Wenn es der Anklage aber nicht gelingen sollte, dem A. bei der Tötung des Fußgängers wenigstens bedingten Vorsatz vor Gericht nachzuweisen, dann sind beide, Mord und Totschlag, vom Tisch. Doch dazu komme ich noch.

Hoppla, jetzt komm’ ich!

Aus seinen Videos geht klar hervor, dass A. nicht nur ausnahmsweise sondern überwiegend, quasi die ganze Zeit, viel zu schnell fuhr und Tempolimits für ihn anscheinend keinerlei Bedeutung hatten. Ob er innerorts 50 km/h fuhr oder 170, hing offenbar einzig und allein vom Grad seiner Laune ab, er bestimmte die Geschwindigkeit, wer wann und wo überholt wird, welches Auto auf der Bremer Partymeile zum spontanen Rennen herausgefordert wird. Vernünftige Motorradschutzkleidung schaffte er sich erst kurz vor dem tragischen Ereignis an, in der Regel genügte ihm auf seinem Supersportler ein cooles T-Shirt. In seinen (inzwischen entfernten) Videos kommt das alles wie ein einziger großer Spaß rüber. Wer dort als Fußgänger oder Radfahrer im Weg steht oder zu langsam fährt, wird derbst beleidigt. Sein halsbrecherischer Fahrstil war das Geschäftsmodell, und seine Fans liebten ihn dafür.

Ob er so veranlagt ist oder seine vielen Fans ihn zu der irren Raserei erst motiviert hatten, wird das Gericht vermutlich bei der Frage nach der Vorwerfbarkeit und Schwere der Schuld beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft will laut Presseberichten jedenfalls erfüllte Mordmerkmale erkennen und muss für jedes davon zumindest den (bedingten) Vorsatz nachweisen – der Verteidigung hingegen wird indes schon der Nachweis eines einzigen fahrlässig erfüllten Merkmals genügen, und sie dürfte demnach jedes Urteil unterhalb Mordes und Totschlages als Sieg feiern. In jedem Fall jedoch ist eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu erwarten.

Bittere Tragik

Alpi, der sich mit schlauen Äußerungen seinen Zuschauern gegenüber gerne als Verkehrsexperte mit weitreichender Motorraderfahrung darstellte, hatte in Wirklichkeit nur einen Führerschein der Klasse A2 – und damit keine gültige Fahrerlaubnis für seine offene Ninja. Das dürfte für die Masse seiner treuen Fans schonmal die erste enttäuschende Überraschung gewesen sein, manch hartnäckiger Anhänger glaubt diesen Vorwurf ja bis heute noch nicht und verharrt wegen Alpis Video von der ominösen Polizeikontrolle lieber in seiner heimeligen Traumwelt.

Mag ja sein, dass A. vielleicht gut fahren konnte, aber bremsen konnte er leider nicht – denn für diese spezielle Situation hat es offensichtlich doch nicht gereicht. Wer in Deutschland ohne passenden Führerschein fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG und riskiert im schlimmsten Fall bis zu einem Jahr Gefängnis.

Und genau wegen der fehlenden Fahrerlaubnis dürfte er sich nach dem harmlosen Rempler vom Unfallort davongemacht haben. Wäre er stehengeblieben und der Unfallgegner hätte die Polizei gerufen, wäre mit Sicherheit Alpis fehlende Fahrerlaubnis festgestellt worden, mit für ihn fatalen Folgen: Strafanzeige, Fahrverbot, Betriebskapital (seine publikumswirksame Ninja) beschlagnahmt, Youtube-Karriere beendet und Werbeeinnahmen futsch, Reputation und Ruf im Arsch. Kurzum: der Versager der Nation. Das alles stand für ihn auf dem Spiel, als er sich offenbar entschied, mit Vollgas vom Unfallort zu flüchten.

Alles weitere ist bittere Tragik, der Fußgänger Arno Sch. tritt Minuten später für die Dauer eines Wimpernschlages in Alpis Leben.

Ja und, fährt nicht jeder mal zu schnell?

Klar, niemand von uns hält sich durchgehend konstant und konsequent an alle Verkehrsregeln, ich inbegriffen. Aber es macht eben schon einen Riesenunterschied, ob jemand mit 50 oder 60 km/h durch die Stadt fährt oder dort mit über 170 Klamotten durchballert. Schrecksekunde, Reaktionszeit, Bremsweg… jeder, der einen Führerschein besitzt, hat davon schonmal gehört. Wer aber nicht abschätzen kann, was bei einem Crash mit derart hoher Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Spiel steht, der hat jedenfalls auf einem Krad nichts zu suchen.

Außerdem: wäre Alpi auf dem geraden und übersichtlichen Teilstück der Nordstraße in Bremen-Walle mit den dort vorgeschriebenen 50 km/h gefahren, würde es höchstwahrscheinlich wegen des viel kürzeren Bremsweges überhaupt nicht zum Unfall gekommen sein.

Und auch der Fußgänger wäre mit Sicherheit nicht auf die Fahrbahn getreten, wenn er eine Chance gehabt hätte, das herannahende Motorrad rechtzeitig zu bemerken. Aber wer rechnet denn schon damit, dass innerorts Motorräder mit Autobahngeschwindigkeit, quasi aus dem Nichts heraus, auf einen zurasen? Ganz abgesehen davon, dass Alpi wegen der fehlenden Fahrerlaubnis gar nicht erst hätte fahren dürfen.

Und noch etwas: selbst wenn der Fußgänger bei Grün gegangen wäre und die Ampel in Alpis Richtung Rot gezeigt hätte: kann man ernsthaft davon ausgehen, dass der mit weit über 100 km/h soeben von einem Unfallort flüchtende Alpi angehalten hätte? Wahrscheinlich eher nicht.

Fahrlässig oder vorsätzlich?

Natürlich ist Alpi nicht aufs Bike gestiegen und sagte sich: „hey, heute fahre ich jemand über den Haufen“. Das wäre schließlich direkter Vorsatz, also volle Absicht, und darum geht es auch gar nicht. Sondern es geht um die Frage, ob er einschätzen konnte, dass seine Raserei in der Stadt eine konkrete Lebensgefahr für andere bedeutet, wenn unterwegs mal etwas nicht planmäßig verläuft – etwa wenn plötzlich ein Fußgänger auf der Straße steht, wo eigentlich keiner stehen sollte. Oder ob er einfach nur dämlich ist und nicht begreift, was bei einem Zusammenstoß mit hoher Geschwindigkeit passieren kann.

Wenn er sich vor Gericht als naiver Depp verkaufen könnte, stünden die Chancen gut, dass er mit irgendwas Billigerem (und dementsprechend geringerem Strafmaß) davonkäme. Allein seine Videos zeichnen nicht dieses Bild von ihm, und das dürfte seine Verteidigung nicht gerade erleichtern. Wer seine Untaten per Kamera dokumentiert und damit im Internet angibt, der hat es eben hinterher schwer, sich rauszulavieren.

So, aber genau diese Frage: „konnte er das Risiko und die möglichen zu erwartenden Folgen abschätzen oder nicht“ dürfte wohl der alles entscheidende Aspekt vor Gericht sein. Genau darum geht es, nämlich um die subjektiven Tatbestandsmerkmale: bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit. Und genau deshalb wurden seine Filme beschlagnahmt, ausgewertet und stundenlang vor Gericht vorgeführt.

Seine viel zitierte Äußerung: „ich hätte ihn zerlegt wie mein Lego“, sowie weitere Live-Kommentare in den vielen anderen seiner Videos, werden in dieser Frage möglicherweise die erhofften Rückschlüsse auf seine Sichtweise der Dinge (konkret: seine Einstellung zu den anderen Verkehrsteilnehmern) geben.

War der Fußgänger etwa nur ein weiteres der vielen lästigen Hindernisse, die Alpi ständig am Spaß-haben hinderten? Hatte A. ihn getötet, um eine andere Straftat zu verdecken bzw. die Tötung zugunsten seiner Unfallflucht zumindest billigend in Kauf genommen, oder ist das nur dummerweise passiert, während er sie verdecken wollte?

Wollte er denn überhaupt eine Straftat verdecken, war die Flucht etwa nur eine Kurzschlusshandlung und der folgende Zusammenstoß nur das letzte Glied einer Aneinanderreihung unglücklicher Umstände? Oder ist er gar nicht geflüchtet, weil er vielleicht entweder gar nichts von dem Rempler mitbekommen hatte oder es am Ende überhaupt nicht zu einem solchen gekommen ist? Diese Fragen kann nur der Angeklagte beantworten, und was er aussagt, dürfte in dieser Sache wohl den Unterschied zwischen Mord, Totschlag und Fahrlässiger Tötung ausmachen.

Wir werden es jedenfalls erleben, der Prozess beim Landgericht Bremen dauert noch bis Mitte Februar 2017 – und ganz egal, welches Urteil dort gesprochen werden wird: mit Sicherheit wird die Verhandlung als Revision vor dem Bundesgerichtshof landen, weil sich wohl keine der beiden Parteien mit einem Urteil entsprechend des Plädoyers der jeweiligen Gegenseite abfinden werden wird.

Was ich von der Mordanklage halte? Das ist unerheblich. Jedoch nach meinem anfänglichen Bauchgefühl kommt sie tatsächlich unerwartet. Anfangs war ich ja gedanklich so eher auf der Schiene Totschlag, vielleicht sogar nach dessen Absatz 2. Jedoch Fahrlässige Tötung wäre mir andernfalls dann doch zu billig, denn nach den mir bekannten Tatsachen war das meiner Ansicht nach ganz und gar kein gewöhnlicher Verkehrsunfall sondern so eher etwas á la: „das musste irgendwann ja mal passieren“. Ist aber auch egal, für solche Entscheidungen bin ich zum Glück nicht zuständig.

Und nun?

Wenn diese tragische Geschichte überhaupt irgend einen Sinn haben soll, dann stellt sich doch die Frage danach, wie wir nun mit alldem umgehen sollen. Denn meiner Meinung nach ist das Thema längst noch nicht „durch“, und es bleibt eine Menge zu diskutieren.

Zum Beispiel, ob komplett hirnverbrannte Raser von hunderttausenden Fans durch deren Klicks, Likes und Abos auch noch zusätzlich ermuntert werden sollten, ihr kriminelles Treiben im öffentlichen Straßenverkehr auszuleben. Was macht das mit einem, wenn eine derart riesige Anhängerschaft ständig neues Futter fordert und andererseits jeder Aufruf bares Geld in die Kasse spült?

Wir könnten darüber diskutieren, wo beim Motovloggen die Grenzen liegen. Wie wir uns als Vlogger und als Abonnenten verhalten sollten, damit solche überflüssigen „Unfälle“ wenigstens in Zukunft vermieden werden. Ob wir uns unserer Vorbildfunktion bewusst sind und uns lieber als verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer präsentieren wollen anstatt als egoistische Selbstdarsteller und Heizer. Mal in uns gehen und die Situation reflektieren, überlegen, wie auf andere einzuwirken ist, die sich ähnlich kriminell verhalten wie Alpi. Und von dieser Sorte gibt es schließlich noch jede Menge Vertreter, auch in Deutschland, jeder von uns kennt sie. Aber solche Diskussionen findet man im Netz leider nur ganz selten.

Stattdessen findet man überall im Internet peinliche Statements minderbemittelter Fanbois, denen der Held abhandengekommen ist (Stichwort: #alpiarmy). Die dessen vermeintlich angekratzte Ehre mit Zähnen und Klauen zu verteidigen suchen. Die ihm das Beileid ausdrücken (statt den Angehörigen des Getöteten). Gute Besserung, dass er möglichst bald wieder Videos machen möge. Die nicht imstande sind, sich auch nur für 5 Cent Gedanken über das wahre Ausmaß der Situation zu machen. Einer fragt sogar, ob man nicht alle „Alpi-Hater“ wegen Beleidigung anzeigen könne.

Bei der gewaltigen Menge solcher und ähnlicher Kommentare, die ich im Netz zum Thema Alpi in den einschlägigen Sozialen Netzwerken fand, mache ich mir ernsthaft Gedanken über den Wert der Menge an Abos, wenn überwiegend solche hirntoten Weichkekse dahinterstecken. Armes Deutschland, sag ich da nur. Wer auf Youtube oder Facebook mal die Suchworte „Alpi fährt Mord“ eingibt und sich die Kommentare unter den zahlreichen Treffern durchliest, den überkommt rasch ein sehr befremdliches Gefühl. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die allermeisten Alpi-Fans sich irgendwo im Alter zwischen 14 und 17 Jahren bewegen dürften. Ist das etwa die Zielgruppe erwachsener Motorradfahrer, oder geht es hier tatsächlich nur ums schnöde Geld?

Oft wird ja von Alpis Unterstützern angeführt, dass ihn zu seinen Hochzeiten alle gefeiert hätten, trotz oder gerade wegen dessen riskanter Fahrweise, und ausgerechnet diese Leute ihm aber jetzt plötzlich schlimmste Dinge an den Hals wünschen würden. Dass es damals, als noch alles „gut“ war, wegen Alpis übertriebenen Geschwindigkeiten kaum „Geflame“ in den Kommentaren unter seinen Videos gegeben hätte, wo seien sie denn damals gewesen, die Klugscheißer und Hater? Alle fanden ihn doch klasse.

Von wegen. Die wenigen aber, die dort ein Wort der Vernunft äußerten, wurden von der Masse stets so sehr angegangen und beleidigt wie die Radfahrer und Fußgänger in Alpis Videos von ihm. Es waren seine Abonnenten, die sich überwiegend mit seiner kriminellen Raserei gemein machten, zumindest sich aber stillschweigend einverstanden erklärten und sie stets als billige Unterhaltung gerne konsumierten. Wenigstens dieser Spuk hat jetzt ein Ende, und während die eine Seite der alpi’schen Spaßgesellschaft – seine Abonnenten nämlich – sich nun klammheimlich aus der Verantwortung gestohlen und ungestraft längst ihrem nächsten Helden zugewandt hat, wird die andere Seite – der Angeklagte Alperen T. – vermutlich viele Jahre für das Geschehene büßen müssen, seelisch wahrscheinlich bis an sein Ende.

Vermutlich werden neue selbsternannte Experten folgen und ihm irgendwann nacheifern. Aber die Vernünftigen waren in den Sozialen Medien angesichts der Masse an actiongeilen Klick-Kiddies leider schon immer hoffnungslos in der Unterzahl, das wird sich wohl auch in Zukunft nicht ändern. Die Rezepte für den Erfolg auf Youtube basieren bei der Generation Fail Army und Road Rage eben auf Cars, Crash und Chaos.

Motovlogger sind keine Mörder!

Man mag vielleicht fragen, was mich das alles angeht? Nun, ich bezeichne mich als Motovlogger, und dieser Begriff schwirrt jetzt im Zusammenhang mit dem Prozess durch die Medien. Wenn ich dort erfahre, dass Motovlogger als „geisteskranke Irre mit Kamera am Helm“ stigmatisiert werden, dann geht es mich sehr wohl etwas an, dann ist es plötzlich mein Bier, was die Öffentlichkeit aufgrund der Berichterstattung zu kriminellen Youtubern über mich denkt.

Ich will aber nichts zu tun haben mit solchen Gestörten und schon gar nicht mit ihnen in die selbe Schublade gesteckt werden. Denn Motovlogging bedeutet nicht rücksichtslose Raserei. Die überwiegende Mehrzahl der Motovlogger sind anständige Verkehrsteilnehmer. Das Hinwegsetzen über sämtliche Regeln und guten Sitten ist offenbar jedoch eine perverse Abart, um möglichst viele Klicks und Abos – und damit Werbeeinnahmen – in den Sozialen Medien zu generieren. Alpi mag vieles sein, eines war er jedoch sicher nicht: Motovlogger.

Bitte fahrt vernünftig!

Euer Fritze

Wer mit mir gemeinsam über dieses Thema diskutieren möchte, kann das in unserer Chat-Gruppe (Einladungslink zu finden im Kanal unter @teamkradmelder24 auf Telegram) oder auf Youtube in den Kommentaren zu meinem Motovlog MV29 gerne tun. Ich freue mich dort auf Euch!

Zuletzt geändert am 31.01.2017

Urteil

Am 31.01.17 wurde Alperen T. wegen Fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Seine Fahrerlaubnis wurde für 4 Jahre entzogen. Nach einer Wende im Prozess hatte die Statsanwaltschaft die ursprüngliche Mordanklage im Schlussplädoyer auf 7 Jahre und zwei Monate wegen Totschlags geändert. Die Mordanklage war nicht mehr haltbar, nachdem ein wichtiger Zeuge sich als nicht belastbar erwiesen hatte. Allerdings folgten die Richter im Wesentlichen der Verteidigung und stellten keinen bedingten Tötungsvorsatz fest.


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Fritze

Seit über 30 Jahren begeisterter Motorradfahrer mit Hang zur Fotografie und Videofilmerei. Als Vielfahrer verwachsen mit seiner BMW R 1200 GS Adventure. Lebt in der Nähe von Lüneburg und pendelt beruflich nach Hannover. ► Equipment: ▸ Motorrad: BMW R 1200 GS Adventure (K255) ▸ Action Cams: SONY FDR-X3000